Region: Deutschland
Gesundheit

Verschaerfung des Podologie Gesetzes- Beduerftige Menschen muessen besser geschuetzt werden!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesundheitsminister Hermann Groehe - Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.794 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

1.794 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.02.2014, 10:58

Anmerkung wurde hinzugefuegt.
Neuer Petitionstext: Anmerkung:
Ich alleine kann nicht wirklich etwas ausrichten, da mir einfach die Erfahrung fehlt. Mit Hilfe von Podologen und Podologieschuelern moechte ich ueber den Zeitraum weitere Fakten sammeln, die man bis zu einer Woche vor Abgabe der Petition hinzufuegen kann.
Ich bitte daher um Unterstuetzung, Anregungen und auch Kritik, wenn ich etwas nicht korrekt darstelle oder es etwas verwirrend rueber kommt. Einige Dinge was die Krankenkassen u.ae. betreffen werden ebenfalls noch hinzugefuegt.
Desweiteren auch der Hinweis, dass man Unterschriftenprotokolle weiter unten downloaden und diese in der Praxis auslegt oder anderweitig Unterschriften sammeln kann um diese dann vor Ablauf der Petition wieder hochzuladen.


Ich moechte mit dieser Petition die Aenderung des Podologen Gesetzes (vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), das zuletzt durch Artikel 56 des Gesetzes vom 6.Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geaendert worden ist) bewirken, da dieses bislang nur den Titelschutz vorsieht. Das Heilpraktiker Gesetz nachdem wir Podologen auf HMVO arbeiten muss in das Podologengesetz integriert werden. Hier muss eindeutig die Anerkennung der Podologen als HP Bereich Podo erfolgen.
Bei der Grundversorgung von Pflegebeduerftigen muss man zwingend zwischen der normalen, taeglichen Fusspflege (Pedikuere) und der medizinischen Fusspflege (Podologie) unterscheiden.
Folgende Punkte muessen dringend in das Gesetz aufgenommen werden:

Alle die sich Podologen oder medizinische Fusspfleger/innen nach dem aktuellen PodG nennen duerfen, sollten auch ohne Heilmittelverordnung und aerztliche Weisung am kranken Fuss arbeiten. Heisst folgende Arbeiten sind ohne Heilmittelverordnung Heilmittelverordnung, aeztliche Weisung oder Privatrezept durchzufuehren:
-Nagelbehandlungen
Richtiges Schneiden der Naegel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Naegel, Nagelmykosenoder verdickten Naegeln
-Hyperkeratosenbehandlungen
Abtragen uebermaessiger Hornhaut und Schwielen
-Behandlung von Clavi und Verrucae
Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Huehneraugen und Warzen
-Druck- und Reibungsschutz
Massnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen
-Orthonyxie
Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Naegeln
-Orthesentechnik
Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen
-Nagelprothetik
kuenstlicher Nagelersatz
-Fuss und Unterschenkel Massage
als therapeutische Massnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens
-Allgemeine und individuelle Beratung

Indikationen / Risikoerkrankungen die von einem Podologen versorgt werden duerfen:
-Diabetes mellitus oder andere Erkrankungen mit neurologisch beeintraechtigenden Faktoren (z.B.: Multiple Sklerose, Polyarthritis, Hemiplegie, Alkoholmissbrauch)
-Stoffwechselerkrankungen
-Chronische Polyosthritis
-Durchblutungsstoerungen (arteriell oder venoes)
-Infektionskrankheiten
-bei immungeschwaechten Patienten (durch Dialyse, Krebs, AIDS, Hepatitis usw.) oder bei Patienten mit immunsuppressiver Medikation (z.B.: Chemotherapie, Allergie usw.)
-Bluterkrankheit (Haemophilie)
-Erhoehter Blutungsneigung (Haemorrhagische Diathese)
-bei Patienten mit verzoegerter Wundheilung (z.B. bei bestimmten Medikamenten).

Alle Fusspfleger/innen die nicht die Bezeichnung des Podologen oder med. Fusspflegers fuehren duerfen ausschliesslich NUR noch kosmetisch arbeiten. Dies bedeutet die Pflege und Prophylaxe des gesunden Fusses. Dazu gehoert:
-fachgerechtes Schneiden der Naegel
-Abtragen von Nagelverdickungen ohne pathologischen Befund
-Sondieren der Nagelfalzen
-Abtragen von Hautverdickungen (Hornhaut) ohne pathologischen Befund
-Anleitung zur praeventiven Fussgymnastik
-Durchfuehrung praeventiver Fussmassagen
-Anleitung zur haeuslichen Pflege der Fuesse durch den Kunden
-Dekorative Pflege der Fuesse
-Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln

Desweiteren duerfen nur noch Podologen oder med. Fusspfleger/innen mit medizinischer Fusspflege werben, da dies sonst Irrefuehrungen zur Folge hat. Pflegebeduerftige muessen klar erkennen koennen wer ueber die entsprechende Ausbildung verfuegt und qualifiziert genug ist, sich mit Problemfuessen auseinander setzen zu koennen.

Desweiteren muessen auch Fusspfleger/innen, die nur kosmetisch arbeiten, muessen sich an entsprechende Hygienevorschriften halten. Desinfektion und Sterilisation der Geraete / Instrumente sollte zur Pflicht gemacht und von den entsprechenden Gesundheitsaemtern ueberprueft werden. Neue Begründung: Die medizinische Fusspflege ist gerade bei Patienten mit Risikoerkrankungen dringend anzuraten. Durch unsachgemaess durchgefuehrte Pedikueren mit zum Teil nicht desinfizierten /sterilisierten Instrumenten entstehen oft Verletzungen am Fuss, die zum Beispiel beim Diabetiker zu Wundinfektionen mit Beteiligung des tieferliegenden Gewebes oder des Knochens fuehren koennen. Besteht bei dem Patienten schon eine Nervenschaedigung bleibt die Verletzung unter Umständen unbemerkt und kann sich bis zur Gangraen (Gewebsuntergang durch Minderdurchblutung mit zusaetzlicher Infektion) entwickeln. Dies fuehrt oft zur Amputation des Fusses oder des ganzen Beines.
Podologen muessen eine 2 bzw. 3 jaehrige medizinische Ausbildung mit staatlicher Pruefung absolvieren, sich Fortbildungen unterziehen, nach hoechsten hygienischen Standards arbeiten und werden solange sie nicht auf Heilmittelverordnung arbeiten mit einer Fusspflegerin gleich gestellt. Fusspfleger/innen absolvieren meist nur einen Wochenkurs oder haben gar kein Zertifikat und arbeiten einfach darauf los. Kontrollen durch die Gesundheitsaemter finden so gut wie nie statt. Gerade weil die Podologen die teure medizinische Ausbildung absolviert haben, sollten sie ohne HMVO und aerztlicher Weisung nicht mit der kosmetischen Fusspflege gleich gestellt werden.
Es ist an der Zeit der Bevoelkerung Deutschlands den Unterschied zwischen Fusspflege und Podologie nahe zu bringen und das geht nur durch ein schaerferes Gesetz mit klarer Abtrennung dieser beiden Gebiete wie oben angegeben. Da nuetzt es auch nichts nur die Podologin mit HMVO medizinisch arbeiten zu lassen. Entweder man hat die medizinische Ausbildung und darf es oder nicht.
Die Podologenverbaende geben zu, dass das aktuelle Gesetz ziemlich viele Luecken aufweist und somit sehe ich und viele andere Podologen und Schueler dringenden Handlungsbedarf. Ich selbst bin Fachfusspflegerin in podologischer Ausbildung und moechte meine ca. 10000Euro die ich als Selbstzahler in diese Ausbildung investiere gut angelegt wissen und vor allem beduerftigen Menschen medizinisch helfen, egal ob mit oder ohne Heilmittelverordnung, denn schliesslich lernen wir einen medizinischen Beruf!


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