14.06.2026, 12:36
Neustart: Beteiligung zum 1. Entwurf 2026 des Sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Hildesheim
Mit Bekanntgabe der Planungsabsichten vom 17.7.2024 hat der Landkreis Hildesheim das Verfahren zur Aufstellung eines Teilprogramms eröffnet. Nachfolgend hat der Kreisausschuss am 17.3.2025 das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG für den 1. Entwurf des Teilprogramms eingeleitet. Das Verfahren wurde im Sommer 2025 durchgeführt. Dieses Verfahren muss nun aufgrund formaler Fehler des Landkreises im Bekanntmachungstext wiederholt werden.
Bis zum 13.07.2025 können Stellungnahmen zum Teilprogramm Wind von Bürgern und Institutionen eingereicht werden. ACHTUNG: Im Jahr 2025 eingereichte Stellungsnahmen konnten ggf. nicht vollständig in den derzeitigen Planungsstand eingearbeitet werden. Es lohnt sich also, diese erneut einzureichen.
Nutzt diesen Weg um den Landkreis auf für Euch wichtige Themen aufmerksam zu machen und auch Einwände zu den einzelnen Planungsschritten darzulegen. Die Bürgerinitiative Windkraft im Ambergau hat Euch Muster für Einwände und Stellungnahmen vorbereitet, die Ihr einfach als Grundlage für Eure Beteiligung nutzen könnt. Diese findet Ihr hier => ZU DEN STELLUNGNAHMEN