Bürgerrechte

Verpflichtende Volksabstimmungen für Themen von nationaler Tragweite

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
9.179 Unterstützende 9.093 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

9.179 Unterstützende 9.093 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.03.2021, 10:26

Es wurden passendere Begriffe gewählt und einige Satzzeichen ergänzt, der Sinn wurde nicht verändert.


Neuer Petitionstext:

Volksabstimmungen sind in unserem GG Art. 20(2) bereits verankert, eine Änderung des GG ist dafür nicht erforderlich. Die Politik mogelt sich aber seit Jahrzehnten um die Durchführung herum.

Daher muss eineein AusführungsbestimmungAusführungsgesetz für diesen Artikel erlassen werden, in dem festgelegt wird, dass zu Themen nationaler Tragweite Volksabstimmungen verpflichtend durchzuführen sind.

Um zu verhindern, dass dies mit dem Argument unterdrückt wird, es gäbe keine wichtigen Themen, ist jährlich mindestens eine solche Abstimmung,Abstimmung evtl.(evtl. mit mehreren Fragen,Fragen) durchzuführen. Die Themen dazu schlagen die Fraktionen des Bundestages vor, sollte darauf keine Einigung erzielt werden, dann hat jede Fraktion das RechtRecht, eine Frage für die Abstimmung festzulegen.1)

Im Vergleich zu vielen anderen Petitionen handelt es sich hier um eine ganz grundsätzliche Forderung, die esVolksabstimmungen künftig nicht nur ermöglicht, sondern die Regierung zu regelmäßigen Volksentscheiden zwingt und den Souverän damit in die Lage versetzt, auch über viele andere Themen mittels Volksentscheid Systemkorrekturen herbeizuführen. Damit ist ein dauerhaftes Mitspracherecht der Bürger bei wesentlichen Weichenstellungen sichergestellt.

Wenn nun mit ABSTIMMUNG21 endlich eine Gelegenheit auf eine Korrektur unseres postdemokratischen Systems besteht, sollte diese dochjedoch bitte nicht für völlig irreale oder nebensächliche Partikularinteressen verschwendet werden. Leider machen sich viele Unterzeichner diesbezüglich keine Gedanken. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass all jene, die das erkannt haben, in ihrem gesamten Umfeld für diese Petition werben. Andernfalls wird diese einmalige Gelegenheit unnütz verschwendet und es kommt zu einer Volksabstimmung über eine nicht mehrheitsfähige oder irreale Nebenforderung ! Falls über die auszudruckenden Unterschriftenbögen gesammelt wird, ist die Angabe einer leserlichen EmailadresseE-Mail-Adresse unbedingt erforderlich, denn nur mit MailadresseE-Mail-Adresse zählen die Unterschriften auch zu ABSTIMMUNG21, was jetzt ganz wesentlich ist.



Neue Begründung:

Da es nach überzeugender und weit verbreiteter juristischer Auslegung des GG Artikel 20 (2) („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“) keiner Änderung im GG bedarf, ist es auch viel einfacher ein erforderliches, untergeordnetes Gesetz durchzubringen. Änderungen des GG oder ein kompletter Umbau des Parlamentssystems sind viel schwerer zu erreichen.

Alle wichtigen Entscheidungen nur den Abgeordneten zu überlassen birgt das viel zu große Risiko, dass sich finanzstarke Organisationen diese Entscheidungen kaufen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass in den ausschließlich repräsentativen Demokratien dieser Kauf von Abgeordneten in großem Umfang von statten geht. Nicht nur die bekannten Lobbyverbände greifen hier ein, es gibt noch viele weitere Interessen, die hier steuernd eingreifen (ideologische Gesinnungsgemeinschaften, die sogar vielfach von der Bundesregierung gefördert werden). Dies zeigt sich schon alleine dadurch, dass die Regierung mitsamt „Opposition“ mehrfach ganz wesentliche Entscheidungen entgegen dem eindeutig erklärten Willen des Volkes durchgedrückt hat. Jeder kennt Beispiele, in denen formal oppositionelle Fraktionen der Regierung dann doch blind folgen, weil dahinter die gleichen Berater stehen.

Mit regelmäßigen Volksabstimmungen könnte man diesem Treiben Einhalt gebieten. Denn wenn die Abgeordneten wissen, dass das Volk zu jeder Frage intervenieren kann, haben Sie auch selbst mehr Kraft, dem Druck der Lobbygruppen zu widerstehen.

Vielen Menschen sind Abstimmungen, die über die normalen Wahlen hinaus gehen, zu mühsam, sie möchten die Zeit nicht aufwendenaufwenden, um sich entsprechend zu informieren, was allerdings auch gar nicht von jedem gefordert ist. Da wir ein demokratischer Staat sind, wird niemand gezwungengezwungen, an solchen Abstimmungen teilzunehmen. Die Nichtteilnahme ist nichts als eine völlig gerechtfertigte Enthaltung, damit überlässt man es jenen, denen es wichtig istist, sich zu informieren und dann abzustimmen. Dies ist überall im Leben eine ganz normale und nicht zu kritisierende Handlungsweise. Zu kritisieren ist so wasetwas nur dort, wo Menschen genau dafür ein hohes Gehalt bekommen, sich dann aber über ganze Fraktionen hinweg enthalten, dies kann mit Fug und Recht als Arbeitsverweigerung bezeichnet werden. Eine unterschwellige Missachtung von Nichtwählern jedoch, durch Medien und Regierung, ist in keiner Weise gerechtfertigt. Nichtwählen ist das legitime Recht eines jeden Bürgers. Damit ist das Argument, Volksabstimmungen überforderten viele Bürger, widerlegt. Mit der gesellschaftlichen Akzeptanz von Wahlenthaltungen stellt es sich automatisch ein, dass insbesondere diejenigen abstimmen, denen es wichtig ist und die den notwendigen Aufwand der Informationsbeschaffung nicht scheuen.

Daher gibt es keine Gründe, die im GG verbrieften Volksabstimmungen nicht zu realisieren, vielmehr ist es längst überfälligüberfällig, dem Souverän endlich sein Recht einzuräumen.

1) Die oben formulierte Forderung ist unsere Kernforderung. Sie hat den Vorteil zu anderen Vorschlägen, dass der Bundestag, die Abgeordneten und alle Fraktionen von vorneherein beteiligt werden. Dies erhöht auch die AussichtAussicht, unter Parlamentariern Unterstützung zu finden.

Aber selbstverständlich bedeutet direkte Demokratie, dass die Bürger ausdie ihrerMöglichkeit Mittezu Volksbefragungen, Volksinitiativen und Volksabstimmungen aus ihrer Mitte mindestens in dem gleichen Umfang erhalten müssen, wie dies z.B. in der Schweiz schon lange möglich ist. Auch hierzu reicht der Artikel 20 im GG als Grundlage aus. Es fehlt nur ein entsprechendes Ausführungsgesetz.

So könnte ein entsprechendes Gesetz z.B. zu den notwendigen Quoren in einer ersten Urabstimmung des Volkes von den Bürgern selbst festgelegt werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.284 (3.276 in Deutschland)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern