09.08.2020 klo 18.48
Liebe Unterstützer,
es wurde die Frage gestellt, ob auch Minderjährige eine Petition unterschreiben können.
Die Antwort darauf ist grundsätzlich JA, aber dies ist an Bedingungen geknüpft. Die konkreten Regelungen sind:
1. Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
2. Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben
Ich gehe davon aus, dass einige Minderjährige noch keine E-mail haben und hänge entsprechend einen Unterschriftenbogen an, der von Hand unterschrieben werden kann.
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Danke und beste Grüße
Lasse