2025-11-13 04:46
Auszug aus dem Gutachten:
„Im Ergebnis dieser Vorprüfung besteht das Erfordernis, von den derzeit vorhandenen 86 Bäumen voraussichtlich 38 Bäume zu fällen (davon 17 aus dem Pflanzjahr 1902). 22 Bäume können erhal ten bleiben und bei 26 Standorten wird der Erhalt angestrebt. (Übersicht zur Anzahl und Kategorisierung der betroffenen Bäume - siehe Anlage 6, Lage und Zuordnung der einzelnen Bäume im Straßenraum - siehe Anlage 6a)
Die Planung sieht vor, mindestens 48 Bäume im Straßenraum des Stadtweges an neuen abge- stimmten Standorten einschließlich Leitungsschutzmaßnahmen neu zu pflanzen und somit grund- sätzlich die Wiederherstellung der Allee sicherzustellen (siehe Anlage 7). Der genaue Umfang der insgesamt notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird in den weiteren Planungsphasen ermittelt.
Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde kann die notwendige Befreiung vom § 21 NatSchG (Schutz der Alleen) auf Basis der vorangestellten Argumente in Aussicht gestellt werden.
Die vorliegenden Erläuterungen stellen erste fachliche Bewertungen auf Grundlage des aktuellen Planungsstands der Vorplanung und den durchgeführten Analysen und Voruntersuchungen dar. Eine präzise Beurteilung wird im weiteren Planungsverlauf sowie unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten während der Bauausführung möglich.
Diese Begründung ist in Zusammenarbeit mit der SWM/AGM und der Unteren Naturschutzbehörde erstellt worden.“