Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund

3.304 Unterschriften

Sammlung beendet

3.304 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

25.02.2026, 04:25

Liebe Unterstützende,

diesmal ist es ganz wichtig für die Saarbrücker Stadttauben. Diesmal hat es uns kalt erwischt.
Wir hätten nie gedacht, dass es einmal so kommt - und das in einer Art und Weise, dass es einem fast die Sprache verschlägt.

Wir wollen bis 31. März die 1.700 Unterschriften sammeln und dann an die Verantwortlichen übergeben !
Ich danke Dir / Euch für Deine / Eure Hilfe. Bitte unterschreiben und größtmöglich verteilen !
Pro Haushalt können mit einer Emailadresse 5 Personen unterschreiben !

Hier geht's zur Petition:

www.openpetition.de/petition/online/nein-zum-entfernen-des-taubenhauses-lampertshof-in-saarbruecken

Mit herzlichen Grüßen


06.02.2026, 11:32

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

nachfolgendes aktuelles Schreiben der Bundestierschutzbeauftragten Silvia Breher, welches an die kommunalen Spitzenverbände sowie die für den Tierschutz zuständigen Landesverbände übersandt wurde, gebe ich Euch zur Kenntnis. Inwieweit es so von den Städten und Kommunen umgesetzt wird, ist die Frage.

Gerne könnt Ihr Frau Breher unter

Bundestierschutzbeauftragte@bmleh.bund.de

kontaktieren.

Information zur Definition des Fundtierbegriffes

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 26. April 2018 entschieden, dass das in § 3 Satz 1 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes normierte bußgeldbewehrte Verbot, Haustiere auszusetzen oder zurückzulassen, dazu führt, dass die Eigentumsaufgabe an einem Tier durch aussetzen oder zurücklassen gar nicht wirksam möglich ist, da gegen ein bußgeldbewährtes Verbotsgesetz verstoßen wird. In der Konsequenz sind verwilderte Haustiere nicht als herrenlose Tiere, sondern als Fundtiere zu behandeln.

Hintergrund der Fragestellung ist zumeist die Ablehnung der Kostenübernahme durch die zuständigen Behörde / Landkreise / Städte, die bei Fundtieren initial anfallen. Die Fundtierkostenerstattung richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach Ablieferung des Fundtieres bei der zuständigen Behörde ( Fundbehörde ) ist diese zur Verwahrung der Sache / des Fundtieres verpflichtet. Für eine auf ihre Veranlassung durchgeführte Unterbringung eines Fundtieres im Tierheim hat sie daher die Kosten zu übernehmen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass für Tiere auch das Fundrecht gemäß § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt. Demnach gelten Tiere, die besitzlos aber nicht herrenlos sind, als Fundsachen im Sinne von § 965 Absatz 1 BGB. Nach § 966 Absatz 1 BGB ist der Finder zur Verwahrung der Fundsache verpflichtet. Nach § 967 BGB ist der Finder berechtigt, die Fundsache an die zuständige Behörde abzuliefern. Damit ist die zuständige Gemeinde des Fundortes zur Verwahrung der Sache verpflichtet. Für eine auf ihre Veranlassung durchgeführte Unterbringung eines Fundtieres im Tierheim hat sie daher die Kosten zu übernehmen. Zwar geht nach § 973 Absatz 1 BGB mit Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes grundsätzlich das Eigentum auf den Finder über, vezichtet aber der Finder nach § 976 Absatz 1 BGB der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über. Die Kostenübernahmepflicht besteht dann fort.


04.02.2026, 10:45

Eine gute Nachricht für bundesweite Stadttaubenprojekte:

Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Uwe Conradt, schrieb am 26.01.2026:

Der Umgang mit Stadttauben beschäftigt viele Städte in Deutschland. Tierschutzgerechte Konzepte, um deren Bestand zu kontrollieren, haben für Städte dabei eine hohe Bedeutung. Die von ihnen genannten Taubenhäuser sind ein wichtiger Baustein des Taubenschutzes, um den Bestand tierschutzkonform zu regulieren, zu kontrollieren und zu betreuen. Dadurch kann die Belastung z.B. durch Kot im öffentlichen Raum spürbar reduziert werden.
Gleichzeitig unterscheiden sich die individuellen Situationen u.a. in Bezug auf Populationen, Stadtstruktur und Akteuren vor Ort. Daher müssen Maßnahmen stets auf diese angepasst und gemeinsam mit lokalen Akteurinnen und Akteuren entwickelt werden, um die beste Lösung für Mensch und Tier zu finden. Erfahrungen aus anderen Städten in Bezug auf erprobte und gut funktionierende Ansätze können dabei eine hilfreiche Unterstützung sein.
In unseren Gremien tauschen sich die Städte zu einer Vielzahl von Themen aus, darunter auch der Umgang mit Tieren in der Stadt. Dem Erfahrungsaustausch zu Herausforderungen und Lösungsansätzen kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Auch der Umgang mit Stadttauben war dabei bereits mehrfach Thema. Den Diskurs zum Thema ermöglichen wir selbstverständlich weiterhin. Dabei besteht immer die Möglichkeit, dass Städte erfolgreiche Best-Practice Beispiele vorstellen wie beispielsweise das von Ihnen genannte sogenannte "Augsburger Konzept". Ich habe angeregt, das Thema in den Fachgremien des Deutschen Städtetages aufzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Conradt

Wer an den Vizepräsident Uwe Conradt schreiben möchte, kann dies unter:

praesident@staedtetag.de

bzw.

post@staedtetag.de

tun.





07.12.2025, 01:34

Stadttauben und Vogelgrippe (H5N1): Geringes Risiko durch wissenschaftliche Daten bestätigt

Das Risiko, dass von Stadttauben eine epidemiologisch relevante Gefahr bei der Verbreitung der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI), Subtyp H5N1, ausgeht, wird von den führenden nationalen und internationalen Veterinärinstituten als sehr gering eingestuft.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, und wissenschaftliche Studien bestätigen Folgendes:

Geringe Empfänglichkeit: Tauben sind für die hochpathogenen H5N1-Viren kaum empfänglich und erkranken, wenn überhaupt, nur mit milden Symptomen.
Vernachlässigbare Ausscheidung: Sie scheiden das Virus nach einer Infektion nur in sehr geringen Mengen und kurzer Dauer aus, wodurch eine Weiterverbreitung unwahrscheinlich ist.
Fokus auf andere Arten: Die Hauptverbreitung des H5N1-Virus findet über Wildwasservögel (Gänse, Enten, Möwen) und deren Kot statt. Stadttauben spielen in diesem Geschehen keine wesentliche Rolle.

Konkrete Quellen zum Nachlesen

Die folgenden Quellen vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sowie von Landesbehörden bestätigen die geringe Rolle von Tauben:

Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – Themenseite Aviäre Influenza

Inhalt: Dies ist die zentrale Anlaufstelle des deutschen Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit. Hier findest du aktuelle Risikoeinschätzungen und FAQ-Dokumente, die die Rolle der Tauben relativieren.
Link: FLI – Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – FAQ

Inhalt: Eine offizielle FAQ-Seite, die die Frage "Können Tauben erkranken?" direkt mit "Tauben sind kaum empfänglich für Geflügelpest" beantwortet und das Verbreitungsrisiko als gering einschätzt.
Link: Bayerisches Staatsministerium – Können Tauben erkranken?

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt – FAQ

Inhalt: In diesem Dokument wird im Rahmen der Meldepflichten darauf hingewiesen, dass tot aufgefundene Singvögel oder Tauben nur dann gemeldet werden sollen, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden – ein Indiz für das niedrige Einzelrisiko.
Link: Hessen – FAQs Hochpathogene Aviäre Influenza (PDF)

Wissenschaftliche Untersuchung zur Rolle von Tauben (Dissertation)

Inhalt: Eine detaillierte wissenschaftliche Arbeit, die umfangreiche Untersuchungen an Stadt- und Wildtauben in Deutschland durchführte und schlussfolgerte, dass Tauben keine wesentlich Rolle in der Verbreitung aviärer Influenzaviren zukommt.
Link: Refubium FU Berlin – Untersuchungen zum Vorkommen von aviären Influenzaviren bei synanthropen Tauben


07.12.2025, 01:29

Liebe Taubenfreunde,

das neueste Machwerk von BILD, die diesen Politikern und Jägern ein Sprachrohr geben, die allesamt ihren Hass auf Stadttauben mit einer solchen Maßnahme unterstützt sehen wollen.
Seht selbst: www.bild.de/politik/inland/vogelpest-bedroht-stadttauben-erster-politiker-fordert-tauben-notfall-plan-6927fc9ab4508c8851a52786

Dazu wurde folgender LESERBRIEF geschrieben und ich bitte die von Euch, die Zeit und Geduld dafür haben, auch Leserbriefe zu schreiben an info@bild.de mit LESERBRIEF im Betreff mit Titel des Artikels und dessen Erscheinungsdatum (02.12.2025).
Das brauchen die zur Bearbeitung von Leserbriefen. Hier ein Muster mit entsprechenden Fakten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal wird diese Tierart zu Unrecht diffamiert und Sie unterstützen das auch noch! Und das, obwohl längst wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass die von Tauben ausgehende Gefahr bezüglich der Vogelgrippe als sehr gering einzuschätzen ist, wie es auch aus der letzten Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (Stand: 06.11.2025) sehr gut zu entnehmen ist. Keines der gemeldeten Tiere waren Tauben!
FLI – Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

Dies haben sogar zwei staatliche Ministerien der Öffentlichkeit vermittelt.
Bayerisches Staatsministerium – Können Tauben erkranken?
Hessen – FAQs Hochpathogene Aviäre Influenza (PDF)

An die wirklichen Gründe für das Taubenaufkommen in den Städten gehen weder die Politiker heran noch die Kommunen: Ursache sind die Züchter von Brief-, Zucht- und Hochzeitstauben, deren Tauben vielfach von ihren Flügen nicht zurückkehren, weil ihnen zu viel an Leistung abverlangt wird, was sie einfach nicht schaffen. So landen sie geschwächt in den Städten, verunfallen, verhungern (sie sind an menschliche Fütterung gewohnt) oder schließen sich den Taubenschwärmen in der Stadt an.
Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Stadttauben genetisch von zu 100% von Menschen gehaltenen Tieren abstammen, die durch Krieg, einfaches Aussetzen oder durch das Agieren der Züchter obdachlos wurden und sich den Stadtschwärmen anschließen, wenn sie das Glück haben, zu überleben. Früher hatte JEDER Bauer einen Taubenschlag zwecks Ernährung. Tauben wurden seit ca. 5000 Jahren domestiziert und werden sich nicht in ihre Wildform der Felsentaube zurückverwandeln, genauso wenig wie Hunde wieder zu Wölfen werden können! Ein Abschuss kann daher nur die Phantasie von Tauben hassenden Menschen sein.

Nehmen Sie bitte diese Tatsachen endlich einmal wahr und seien Sie nicht ständig das Sprachrohr von Personen, die nicht in der Lage sind, sich mit den Tatsachen auseinanderzusetzen.
Dass Tauben keine Gefahr hinsichtlich der Vogelgrippe sind, wurde sogar in der Fernsehsendung „Planet Wissen“ schon vor Jahren vermittelt. Wie oft müssen die Medien eigentlich noch hierüber informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bitte formuliert Euren Brief nicht beleidigend oder ausfallend – sondern sachlich und benutzt, wenn möglich Eure eigenen Worte für den Leserbrief. Wichtig ist, die Message kurz und knapp zu halten.




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