02.10.2026, 08:16
Da ich zum ersten Mal eine Petition verfasst und veröffentlicht habe, bin ich für Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge besonders dankbar. Ich erhalte viel positive Resonanz auf meine Petition und verschiedene Änderungsvorschläge. Dazu gehört z.B. die Ergänzung der Forderungen um den Satz: „Beschwerdeführern muss Akteneinsicht ermöglicht werden.“
Neuer Petitionstext:
Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Ärztekammern im Umgang mit Patientenbeschwerden
Nach einer Behandlung erfuhr ich schriftlich, dass ich in eine Studie einbezogen worden sein soll – im Aufklärungsgespräch war weder von einer Studienteilnahme noch davon die Rede, dass die Wirksamkeit der Behandlungsmethode noch nicht ausreichend wissenschaftlich geprüft war. Die Klinik bestritt später, dass eine solche Studie durchgeführt wird.werde. Im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS)(www.drks.de) ist die Studie jedoch mit meinen behandelnden Ärzten als Forschungsteam aufgeführt.Meine Beschwerde bei der Ärztekammer Nordrhein endete mit dem Satz: „Kein berufsrechtlich relevanter Pflichtverstoß“ – ohne nachvollziehbare Begründung, ohne Akteneinsicht und ohne Erklärung, was und wie genau geprüft wurde.
Ich fordere deshalb:
- Begründete Patientenbeschwerden müssen nach klaren Maßstäben geprüft und die abschließenden Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden.
WasDabeiwurdemussgeprüft?erkennbarWelchesein, welche konkreten Beschwerdepunkte geprüft wurden, welche rechtlichen, medizinischen und fachlichen Maßstäbe zugrunde gelegt wurdenzugrundeundgelegt? Aufauf welcher Grundlagewurde–entschieden?beispielsweise anhand von Leitlinien oder Fachstandards – die Entscheidung getroffen wurde. - Beschwerdeführern muss Akteneinsicht ermöglicht werden.
Transparenz ermöglicht eine sachliche Auseinandersetzung und kann dazu beitragen, das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten zu schaffen und Fehler künftig auf allen Seiten zu vermeiden
Wenn auch Du Dich dafür bist,einsetzen möchtest, dass Patientenbeschwerden transparent geprüft undgeprüft, Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden,und Beschwerdeführern Akteneinsicht ermöglicht wird, dann unterschreibe diese Petition und teile sie weiter!
Bitte vergiss nicht, Deine Unterschrift anschließend über den Link in der Bestätigungs-E-Mail zu bestätigen, damit Deine Stimme gezählt wird.
Vielen Dank für Deine Unterstützung!
Lilli Bauer
Neue Begründung:
Warum ich diese Petition gestartet habe
Der Anlass für diese Petition war meine eigene Erfahrung nach einer HIFU-Behandlung am Universitätsklinikum. Erst nach der Behandlung wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass ich in eine Studie einbezogen worden sei. Im Aufklärungsgespräch war weder von einer Studienteilnahme noch davon die Rede, dass die Wirksamkeit der Behandlungsmethode noch nicht ausreichend wissenschaftlich geprüft war. Später bestritt die Klinik sowohl eine Studienteilnahme als auch, dass zu diesem Zeitpunkt überhaupt eine entsprechende Studie durchgeführt werde. Eigene Recherchen im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS)(www.drks.de) ergaben jedoch, dass die Klinik eine entsprechende Studie durchführtedurchführt und meine behandelnden Ärzte dort als Forschungsteam aufgeführt waren.sind.
Das öffentlich zugängliche Studienprotokoll zeigt zudem, dass geeignete Patientinnen überwiegend aus der Ambulanz, aber auch nach Überweisung durch externe Fachärzte oder aufgrund eigener Vorstellung in der Klinik in die Studie aufgenommen wurden. ZuAus den Studien zu dieser Behandlungsmethode geht hervor, dass zu den Forschungsfragen gehörten unter anderem die Reduzierung der Schmerzmedikation und die Dokumentation der Schmerzen.Schmerzen gehörten.
Mein voller Respekt gilt den Frauen, die sich nach ordnungsgemäßer Aufklärung bewusst für eine Teilnahme an der Studie entschieden haben. Für mich kam eine freiwillige Teilnahme an dieser Studie hingegen niemals in Betracht.
Entgegen unserer Absprache wurde mir laut UnterlagenBehandlungsunterlagen während der Behandlung Midazolam verabreicht,Midazolam, ein Medikament, das Amnesien auslöst.auslöst, sowie Propofol verabreicht. Die Behandlung dauerte statt der geplanten 2,5 Stunden fast vier Stunden und erfolgte laut OP-Bericht soweit ich „die Schmerzen tolerieren konnte“, obwohl mir zuvor die Ärzte mehrfach eine schmerzfreie Behandlung zugesichert wordenhaben. war.Die Zusicherung der Schmerzfreiheit war für mich persönlich von besonderer Bedeutung und einer der Gründe, weshalb ich mich für diese Behandlung entschieden habe. Auf die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der Behandlung, die bis heute bestehen, möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Der Zusammenhang zwischen der Behandlung und diesen gesundheitlichen Folgen wurde von mehreren Fachärzten bestätigt.
Drei ärztliche Stellungnahmen bestätigten inzwischen, dass bei mir von Anfang an kein Behandlungserfolg zu erwarten war. Ein Gutachten zeigte zudem eine medikamentöse Behandlungsmöglichkeit auf, obwohl mir auf ausdrückliche Nachfrage in der Klinik mitgeteilt worden war, es gebe kein entsprechendes Medikament.
Meine Fragen hierzu blieben bei der Klinik und trotz mehrfacher Nachfragen auch bei der Ethikkommission unbeantwortet. Deshalb wandte ich mich mit einer Beschwerde an die Ärztekammer Nordrhein und bat u.unter a. um Prüfung, ob das Vorgehen der Ärzte am Universitätsklinikum u. a. hinsichtlich der Einbeziehung von Patientinnen in Studien mit den geltenden medizinischen Leitlinien und Standards übereinstimmt, sowieanderem um eine ausführlichePrüfung Stellungnahmedes hierzu.ärztlichen Vorgehens. Die Ärztekammer teilte mir nach einer kurzen Zeit mit, dass sie keinen berufsrechtlichen Pflichtverstoß feststellen konnte – ohne nachvollziehbar zu begründen, welche konkreten Punkte geprüft wurden und wie sie zu ihrem Ergebnis gelangte, obwohl ich in meiner Beschwerde ausdrücklich um eine entsprechende Erläuterung gebeten hatte. Auch die Akteneinsicht und die Einsicht in die ärztlichen Stellungnahmen wurden mir verweigert.
Mir war besonders wichtig, dass andere Menschen, die im Gegensatz zu mir in Studien einbezogen werden, ordnungsgemäß über die Studie und deren Forschungsfragen aufgeklärt werden und selbstbestimmt über eine Teilnahme entscheiden können.Die Ärztekammer teilte mir nach kurzer Zeit lediglich mit, dass kein berufsrechtlich relevanter Pflichtverstoß festgestellt worden sei. Wie und auf welcher Grundlage sie zu diesem Ergebnis gelangte, wurde mir auch auf Nachfrage nicht erklärt. Die Verfahrensakte und die ärztlichen Stellungnahmen wurden mir trotz entsprechender Anforderung nicht zur Verfügung gestellt.
Auch andere Betroffene haben mir von ähnlichen Erfahrungen berichtet. Einige wandten sich gar nicht erst an die Ärztekammer, da sie kein Vertrauen in das Gesundheitssystem und die dortigen Beschwerdewege haben. Eine nachvollziehbare und sachliche Klärung sollte jedoch möglichst bereits auf Ebene der behandelnden Ärzte und der klinischen Ethikkommission erfolgen. Wenn dies nicht gelingt und Betroffene mehrere Beschwerdewege beschreiten müssen, zeigt dies ein Problem auf mehreren Ebenen.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass dass solche Beschwerden nach klaren Maßstäben geprüft werden und die abschließende Entscheidung für die Betroffenen nachvollziehbar begründet wird. Dies ermöglicht eine sachliche Auseinandersetzung mit den Entscheidungen und kann dazu beitragen, Fehler auf allen Seiten zu erkennen und künftig zu vermeiden. Transparenz kann zudem das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten stärken.
Mir ist an dieser Stelle ausdrücklich wichtig zu betonen, dass viele Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachkräfte engagierte, kompetente und wertvolle Arbeit leisten. Gerade deshalb halte ich einen transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit begründeten Patientenbeschwerden für wichtig.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 38