06/28/2020, 23:29
Auch wenn die 80.000 Stimmen nicht erreicht wurden, war das Volksbegehren zum Schutz des Wassers weitgehend erfolgreich!
Als im April 2019 das Volksbegehren beantragten wurde, war noch kein einziger der vorgeschlagenen Gesetzentwürfe verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten.
Die Zusicherungen der Regierungskoalition, alle wasserrechtlichen Teile der VI umzusetzen, war vor diesem Hintergrund unglaubwürdig. Zweifel an den Zusagen der Regierungskoalition waren durchaus berechtigt, denn ohne Begründung wurde der Teil "und das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser" aus dem Gesetz gestrichen. Die Vermutung, dass ohne das Volksbegehren überhaupt keine Gesetzesvorlage umgesetzt worden wäre, war demnach durchaus berechtig.
Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie aktiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.
Hinweis:
Derzeit läuft eine neue VI zur Weiterentwicklung des Energiewendegesetzes vi-energiewende.de/?page_id=21, das durch FFF Dithmarschen und zwei Scientists for Future Kiel initiiert wurde. Die Volksinitiative hat gerade die Landesregierung verklagt, weil diese die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der online-Eintragungen verweigert. Die erste Rückmeldung aus dem Verwaltungsgericht Schleswig stimmt sehr hoffnungsvoll. Ergebnisse dieser Klage werden wegweisend sein, welche Möglichkeiten für das Volksbegehren noch offen stehen.
Allen Unterstützern an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön, denn nur gemeinsam 🙏war dieser Erfolg möglich!