22.07.2026, 09:35
Grund der Änderung:Die Beschränkung auf „gesicherte Diagnosen“ schließt genau jene Patientengruppen aus, die am dringendsten auf diese Diagnostik angewiesen sind. Komplexe Krankheitsbilder wie ME/CFS, Fibromyalgie oder das Post-Vac-Syndrom sind durch lange Diagnosewege und unauffällige Standard-Serum-Laborwerte geprägt. Betroffene bleiben oft jahrelang ohne gesicherte Diagnose und erhalten keine zielführende Hilfe. Die Erweiterung auf den „begründeten Verdacht“ ermöglicht eine frühzeitige, präventive Diagnostik, sichert Ärzten die notwendige Regressfreiheit und entspricht der gängigen Praxis bei vergleichbaren EBM-Leistungen.
Neuer Petitionstext:
Forderungen an den Deutschen Bundestag:
- Aufnahme in den EBM-Katalog: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird verpflichtet, die Vollblut- und intrazelluläre Mikronährstoffdiagnostik umgehend zu prüfen und als reguläre Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für Patienten mit
gesichertenVerdachtchronischen,aufentzündlichen,chronische,neurologischenentzündliche, neurologische oderpsychiatrischenpsychiatrische Diagnosen aufzunehmen. - Befreiung vom Laborbudget (Regress-Ausschluss): Einführung einer gesetzlichen Verordnung, die sicherstellt, dass diese ursachenbezogenen Laborleistungen aus dem Wirtschaftlichkeitsvolumen (Laborbudget) der niedergelassenen Ärzte herausgerechnet werden, um Regressängste bei Ärzten abzubauen.
- Zulassung als Pflichtleistung: Verankerung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), dass eine klinisch relevante Unterversorgung mit essenziellen Mikronährstoffen als behandlungsbedürftiger pathologischer Zustand definiert und erstattet wird.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 42 (42 in Deutschland)