01/20/2025, 20:51
Die Stadt Bockenem fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 37. Änderung des Flächennutzungsplans.
Ziel der Änderung ist die Ausweisung von Sondergebieten für die Nutzung der Windenergie.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, der unteren Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen, dass die Stadt Bockenem die Zurückstellung von Baugesuchen auf Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich gemäß § 15 Abs. 3 BauGB beantragt, sobald diese Bauanträge vorliegen.