Sicherheit

Verbot der Reichskriegsflagge / Reichsflagge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
43 Unterstützende 43 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

43 Unterstützende 43 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

06.09.2020, 17:00

Ergänzungen zur Begründung dieser Petition mit dem Hinweis zur Gefahr für unserere Demokratie.


Neue Begründung: Die Reichskriegsflagge/Reichsflagge ist das Symbol der Zerschlagung der Weimarer Republik (Demokratie) und auch das Symbol der totalitären Nazidiktatur im III. Reich.
Sowohl die Hakenkreuz- als auch die Reichsflagge sind dabei untrennbar mit der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland verbunden. sie wegzuleugnen ist nicht das Begehren dieser Petition.
Allerdings gilt die Reichsflagge "Reichsbürgern", Rechtsradikalen und -konservativen als einendes Symbol. Sie betonen damit die gemeinsame Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Souveränität, Verfassung und Grundgesetz.
Mehr noch: die Reichsflagge nutzen rechtsextreme Gruppierungen und Neonazis dazu, ihre Ablehung der Demokratie auszudrücken und darüber hinaus gilt die Reichsflagge mit dem Reichsadler als ein Ersatzsymbol für die Hakenkreuzfahne.
Dieses ist nicht zu akzeptieren!
Die Reichsflagge/Reichskriegsflagge offen führen zu dürfen ist hinsichtlich ihrer Verbindung zu rechtsextremistischen, antidemokratischen und antisemitischen Gruppierung zu verbieten. Ihre politische Umdeutung beschädigt das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland, der Demokratie, der Verfassung, sowie der Grund- und Menschenrechte.
Die Fraktionen im Bundestag haben sich bisher gegen ein Verbot der Reichsflagge/Reichskriegsflagge ausgesprochen.
Aus diesem Grund bitte ich um Neubewertung mit der Forderung:
Neben dem Banner der Bundesrepublik Deutschland sollte darf nicht länger die Reichsflagge/Reichskriegsflagge geführt und Bestand haben dürfen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (12 in Deutschland)


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