02/10/2026, 09:41
10.02.2026
Ergänzende Forderung an den Landrat zur Stärkung der (aktuell rechtlich noch begrenzten) Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden beigefügt.
Die Änderung bezieht sich auf die aktuell geltende Gesetzeslage, nach der das private Abbrennen von Feuerwerk bundesrechtlich durch das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt wird.
Die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen sind derzeit begrenzt und bewegen sich innerhalb enger rechtlicher Vorgaben.
Ziel der Petition bleibt nach wie vor, ein Verbot von Böllern und Feuerwerk der Kategorie 2 im gesamten Landkreis Osterholz.
Durch das Unterschreiben der Petition wird der Bürgerwillen nach einem böllerfreien Silvester eindeutig dokumentiert.
Die Ergänzung an den Landrat enthält Forderungen, die nach der aktuellen Gesetzeslage direkt umsetzbar sind und verfolgt das übergreifende Ziel die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden für ein böllerfreies Silvester zu stärken.
Neuer Petitionstext:
Diese Petition richtet sich an den Landrat des Landkreises Osterholz und die Gemeindendazugehörigen im Landkreis Osterholz. Da Entscheidungen über Feuerwerksregelungen in Niedersachsen auf kommunaler Ebene getroffen werden, soll dieseGemeinden.Die Petition Bürgerinitiativendokumentiert vorden OrtBürgerwillen stärken,der vernetzenBürgerinnen und politischBürger unterstützen.Diedes PetitionLandkreises ersetztOsterholz keine lokalen Verfahren, sondernund soll zeigen, dass es breite gesellschaftliche Unterstützung für eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Feuerwerksregelung gibt.gibt.Diese Petition soll die Handlungsmöglichkeiten von Gemeinden vor Ort stärken und politisch unterstützen.
Unsere Forderungen
Wir fordern für die Gemeinden im Landkreis Osterholz:
- Verbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Böller sowie lautes, knallendes und luftgestütztes Feuerwerk) im jeweiligen Gemeindegebiet. (Erlaubt wird ausschließlich Kleinstfeuerwerk (KAT. F1), wie Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Wunderkerzen).
- Eine zeitliche Begrenzung von Feuerwerk an Silvester: Zulässig ist nur ein Zeitraum am 31.12. von 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr (01.01.), in dem ausschließlich böllerfreie, knallfreie und bodengebundene Feuerwerksformen (KAT. F1) erlaubt sind, sofern keine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Umwelt besteht.
- Feuerwerksfreie Zonen in der Nähe von Schutzgebieten, Landwirtschaftlichen Betrieben, Wald- und Feldrändern
- Eine Prüfung und Förderung gemeindlich organisierter, lärmfreier sowie tier- und umweltfreundlichen Alternativen (z. B. Licht- oder Lasershows).
Ergänzend bitten wir den Landrat des Landkreises Osterholz,1. die Gemeinden fachlich und rechtlich zu unterstützen, indem vorhandene Möglichkeiten nach Sprengstoff- und Ordnungsrecht verständlich aufbereitet und zugänglich gemacht werden,2. sich dafür einzusetzen, dass Gemeinden vorhandene Spielräume – z. B. für Verbotszonen, zeitliche Einschränkungen oder Einschränkungen lauter Knallkörper – rechtssicher und selbstbewusst nutzen können,3. politisch auf Landes- und Bundesebene (z. B. über kommunale Spitzenverbände) darauf hinzuwirken, dass:• kommunale Handlungsmöglichkeiten gestärkt werden,• Lärm-, Tier- und Umweltschutz im Sprengstoffrecht stärker berücksichtigt werden,• und das Sprengstoffgesetz entsprechend weiterentwickelt wird,4. die Prüfung und Förderung lärm- und umweltfreundlicher Alternativen zum privaten Feuerwerk anzuregen.
Mitmachen
Wer sich in seiner eigenen Gemeinde engagieren möchte oder eine lokale Bürgerinitiative starten will, findet hier weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:👉 docs.google.com/document/d/11vak3pADdXCcdBcPoBLdygi9SJAxFcx_g7JVAlRm96A/edit?usp=sharing
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 988