Region: Hamburg
Verkehr

Tempo 30 in der Ebertallee in Hamburg-Bahrenfeld

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
600 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

600 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

29.10.2014, 12:55

Antwort von Herrn Staatsrat Rieckhof:
Die Ebertallee gehört zum Netz der Hamburger Hauptverkehrsstraßen und ist mit 9000 bis 10.000 Fahrzeugen an einem Werktag eine der wichtigen und auch meist befahrenen Straßen im Stadtteil. Die Ebertallee hat als Hauptverkehrsstraße eine Sammelfunktion und dient der Bewältigung von stadtteilverbindenden und überörtlichen Verkehren. Sie erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktionen zwischen Nord und Süd.

Nach Auskunft der Innenbehörde, die ich zwischenzeitlich eingeholt habe, ist die Verkehrsunfalllage mit nur 28 Unfällen in drei Jahren (2011-2013) ziemlich unauffällig. Bei der Unfallauswertung wurden lediglich zwei Fälle mit „nicht angepasster Geschwindigkeit in anderen Fällen“ bekannt; die Ursache „Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ gar nicht. Hauptsächlich sind die Unfälle lediglich in Verbindung mit dem ruhenden Verkehr (vulgo: Parken) aufgenommen worden.

Aus rechtlichen Gründen wäre die Einführung einer Tempo 30-Zone nur dann möglich, wenn der Durchgangsverkehr von untergeordneter Bedeutung wäre. Dies ist aber nicht der Fall. Als Zubringer zur BAB A7 zwischen den Anschlussstellen Bahrenfeld und Volkspark kann sie nicht aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen entlassen werden.

Zusätzlich erfordert eine Beschränkung des fließenden Verkehrs nach § 45 StVO eine Gefahrenlage, die aufgrund der örtlichen Verhältnisse das Risiko einer Beeinträchtigung für wichtige Schutzgüter übersteigt (z.B. Unfallhäufung). Diese Gefahrenlage liegt in der Ebertallee ebenfalls nicht vor.

Damit ist eine Ausweisung als Tempo 30 - Zone rechtlich ausgeschlossen.

Heute existieren noch keine geeigneten Radverkehrsanlagen in der Ebertallee. Im Rahmen der bevorstehenden Grundinstandsetzung der Ebertallee im Bereich der Steenkampsiedlung wird auch der Straßenraum neu aufgeteilt werden. Die Mittelinsel mit dem ruhenden Verkehr und der doppelten Baureihe bleibt erhalten. Daneben wird aber auch ein Radfahr-Schutzstreifen im Straßenraum geschaffen werden, der die weiter Verkehrssicherheit erhöhen wird. Die Ausbesserung der maroden Fahrbahn wird zur Lärmminderung beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Rieckhof

- Staatsrat für Verkehr -
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation


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