24.08.2023, 10:37
Ich habe die geplante Petition von meiner persönlichen Sicht auf einen allgemeinen Grundtenor umgestellt
Neue Begründung:
WarumRechtswidrig parken darf nicht straffrei bleiben.
Aber: warum muss ich bei einer Initiativkontrolle der Ordnungsbehörde - niemand hat sich über mich beschwert oder michhat jemanden angezeigt - für Halten auf dem Bürgersteig inim einerländlichen SeitenstraßeRaum 55Euroein Verwarnungsgeld zahlen.in Höhe von 55 Euro gezahlt werden?
GenauEin sovielebensolches zahleVerwarnungsgeld ichfällt beigenau Parkraumproblemenso beim rechtswidrigen Parken in einer Großstadt.Großstadt an.
Sollte die Ordnungsbehörde nicht grade im ländlichen Raum Ermessensspielräume nutzen?
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0