Énergie

Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss

7 847 signatures

La pétition est partiellement acceptée.

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  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Succès partiel

Actualités

23/12/2017 à 16:16

Liebe Unterstützer,

wir haben jetzt bereits 16377 Unterschriften gesammelt. Weitere Bündnispartner sind dazugekommen, darunter die Surfrider Foundation und OMNIBUS. OMNIBUS wird vom 29.04.2018 bis 29.05.2018 durch Schleswig-Holstein fahren und gemeinsam mit den Bündnispartnern Unterschriften sammeln. Wir werden die Unterschriften am 29.05.2018 im Landtag einreichen.

Für unsere Aktionen benötigen wir finanzielle Unterstützung. Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen erstellen wir eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das hier angegebene Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. tätigen.
IBAN: DE86217635420007719019 BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank

Ich wünsche allen ein Frohes Fest und ein gutes Neues Jahr.
Reinhard Knof


31/10/2017 à 13:34

Wir haben bereits über 10.000 Unterschriften für die Volksinitiative zum Schutz des Wassers von wahlberechtigten Schleswig-Holsteinern gesammelt, und die Zahl der Unterstützer und Sammler steigt weiter.

Für die Finanzierung von Aktionen, Flyern, Unterschriftenlisten und Öffentlichkeitsarbeit haben wir uns um eine Spende bei der Aktion "Du und Dein Verein" www.ing-diba.de/verein/app/club/societydetails/e884773c-5d6f-4b0f-88a7-d9203534fa84 beworben. Hier fehlen uns noch einige Unterstützer. Deshalb bitte ich, uns über den Link zu unterstützen, damit wir die 1.000 Euro erhalten.

Herzlichen Dank für die Unterstützung,
Reinhard Knof


09/10/2017 à 23:09

Minister Habeck könnte gemäß des Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie durch Landesrecht bestimmen, dass Erlaubnisse für Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser auch in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, versagt werden. Obwohl dieses Gesetz seit dem 11.02.2017 in Kraft ist, lehnt es Minister Habeck bis heute ab, im Gebiet der ehemaligen Bergwerke in Bad Segeberg und Heide sowie der aktuell in Betrieb befindlichen Öl- und Gaskavernen in Hemmingstedt und Kiel-Rönne Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser zu verbieten, wie aus einem in seinem Auftrag verschickten Schreiben vom 25.09.2017 zu entnehmen ist. Damit erwecken er und die Landesregierung den Eindruck, dass das im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Bekenntnis zu einem Frackingverbot keinen praktischen Wert hat.

Daher ist derzeit der einzige Weg, um Fracking in Schleswig-Holstein zu verhindern, die von uns gestartete Volksinitiative. vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

Zur Finanzierung der Flyer, Unterschriftenlisten und Pressearbeit benötigen wir Geld. Ich bitte deshalb ganz herzlich darum, unseren Antrag auf 1000 Euro zu unterstützen. Bitte dem folgenden Link folgen. www.ing-diba.de/verein/app/club/societydetails/e884773c-5d6f-4b0f-88a7-d9203534fa84

Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Knof


06/09/2017 à 17:09

Das für Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg zuständige Bergamt (LBEG) sucht dringend einen Mitarbeiter, der sich insbesondere mit Fracking und dem Verpressen von Lagerstättenwasser auskennen soll. www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/stellenangebote/stellenausschreibung-nr-l-3717-156923.html Die Industrie will jetzt also ihre Ankündigung wahr machen, großflächig zu fracken. Alle Beschwichtigungsversuche mit der Behauptung, mit dem im letzten Jahr verabschiedeten Frackinggesetzen des Bundes sei Fracking vom Tisch, haben sich spätestens damit als unwahr herausgestellt.

Für uns heißt das: Wir müssen die Volksinitiative zum Schutz des Wassers vi-wasser.de/ voranbringen und benötigen dazu Ihre Unterstützung. Bitte verbreiten Sie diese Information in Ihren sozialen Netzwerken, bei Freunden und Bekannten.

Für unsere Arbeit benötigen wir auch Geld. Bitte spenden Sie auf unser Konto. Die Spenden können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu einer Summe von 200 Euro reicht der Überweisungsbeleg.
VR Bank eG, Niebüll: Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
IBAN DE86217635420007719019 BIC GENODEF1BDS

Herzlichen Dank,
Reinhard Knof


31/08/2017 à 20:05

Wie eine aktuelle Studie belegt (www.scinexx.de/inc/artikel_drucken.php?id=21824&a_flag=1), verliert im norddeutschen Becken etwa jede dritte Ölbohrung auch lange nach der Stilllegung große Mengen an Methan. In der Nordsee sind das pro Jahr zwischen 3.000 und 17.000 Tonnen! In Schleswig-Holstein (einschließlich der dazugehörigen Teile der Nord- und Ostsee) wurde großflächig Erdöl gefördert. Wenn man diese Daten auf Schleswig-Holstein mit seinen 1170 Ölbohrungen überträgt, sind rund 400 Altbohrungen undicht bzw. stellen dauerhafte Methanquellen dar. Das Methan kann sich im Grundwasser zu einem gewissen Grad anreichern. Unklar bleibt, welche Stoffe neben Methan noch über die Altbohrungen entweichen, Untersuchungen hierzu fehlen bisher.

Deshalb bitte diese Petition weiter verbreiten. Alle Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein bitte ich, die Volksinitiative beidseitig auszudrucken, Unterschriften zu sammeln und mir zu schicken.

Mit herzlichem Dank,
Reinhard Knof


03/08/2017 à 00:04

Die Gas- und Ölindustrie will in Deutschland fracken, wie der heute erschienene Bericht des Handelsblattes noch einmal nachdrücklich belegt. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kritik-an-gas-fracking-gesetz-exxonmobil-baggert-in-deutschland/7840796-2.html Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt den Plan der Bundesregierung, Fracking weiterhin zu ermöglichen. „Es ist richtig und wichtig, dass die Nutzung von heimischem Schiefergas mittels Fracking nicht grundsätzlich für die Energieversorgung des Landes ausgeschlossen wird“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber am Dienstag in Berlin.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt, mit Gesundheit und insbesondere dem Grundwasser darf dabei nicht erwartet werden. Derzeit versuchen wir, die Hinterlassenschaften der bisherigen Erdölförderung in Schleswig-Holstein aufzuklären. Zu zwei im Kreis Plön bekannt gewordenen nicht genehmigten und als potentiell gefährlich angesehenen Bohrschlammgruben, in denen die DEA wahrscheinlich Bohrschlamm illegal hat entsorgen lassen, wurden dem Bergamt (LBEG) fünf Fragen gestellt. Doch das Bergamt hat dazu keine Erkenntnisse und geht diesen Altlasten offensichtlich auch nicht nach.

Daher müssen wir die Zukunft unseres Landes selber in die Hand nehmen und dürfen sie nicht Politikern, Behörden und der Industrie als freie Verfügungsmasse überlassen.

Ich bitte um Unterstützung für diese Petition und alle Schleswig-Holsteiner, die Volksinitiative zum Schutz des Wassers zu unterzeichnen und Unterschriften für ein Frackingverbot zu sammeln. vi-wasser.de/

Mit bestem Dank für die Unterstützung,
Reinhard Knof


16/05/2017 à 18:25

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bestätigt, dass die Rechtslage zu einem Frackingverbot über Landesrecht noch zu klären ist. Folgendermaßen fasst der wissenschaftliche Dienst sein Gutachten zusammen: Die Rechtsprechung hat sich mit der Frage der Abweichungskompetenz der Länder bezüglich der Regelungen zur Fracking-Technologie im WHG bislang noch nicht befasst. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird diese Frage uneinheitlich beantwortet, wobei keine herrschende Meinung erkennbar ist.
vi-wasser.de/files/WD%203-049-17.pdf

Damit ist es Aufgabe der Politik, den Willen und den Mut aufzubringen, diese Klärung herbeizuführen. Hierfür bitte diese Petition weiter unterzeichnen und verbreiten. Wahlberechtigte aus Schleswig-Holstein mögen bitte auch die Volksinitiative unterstützen. Hierzu die Unterschriftenlisten beidseitig ausdrucken, Unterschriften sammeln und mir zusenden.

Herzlichen Dank,
Reinhard Knof


08/04/2017 à 15:41

„Trinkwasser hat Vorrang“ schrieb die Rotenburger Rundschau am 28.03.2017 www.rotenburger-rundschau.de/lokales/rotenburg-wuemme/appell-von-stadtwerken-und-wasserversorgungsverband-von-janila-dierks-118843.html und wendet sich gegen Fracking, um unser Grundwasser zu schützen. Mehrere hundert Studien aus den USA belegen, dass Fracking neben der Gesundheit und der Umwelt insbesondere auch das Grund- und damit das Trinkwasser gefährdet und bereits in einer Vielzahl von Fällen beeinträchtigt hat.

Der Schutz des Grund- und Trinkwassers sollte nicht nur im Einzelfall erfolgen, sondern gesetzlich verankert werden. Hierzu geben sowohl das Grundgesetz in Art. 72, Abs. 3 Nr. 5, als auch im Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (NatSchRFrackingÄndG k.a.Abk.) dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/662/66219.html den Ländern das Recht, entsprechende Gesetze zu erlassen.

Deshalb haben wir in Schleswig-Holstein die Volksinitiative zum Schutz des Wassers (mit der Folge des grundsätzlichen Ausschlusses der Öl-/Gasförderung und insbesondere mittels Fracking) gestartet. Gegen diese Volksinitiative wird von Minister Habeck (Bründnis90/Die Grünen) massiv Stimmung gemacht www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/erdoelfoerderung/Volksinitiative%20zum%20Fracking-Verbot.html . Dabei stellt er wider besseres Wissen falsche Behauptungen auf. So spricht er im zweiten Satz davon, die Initiative richte sich gegen die Förderung von Schiefergas mittels Fracking; dabei wird in Schleswig-Holstein Erdöl gefördert, Schiefergas spielt hier überhaupt keine Rolle. Das Bundesrecht spricht den Ländern ausdrücklich das Recht zu, in Gebieten mit untertägigem Bergbau Fracking über das Landeswasserrecht vollständig zu verbieten. Es werden keine Vorgaben gemacht, wie große der Sicherheitsabstand zu ehemaligen oder aktiven Bergwerken sein muss. So heißt es: Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 (Fracking und Verpressen von Lagerstättenwasser, Anm.d.Verf.) auch in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, nur unter bestimmten Auflagen erteilt werden dürfen oder zu versagen sind.

Diese Regelung gilt für alle Bundesländer in Deutschland. Deshalb kann auch auf alle Landesregierungen Druck in diese Richtung ausgeübt werden. Ein Erfolg in Schleswig-Holstein hätte Signalwirkung für ganz Deutschland. Deshalb bitte die SH-Volksinitiative möglichst weit verbreiten.
//vi-wasser.de/ darf nur von WAHLBERECHTIGTEN AUS SCHLESWIG-HOLSTEIN unterschrieben werden. Bitte die Unterschriftenliste beidseitig ausdrucken und alle Angaben ausfüllen.
Bitte an Volksinitiative zum Schutz des Wassers, c/o Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten zurückschicken, auch wenn nur einzelne Personen unterschrieben haben.

Es müssen 20.000 Unterschriften eingeholt werden, damit sie gem. SH-Volksabstimmungsgesetz zugelassen wird. Deshalb bitte diese Aktion unterstützen, unterzeichnen (wenn wahlberechtigt in Schleswig-Holstein) und die Information möglichst überall verbreiten.


13/03/2017 à 16:37

Klarstellung zwischen Petition und Volksinitiative.


Neuer Petitionstext: Volksinitiative zum Schutz des Wassers
Wir wollen in Schleswig-Holstein Fracking über das Landeswasserrecht verbieten, die Verantwortung der Unternehmen im Gesetz klar regeln und im Verwaltungsrecht einen Schutz überwiegender öffentlicher Interessen vor Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verankern. Dafür bitten wir um eine breite Unterstützung über diese Petition.
Wahlberechtigte aus Schleswig-Holstein dürfen zusätzlich die Volksinitiative unterschreiben. Dazu drucken Sie bitte die Unterschriftenliste beidseitig aus und schicken ausgefüllte die ausgefüllten Listen an die angegebene Adresse.
vi-wasser.de/



Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

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