11.06.2018, 14:32
Ergänzung
Neue Begründung: **Stoppt diesen Modetrend:**
Das Stechen von Ohrlöchern bei Babys und Kleinkindern liegt wieder voll im Trend - leider. Betrachtet man sich allerdings den rechtlichen Hintergrund, merkt man schnell, dass dieses Eingreifen zum Einen gegen unsere Gesetzgebungen verstößt.
- Es verstößt gegen die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Körper. (Artikel 1, soziale Menschenrechte).
- Es verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. (grundlegendes Persönlichkeitsrecht nach Menschenrechtskonvention)
Darüber hinaus:
- weder medizinisch notwendig, noch sonst von rationellem Nutzen
- Ohrlöcher können sich im Wachstum verschieben
- Infektionen und Allergien sind nicht auszuschließen
ELTERN überschreiten damit eindeutig Ihre Grenzen: Der Körper des Kindes gehört dem Kind - nicht den Eltern.
Übergriffiges Ohrlochstechen IST KÖRPERVERLETZUNG.
Warum wird ein Unterschied gemacht? Wenn ich jemanden mutwillig festhalte und pierce - ist das Körperverletzung. Ich erhalte eine Anzeige. Füge ich meinem eigenen Kind schmerzen zu - ist es okay. "Es tut nur kurz weh" relativiert nicht. Ich gehe weiter: Ein Erwachsener könnte sich gegen diesen Übergriff wehren - das Kind nicht.
Ein Kinderleben und dessen Unversehrtheit darf nicht weniger wert sein!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!