Kraj : Hesensko
Úspech
Sociálne

Stop! Bleiberecht Für Familie Tabaku

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Petitionsausschuss d. Hessischen Landtags
865 660 v Hesensko

Petícia prispela k úspechu

865 660 v Hesensko

Petícia prispela k úspechu

  1. Zahájená 2016
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Úspech

Petícia bola úspešná!

04. 01. 2017, 18:08

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

zunächst wünschen wir Ihnen ein gesundes, friedliches und erfolgreiches Jahr 2017! Für den Unterstützerkreis Rosengarten hat das Jahr bereits sehr erfolgreich begonnen.

Wir haben vom Petitionsausschuss des Hessischen Landtags die schriftliche Mitteilung erhalten, dass Familie Tabaku das Land nicht verlassen muss und damit unserem Anliegen Rechnung getragen wird.

Unserer Eingabe vom 09.02.2016 wurde dahingehend Rechnung getragen, indem das rund ein halbes später in Kraft getretene Integrationsgesetz rückwirkend auf Familie Tabaku angewandt wird. Wir haben demnach mit unserer Petition den notwendigen Zeitraum überbrückt, sodass diese Neuregelungen, die besonders auf den Fall der Familie Tabaku zutreffen, nunmehr angewandt werden können. Auch wenn im Februar 2016 diese Neuregelungen in dieser Form noch nicht zu erahnen waren, hat erfreulicherweise die vorliegende Entscheidung des Petitionsausschusses in dieser Weise das Verfahren zu einem positiven Ergebnis geführt.

Aus dem Bundesministerium für Soziales und Arbeit heißt es diesbezüglich zum Integrationsgesetz:
Rechtssicherheit bzgl. des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung
[…]
Für Flüchtlinge, aber insbesondere für die vielen Arbeitgeber, die engagiert Flüchtlinge in Arbeit bringen wollen, wird es in Zukunft mehr Rechtssicherheit geben. Der Aufenthaltsstatus von geduldeten Auszubildenden in schulischer und betrieblicher Ausbildung wird so geregelt, dass eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung gelten wird. Bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre erteilt (sog. „3+2-Regel“). Auch wenn keine direkte Anschlussbeschäftigung gefunden wurde, wollen wir die Potentiale der hier Ausgebildeten im Land halten. Daher wird es für eine Dauer von sechs Monaten eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche geben. Da viele Flüchtlinge die derzeit für diese Regelung gültige Altersgrenze von 21 Jahren überschreiten, wird diese komplett aufgehoben.
[…]

Demnach darf Mutter Anila Ihre Ausbildung fortführen und hat anschließend die Möglichkeit, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Nach dem neuen § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG wird die Familie während Anila´s Ausbildung zunächst eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung bekommen. Im Anschluss an die Ausbildung kann Anila zudem für sechs Monate einen Arbeitsplatz suchen, der der Ausbildung entspricht, sofern es nicht zu einer direkten Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb kommen sollte. Nach Abschluss der Ausbildung steht der Familie das Recht zu, dass aus dem jetzigen Duldungsstatus ein für zunächst zwei Jahre befristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wird.

Wir haben der Familie am 02.01.2017 die positiven Nachrichten überbringen dürfen.

An dieser Stelle danken wir stellvertretend für Famile Tabaku allen, die unsere Petition unterstützt, über viele Wochen und Monate auf das Schicksal der Familie aufmerksam gemacht und fleißig Unterschriften gesammelt haben. Wir danken allen, die gerade in schwierigen Zeiten der Familie beigestanden haben. Auch den Redakteurinnen und Redakteuren der HNA Lokalredaktion Kreis Kassel gilt unser großer Dank für den Pressebericht, der ebenfalls seinerzeit in besonderer Weise auf die Situation aufmerksam machte.

865 Menschen dürfen nun vielleicht noch ein zweites Mal auf das neue Jahr anstoßen, denn sie haben gemeinsam für Anila, Elton und Ajsi eine Zukunft in Sicherheit und in Frieden geschaffen.

Freundlichen Grüße
Oliver Ulloth

AWO Unterstützerkreis Rosengarten


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