Gesundheit

Stoppen Sie in 2 Wochen im Bundesrat das Krankenhaustransparenzgesetz!

Petition richtet sich an
Bundesrat, Ministerpräsidenten der Bundesländer
1.602 Unterstützende 1.596 in Deutschland
3% von 50.000 für Quorum
1.602 Unterstützende 1.596 in Deutschland
3% von 50.000 für Quorum
  1. Gestartet 06.03.2024
  2. Sammlung noch > 3 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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22.03.2024, 17:45

Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,

zu unserer Petition und unserer zweifachen schriftlichen Aufforderung, im Bundesrat gehen das Krankenhaustransparenzgesetz zu stimmen, erhielten wir soeben eine Nachricht der Bayerischen Staatsregierung.

In ihr bestätigt die Bayerische Staatsregierung unsere Kritik am Krankenhaustransparenzgesetz. Sie bestätigt auch, dass dem Krankenhaustransparenzgesetz trotzdem im Bundesrat zugestimmt wurde.

Aus dem Schreiben per Mail geht nicht hervor, ob die Bayerische Staatsregierung bei ihrem angekündigten "Nein" geblieben ist, oder ob sie Lauterbachs Krankenhaustransparenzgesetz im Ausgleich zu unzureichenden Finanzzusagen letztlich doch zustimmte. Das schlechte Ergebnis, ein verabschiedetes Krankenhaustransparenzgesetz, ist letztlich entscheidend.

Zur Nachricht:

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Sehr geehrter Herr Emmerich,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, hat uns als zuständiges Fachressort gebeten, Ihnen zu antworten.
 
Eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und ein guter Zugang zu dieser ist auch dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ein wichtiges Anliegen.
 
Das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) des Bundes wird aus bayerischer Sicht dem selbstgesetzten Anspruch nicht gerecht. Die Beurteilung der Qualität der von Krankenhäusern erbrachten Leistungen ist ein äußerst komplexes Unterfangen. Eine schlichte Aneinanderreihung von Daten trägt dem nicht hinreichend Rechnung.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 19. Oktober 2023 verabschiedete Gesetz keinen Einspruch einzulegen. Damit kann das Gesetz wie vom Bund geplant in Kraft treten.

Bayern hat sich im Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhaustransparenzgesetz von Anfang an mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Gesetz auf eine verständliche Information für die Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet wird, mit machbarem bürokratischen Aufwand für die Krankenhausträger einhergeht und keine Fehlallokationen von Patientenströmen nach sich zieht.
Im Rahmen der Plenarbehandlung im Bundesrat hat Frau Staatsministerin Judith Gerlach, MdL, die Haltung Bayerns nochmals eindringlich vorgebracht.

Seien Sie versichert, dass sich Bayern auch weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bestmöglich im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch der Beschäftigen in den Krankenhäusern einbringen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Team Bürgerservice im
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Haidenauplatz 1
81667 München

Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg

Tel.: +49 (89) 95414-0
mailto: poststelle@stmgp.bayern.de


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