18.02.2026, 15:34
Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,
im Falle des Kegelrobbensterbens vor Rügen im Herbst 2024 folgen erstmals strafrechtliche Konsequenzen: die Staatsanwaltschaft in Stralsund hat Strafbefehle gegen zwei Fischer erlassen. Laut Staatsanwaltschaft konnte ihnen nachgewiesen werden, dass sie „billigend in Kauf nahmen“, dass Robben in ihre Reuse einschwammen, sie jedoch keine Maßnahmen ergriffen, die die Robben daran hinderten. Außerdem meldeten sie die toten Robben nicht an die Fischereiaufsicht.
Wir begrüßen die Entscheidung sehr, denn die konsequente Aufklärung der Todesursache der Kegelrobben war einer der zentralen Forderungen unserer Petition.
Die Fischer haben den Strafbefehlen inzwischen widersprochen. Es wird nun laut Staatsanwaltschaft zu einer öffentlichen Verhandlung kommen. Der Termin ist noch nicht bekannt.
Was uns aktuell Sorgen bereitet: Die Sofortmaßnahme 2025, die von Minister Backhaus erlassen wurde um Einschwimmsperren an allen Großreusen in Küstengewässern von MV verpflichtend zu machen, ist ausgelaufen. Zwar sicherte Minister Backhaus zu, Robbenschutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtend in der Küstenfischerei-Verordnung zu verankern, bevor die Reusen-Saison 2026 startet, jedoch ist dies bis jetzt nicht passiert.
(siehe Pressemitteilung 45/2025 online: www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1676973)
Auf unsere Anfragen reagiert das Land aktuell nicht. Auch wurde der BUND bisher nicht zu der Änderung der Küstenfischerei-Verordnung angehört, obwohl uns eine Beteiligung zugesichert wurde. Wir sehen es als unbedingt notwendig an, die vorige Sofortmaßnahme zum Robbenschutz inhaltlich zu überarbeiten, weil sie nicht für alle Reusenarten galt und auch nicht alle Robbenarten gleichermaßen schützte. Die Öffnung der Einschwimmsperre durfte einen Durchmesser von 75 cm haben, wodurch juvenile Kegelrobben, Seehunde oder Ringelrobben nicht geschützt wären .
Ziel unserer Petition ist es, dass in MV in Zukunft alle Robbenarten (allen Alters) und auch Schweinswale und geschützte Seevögel vor Beifang in der Fischerei konsequent geschützt werden.
Außerdem sind die Fischer laut EU-Kontrollverordnung 2023/2842 , u.a. Art. 14; u.a. Abs 8 verpflichtet Beifänge von Meeressäugetieren an die Fischereiaufsicht zu melden, aber auch dieser Punkt findet sich bisher nicht in der Küstenfischerei-Verordnung wieder.
Deswegen bleiben wir weiter dran, damit das Land endlich seinen Verpflichtungen und Versprechungen nachkommt!
Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße von den
BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern
04.12.2025, 05:58
Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,
ein Jahr hat die Wasserschutzpolizei nun im Fall der über 40 toten Kegelrobben vor der Küste im Südosten vor Rügen ermittelt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse sind der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Es gibt nun zwei Tatverdächtige, die sich laut dem NDR, noch nicht zu den Vorwürfen geäußert haben. Der Vorwurf lautet: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz! "Denn die Ermittlungen haben Indizien zutage gefördert, die geeignet sind, den Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung von Robben durch die beiden Beschuldigten zu begründen", hieß es von einem Poliezeisprecher. Ob es zur Anklage kommt, soll in den kommenden Wochen entschieden werden.
Nähere Infos dazu könnt ihr hier nachlesen: www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/tote-robben-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-zwei-tatverdaechtige,robbensterben-102.html
Wir freuen uns, dass der Fall so ernsthaft bei der Polizei behandelt wurde. Es war und ist unser Anliegen, dass es eine konsequente Aufklärung der Todesfälle gibt. Denn in der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Sterbeereignisse in der gleichen Region, wie beispielsweise 2017. Aufgrund mangelnder Beweislage wurden damals die Ermittlungen engestellt.
✍️ Mit unserer Petition wollten wir klar dagegenhalten und forderten zusammen mit 3.505 Menschen eine konsequente Aufklärung der Todesserie und dauerhafte gesetzlich verankerte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Beifängen in der Fischerei! Inbegriffen in diese Schutzmaßnahmen muss auch die Meldepflicht von Beifang von Robben, Schweinswalen und geschützten Seevögeln verankert werden!
Das Fischereiministerium hat bereits zugesichert, den BUND an dem Prozess der Änderung zur Küstenfischerei-Verordnung zu beteiligen und anzuhören.
Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und wünschen allen Robbenfreund*innen eine schöne Adventszeit!
Herzliche Grüße von den
BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern
02.12.2025, 06:24
Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,
ein Jahr hat die Wasserschutzpolizei nun im Fall der über 40 toten Kegelrobben vor der Küste im Südosten vor Rügen ermittelt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse sind der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Es gibt nun zwei Tatverdächtige, die sich laut dem NDR, noch nicht zu den Vorwürfen geäußert haben. Der Vorwurf lautet: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz! "Denn die Ermittlungen haben Indizien zutage gefördert, die geeignet sind, den Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung von Robben durch die beiden Beschuldigten zu begründen", hieß es von einem Poliezeisprecher. Ob es zur Anklage kommt, soll in den kommenden Wochen entschieden werden.
Nähere Infos dazu könnt ihr hier nachlesen: www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/tote-robben-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-zwei-tatverdaechtige,robbensterben-102.html
Wir freuen uns, dass der Fall so ernsthaft bei der Polizei behandelt wurde. Es war und ist unser Anliegen, dass es eine konsequente Aufklärung der Todesfälle gibt. Denn in der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Sterbeereignisse in der gleichen Region, wie beispielsweise 2017. Aufgrund mangelnder Beweislage wurden damals die Ermittlungen engestellt.
✍️ Mit unserer Petition wollten wir klar dagegenhalten und forderten zusammen mit 3.505 Menschen eine konsequente Aufklärung der Todesserie und dauerhafte gesetzlich verankerte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Beifängen in der Fischerei! Inbegriffen in diese Schutzmaßnahmen muss auch die Meldepflicht von Beifang von Robben, Schweinswalen und geschützten Seevögeln verankert werden!
Das Fischereiministerium hat bereits zugesichert, den BUND an dem Prozess der Änderung zur Küstenfischerei-Verordnung zu beteiligen und anzuhören.
Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und wünschen allen Robbenfreunden eine schöne Adventszeit!
Herzliche Grüße von den
BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern
02.10.2025, 16:59
Am 24.09.25 9:00 Uhr fand im Schweriner Landtag die Anhörung des Petitionsausschusses statt. Eingeladen war der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Vertreter des Landesfischereiverbandes, des Landwirtschaftsministeriums und des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
Der BUND forderte einen umgehend besseren Schutz von jährlich Dutzenden Robben und Schweinswalen und vermutlich Hunderten Seevögeln vor dem Ertrinken in Fischereigeräten in allen Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern!
„Die von Minister Backhaus zu Beginn des Jahres erlassene Sofortmaßnahme zum Schutz von Robben an Reusen geht in die richtige Richtung, läuft aber Ende 2025 aus. Diese Adhoc-Vorschriften müssen überarbeitet werden und ab 2026 dringend und dauerhaft in die Küstenfischereiverordnung aufgenommen werden. Die aktuelle Version berücksichtigt nicht junge Kegelrobben, Seehunde und Ringelrobben, indem die vorgegeben Einschwimmsperren in den Reuseneingängen mit 75cm Umfang noch zu groß für diese Robben sind und auch nicht für alle Reusentypen gilt. Außerdem fehlt eine Meldepflicht für Beifang geschützter Arten in Fischereigerät“, sagt Corinna Cwielag vom BUND.
Hintergrund:
Die Petition des BUND forderte die Aufklärung der Todesursache von mind. 38 Kegelrobben und damit ca. 20% der mittleren lokalen Population Mecklenburg-Vorpommerns vor Süd-Ost-Rügen im Herbst 2024 in der Nähe einer Großreuse und wirksame Maßnahmen gegen den Tod von Meerestieren als Beifang in verschiedenen Fischereigeräten.
Die Petition war in wenigen Wochen von 3505 Unterstützer*innen gezeichnet worden. Die 2024er-Todesursache der Kegelrobben gilt bis heute offiziell als ungeklärt und ähnelt gleichen Vorkommnissen in der gleichen Gegend 2017 und 2023.
DNA-Proben blieben ohne Ergebnis, wurden aber erst sehr spät genommen als die fragliche Reuse schon längere Zeit trocken an Land gelegen hatte.
Veröffentlichungen des Deutschen Meeresmuseums nach Obduktionen im November 2024 und der Abschlussbericht Anfang 2025 lieferten deutliche Hinweise auf Ertrinkungstode und auch auf Gewalteinwirkungen an diesen Robben vor dem Tod. Minister Backhaus hatte im Februar 2025 eine Sofortmaßnahme zum besseren Schutz von Robben an Reusen angeordnet, die vermutlich Ende 2025 ausläuft.
Der BUND bleibt dran!
Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße von den
BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern
25.02.2025, 13:21
Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Kegelrobben-Petition,
der BUND kann einen wichtigen Erfolg vermelden: Ab März 2025 dürfen genehmigungspflichtige Reusen in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern nur noch mit einer Robbenschutzvorrichtung aufgestellt werden! Das Fischereiministerium hat angesichts der hohen Todfundzahlen von Kegelrobben im Herbst 2024 nunmehr eine Einschwimmsperre in Reusen als Vorsorgemaßnahme angeordnet.
Der BUND begrüßt die Maßnahme, fordert aber weiter die intensive Aufklärung des Todes von ca. 20% der mittlere Jahrespopulation von Kegelrobben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns!
Nach unserer Kenntnislage sprechen sehr viele Fakten für einen Ertrinkungstod der Robben in einer Reuse. Der BUND hat deshalb Akteneinsicht beantragt und um ein Gespräch mit dem Ministerium gebeten.
Hier findet ihr nähere Infos zur Sofortmaßnahme aus dem Ministerium:
www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1676973
Herzliche Grüße von den
BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern
24.01.2025, 13:11
Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Kegelrobben-Petition,
wir möchten heute Neuigkeiten zum Robbensterben vor Rügen (Oktober 2024) berichten.
Der NDR berichtete, dass die DNA-Analysen aus der Großreuse, die unmittelbar dort verankert war, wo die meisten toten Kegelrobben gefunden worden sind, negativ ausgefallen sind.
Wir möchten in aller Deutlichkeit betonen, dass das negative DNA-Testergebnis nicht den Verdacht ausräumt, dass die 44 Kegelrobben vor Rügen als Beifang in einem oder mehreren Fischereigeräten gestorben sind!
Wir hatten befürchtet, dass die DNA-Proben an der fraglichen Reuse vor Rügen Ende November viel zu spät genommen worden sind. Bis zum 15.Oktober 2024 gab es schon 20 tote Robben. Es ist unverständlich, warum nicht eher Beweise gesichert worden sind. Bis Ende Oktober waren es schon über 40 tote Robben. Die Staatsanwaltschaft selbst bezweifelte im Dezember, ob die Probenentnahme[1] für eine Analyse ausreiche.
Ende Oktober wurde die fragliche Reuse an Land genommen. Wir haben am 5.November unsere Petition an die Landesregierung gestartet, endlich DNA-Proben zu nehmen. Erst Ende November sind nach unserer Kenntnis Proben genommen worden.
Wir sehen auch weiterhin die Ergebnisse der Untersuchungen von Wissenschaftlern des Deutschen Meeresmuseums Stralsund [2] und der Tierärztlichen Hochschule Hannover als handfeste Indizien für einen Ertrinkungstod der Robben in Fischereigerät. Allein aus diesen Gründen ist das Land Mecklenburg-Vorpommern gehalten umgehend Vorsorge vor weiteren Beifängen von geschützten Meeressäugern in Fischereigerät zu treffen. Wirkungsvolle Einschwimmsperren für Reusen müssen zur Pflicht gemacht werden.
Der Petitionsausschuss hat den BUND MV zu einer Anhörung eingeladen. Termin steht noch nicht fest.
[1] Rätsel um tote Robben vor Rügen: DNA-Analyse könnte Klarheit bringen | NDR.de - Nachrichten - Mecklenburg-Vorpommern: www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Raetsel-um-tote-Robben-vor-Ruegen-DNA-Analyse-koennte-Klarheit-bringen,mvregiogreifswald1564.html
SVZ 29.11.2024, S. 4
[2] Rätsel um tote Kegelrobben vor Rügen gelöst? | National Geographic: www.nationalgeographic.de/tiere/2024/11/raetsel-um-tote-kegelrobben-vor-ruegen-geloest
Weitere Infos:
Nachdem die fragliche Reuse vor Thiessow /Rügen an Land genommen wurde, sind keine toten Robben mehr aufgetaucht.
Hier findet ihr unsere Forderungen an die Landesregierung MV:
www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/petition-kegelrobben-2024/
Wir halten Euch weiterhin auf dem Laufenden!
Danke für Eure Unterstützung und verfolgt weiter, ob es eine zufriedenstellende Lösung gibt!
Eure Meeresnaturschützer*innen vom BUND M-V!
12.12.2024, 12:09
Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Kegelrobben-Petition,
die Übergabe unserer Petition mit über 3500 Unterschriften an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses war ein voller Erfolg. Dazu haben alle Unterzeichner beigetragen! Die breite Unterstützung für Aufklärung der Todesursache und sofortige Schutzmaßnahmen für Meeressäuger hat die Politiker klar beeindruckt. Minister Backhaus sicherte zu, noch vor der Heringssaison im Frühjahr Vorkehrungen zur Vermeidung des Beifangs geschützter Meeressäugetiere zu treffen. Der Petitionsausschuss des Landtages wird das Thema der Aufklärung und die Frage von technischen Lösungen zur Vermeidung von Beifang in seine Beratung aufnehmen. Wir sind eingeladen worden, unsere Forderungen zu präzisieren. Dazu haben wir einen Forderungs- und Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Wir halten Euch auf dem Laufenden, wie unserer Vorschläge aufgenommen werden!
Danke für Eure Unterstützung und verfolgt weiter, ob es eine zufriedenstellende Lösung gibt!
Eure Meeresnaturschützer von BUND M-V
Forderungskatalog:
www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/petition-kegelrobben-2024/
NDR-Beitrag:
www.tagesschau.de/inland/regional/mecklenburgvorpommern/ndr-tote-robben-auf-ruegen-bund-uebergibt-petition-an-landtag-100.html
12.12.2024, 12:04
Die Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Bettina Baier aus Stralsund und Aktive des landesweiten, ehrenamtlichen Robbennetzwerkes übergaben am Mittwoch, 11.12.24 9:00 Uhr vor dem Landtag eine Petition mit mehr als 3500 Unterschriften für die Aufklärung des 44fachen Robbentodes im Herbst vor Rügen an den Landtag und fordern sofortige Vorsorge gegen den Beifang von Robben in der Fischerei.