Сәттілік

Todesursache von 38 Kegelrobben konsequent aufklären! Robbensichere Fangtechniken einsetzen!

Өтініш адресіне жіберіледі
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss

3 505 Қолтаңбалар

Петиция табысқа ықпал етті

3 505 Қолтаңбалар

Петиция табысқа ықпал етті

  1. Басталды қараша 2024
  2. Жинақ аяқталды
  3. 10.12.2024 күні жіберілді
  4. Диалог
  5. Сәттілік

Петиция сәтті өтті!

Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin Hesse,
sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig,
sehr geehrter Herr Minister Dr. Backhaus,

seit Anfang Oktober dieses Jahres wurden in kurzer Zeit 38 tote Kegelrobben bei Mönchgut auf der Insel Rügen entlang eines kleinen Küstenabschnittes, zum größten Teil in unmittelbarer Nähe zu einer dort verankerten Großreuse, gefunden. Inzwischen sind weitere acht tote Robben im weiteren Umfeld gefunden worden.
Bei den toten Kegelrobben handelte es sich um ausgewachsene Tiere in einem guten Ernährungszustand. Infektionen wie Vogelgrippe und andere können inzwischen als Todesursache ausgeschlossen werden. Nach Untersuchungen der Kadaver am Deutschen Meeresmuseum Stralsund und an der Tierärztlichen Hochschule Hannover gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass die Kegelrobben natürlich zu Tode gekommen sind. Es deutet vieles auf einen Ertrinkungstod - vergleichbar mit dem von Tieren aus einem Beifang hin.

Sowohl das Biosphärenreservat Südost-Rügen als auch das Deutsche Meeresmuseum Stralsund haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es besteht jetzt die Erwartung, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einschließlich solider Spurensicherung durchführt.

2017 gab es bei Süd-Ost-Rügen bereits einen sehr ähnlichen Fall. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft aufgrund mangelnder Spurensicherung und Beweislage vorzeitig eingestellt. Der Tod von 23 Kegelrobben wurde damals nicht aufgeklärt.

Auch dieses Mal steht im Raum, dass aufgrund bereits erfolgter Äußerung eines „nicht hinreichenden Tatverdachtes“ keine vertiefte Spuren- und Beweissicherung erfolgt und das Verfahren wiederum ergebnislos eingestellt wird. Um den offenbar unnatürlichen Tod von ca. 20 Prozent der mittleren lokalen Jahrespopulation der Kegelrobben in Mecklenburg-Vorpommern nicht einfach hinzunehmen, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf, dringend die Ermittlungen wegen des deutlichen Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutz- und Naturschutzgesetz mit aller Ernsthaftigkeit fortzuführen!

Mit meiner Unterschrift fordere ich die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf, die Ermittlungen im aktuellen Fall des Verdachts auf billigende, wiederholte Inkaufnahme der Ertränkung von bisher 44 Kegelrobben mit aller Konsequenz und Intensität durchzuführen und so die Todesursache von ca. 20 Prozent der mittleren lokalen Kegelrobbenpopulation in Mecklenburg-Vorpommern aufzuklären. Eine vorzeitige Einstellung wie im zurückliegenden Fall im Jahr 2017 darf nicht erfolgen.

Weiterhin fordere ich die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf, Spurensicherungen und DNA-Analysen an Fischereigeräten, Booten und sonstigen Objekten vorzunehmen, die in der Nähe des Fundortes der toten Robben zum Einsatz kamen.

Außerdem fordere ich die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf, effektivere Fischereikontrollen durchzuführen und umgehend gesetzliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Robben-, Schweinswal- und Seevogel-Beifang für alle Fangtechniken in der Fischerei in allen Meeresregionen von Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren und konsequent umzusetzen. Insbesondere ist unverzüglich die bereits gültige Landesverordnung zur gerätetechnischen Verhinderung des Einschwimmens von Robben in Reusen auf das gesamte Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern zu erstrecken.

Der BUND-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die Landesvorsitzende
Diese Petition wird unterstützt durch das Deutsche Meeresmuseum Stralsund.

Себеп

1920 wurde die letzte Kegelrobbe in der deutschen Ostseeregion an der Küste von Mönchgut/Süd-Ost-Rügen erschossen. Nach ihrer Ausrottung an der deutschen Ostseeküste vor fast 100 Jahren kehren Kegelrobben auch in Deutschland langsam wieder in ihre alten Lebensräume zurück und sind seit 2002 wieder an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern heimisch. Heute gibt es im Jahresmittel 130–150 Kegelrobben, die dauerhaft an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern vorkommen. Die Kegelrobbe ist nach §44 Bundesnaturschutzgesetz eine besonders geschützte Art und nach europäischem Naturschutzrecht gemäß der FFH-Richtlinie geschützt.
Kegelrobben gelten nach wie vor als stark gefährdet und laut HELCOM (Helsinki Kommission für die Ostsee) ist ihre Population in der gesamten Ostsee in keinem guten ökologischen Zustand.
https://indicators.helcom.fi/indicator/grey-seal-abundance/

Der BUND schult Helfer*innen in einem landesweiten Netzwerk von über 200 ehrenamtlichen Robbenbetreuer*innenn an Stränden. In einem Projekt in der Wismarbucht begleitet der BUND Ausfahrten eines Fahrgastschiffes zu einem Robbenrastplatz und führt wissenschaftliche Untersuchungen mit Hilfe von Fotoaufnahmen durch.

Петициямен бөлісу

QR коды бар сурет

QR коды бар жыртылған слип

жүктеп алу (PDF)

Өтініш туралы ақпарат

Петиция басталды: 05.11.2024
Жинақ аяқталады: 09.12.2024
Аймақ: Mecklenburg-Vorpommern
санат: Қоршаған орта

жаңалықтар

  • Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,

    ein Jahr hat die Wasserschutzpolizei nun im Fall der über 40 toten Kegelrobben vor der Küste im Südosten vor Rügen ermittelt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse sind der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Es gibt nun zwei Tatverdächtige, die sich laut dem NDR, noch nicht zu den Vorwürfen geäußert haben. Der Vorwurf lautet: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz! "Denn die Ermittlungen haben Indizien zutage gefördert, die geeignet sind, den Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung von Robben durch die beiden Beschuldigten zu begründen", hieß es von einem Poliezeisprecher. Ob es zur Anklage kommt, soll in den kommenden Wochen entschieden werden.

    Nähere Infos dazu könnt ihr hier nachlesen: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/tote-robben-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-zwei-tatverdaechtige,robbensterben-102.html

    Wir freuen uns, dass der Fall so ernsthaft bei der Polizei behandelt wurde. Es war und ist unser Anliegen, dass es eine konsequente Aufklärung der Todesfälle gibt. Denn in der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Sterbeereignisse in der gleichen Region, wie beispielsweise 2017. Aufgrund mangelnder Beweislage wurden damals die Ermittlungen engestellt.

    ✍️ Mit unserer Petition wollten wir klar dagegenhalten und forderten zusammen mit 3.505 Menschen eine konsequente Aufklärung der Todesserie und dauerhafte gesetzlich verankerte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Beifängen in der Fischerei! Inbegriffen in diese Schutzmaßnahmen muss auch die Meldepflicht von Beifang von Robben, Schweinswalen und geschützten Seevögeln verankert werden!

    Das Fischereiministerium hat bereits zugesichert, den BUND an dem Prozess der Änderung zur Küstenfischerei-Verordnung zu beteiligen und anzuhören.

    Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und wünschen allen Robbenfreund*innen eine schöne Adventszeit!

    Herzliche Grüße von den
    BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern
  • Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,

    ein Jahr hat die Wasserschutzpolizei nun im Fall der über 40 toten Kegelrobben vor der Küste im Südosten vor Rügen ermittelt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse sind der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Es gibt nun zwei Tatverdächtige, die sich laut dem NDR, noch nicht zu den Vorwürfen geäußert haben. Der Vorwurf lautet: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz! "Denn die Ermittlungen haben Indizien zutage gefördert, die geeignet sind, den Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung von Robben durch die beiden Beschuldigten zu begründen", hieß es von einem Poliezeisprecher. Ob es zur Anklage kommt, soll in den kommenden Wochen entschieden werden.

    Nähere Infos dazu könnt ihr hier nachlesen: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/tote-robben-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-zwei-tatverdaechtige,robbensterben-102.html

    Wir freuen uns, dass der Fall so ernsthaft bei der Polizei behandelt wurde. Es war und ist unser Anliegen, dass es eine konsequente Aufklärung der Todesfälle gibt. Denn in der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Sterbeereignisse in der gleichen Region, wie beispielsweise 2017. Aufgrund mangelnder Beweislage wurden damals die Ermittlungen engestellt.

    ✍️ Mit unserer Petition wollten wir klar dagegenhalten und forderten zusammen mit 3.505 Menschen eine konsequente Aufklärung der Todesserie und dauerhafte gesetzlich verankerte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Beifängen in der Fischerei! Inbegriffen in diese Schutzmaßnahmen muss auch die Meldepflicht von Beifang von Robben, Schweinswalen und geschützten Seevögeln verankert werden!

    Das Fischereiministerium hat bereits zugesichert, den BUND an dem Prozess der Änderung zur Küstenfischerei-Verordnung zu beteiligen und anzuhören.

    Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und wünschen allen Robbenfreunden eine schöne Adventszeit!

    Herzliche Grüße von den
    BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern
  • Am 24.09.25 9:00 Uhr fand im Schweriner Landtag die Anhörung des Petitionsausschusses statt. Eingeladen war der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Vertreter des Landesfischereiverbandes, des Landwirtschaftsministeriums und des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

    Der BUND forderte einen umgehend besseren Schutz von jährlich Dutzenden Robben und Schweinswalen und vermutlich Hunderten Seevögeln vor dem Ertrinken in Fischereigeräten in allen Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern!

    „Die von Minister Backhaus zu Beginn des Jahres erlassene Sofortmaßnahme zum Schutz von Robben an Reusen geht in die richtige Richtung, läuft aber Ende 2025 aus. Diese Adhoc-Vorschriften müssen überarbeitet werden und ab 2026 dringend und dauerhaft in die Küstenfischereiverordnung aufgenommen werden. Die aktuelle Version berücksichtigt nicht junge Kegelrobben, Seehunde und Ringelrobben, indem die vorgegeben Einschwimmsperren in den Reuseneingängen mit 75cm Umfang noch zu groß für diese Robben sind und auch nicht für alle Reusentypen gilt. Außerdem fehlt eine Meldepflicht für Beifang geschützter Arten in Fischereigerät“, sagt Corinna Cwielag vom BUND.

    Hintergrund:
    Die Petition des BUND forderte die Aufklärung der Todesursache von mind. 38 Kegelrobben und damit ca. 20% der mittleren lokalen Population Mecklenburg-Vorpommerns vor Süd-Ost-Rügen im Herbst 2024 in der Nähe einer Großreuse und wirksame Maßnahmen gegen den Tod von Meerestieren als Beifang in verschiedenen Fischereigeräten.
    Die Petition war in wenigen Wochen von 3505 Unterstützer*innen gezeichnet worden. Die 2024er-Todesursache der Kegelrobben gilt bis heute offiziell als ungeklärt und ähnelt gleichen Vorkommnissen in der gleichen Gegend 2017 und 2023.
    DNA-Proben blieben ohne Ergebnis, wurden aber erst sehr spät genommen als die fragliche Reuse schon längere Zeit trocken an Land gelegen hatte.
    Veröffentlichungen des Deutschen Meeresmuseums nach Obduktionen im November 2024 und der Abschlussbericht Anfang 2025 lieferten deutliche Hinweise auf Ertrinkungstode und auch auf Gewalteinwirkungen an diesen Robben vor dem Tod. Minister Backhaus hatte im Februar 2025 eine Sofortmaßnahme zum besseren Schutz von Robben an Reusen angeordnet, die vermutlich Ende 2025 ausläuft.
    Der BUND bleibt dran!
    Wir halten Euch auf dem Laufenden!

    Herzliche Grüße von den
    BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern

Азаматтық қатысуды нығайтуға көмектесу. Біз тәуелсіз бола отырып, алаңдаушылықтарыңызды естігіміз келеді.

Қазір жарнамалаңыз