Wahlrecht für Deutsche im Ausland sichern: Keine Stimme darf verloren gehen!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

7.401 Unterschriften

Sammlung beendet

7.401 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

25.02.2025, 20:21

Hallo zusammen!

Es wurde deutlich, dass es immer wieder Probleme bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen gab. Daher setzt sich die Petition dafür ein, zukünftig zuverlässigere Methoden zu ermöglichen. Bitte teilt die Petition fleißig, um möglichst viele Menschen zu erreichen, und schreibt eure Erfahrungen in die Kommentare, damit wir alle ein umfassenderes Bild der Situation erhalten.

In den Medien wurde dieses Problem inzwischen mehrfach thematisiert – besonders im Hinblick auf die 5%-Hürde wird deutlich, wie wichtig jede einzelne Stimme ist.

,,Insgesamt wurde die Bundeswahlleiterin von den Gemeindebehörden bislang über 213.255 Eintragungen von Auslandsdeutschen in ein Wählerverzeichnis unterrichtet (Stand: 21.02.2025)."
(Quelle: www.bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/23_25_wahlteilnahme-auslandsdeutsche.html)
Allerdings ist fraglich, wie viele dieser registrierten Wähler letztlich ihre Stimme abgeben konnten.

Man sollte bedenken, dass sich ins Wählerverzeichnis nur diejenigen eintragen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben – wie viele Deutsche, die in Deutschland gemeldet sind, aber sich (tendenziell vorübergehend) im Ausland aufhalten und wählen wollten, ist nicht bekannt. Das Wählerverzeichnis bildet also nur einen Teil der potenziellen Wähler und Wählerinnen im Ausland ab.

Die Wahlbeteiligung war vergleichsweise hoch, jedoch könnte sie mit leichter zugänglichen und zuverlässigeren Methoden noch höher sein.

Auf folgender Seite finden sich Informationen zur Wahlprüfung:
www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlpruefung.html#570600c9-4dfd-4974-877a-cd8b8ff0a5d2

Um einen Einspruch einzureichen, muss man nicht persönlich betroffen sein. Der Einspruch muss schriftlich (nicht per E-Mail), eigenhändig unterschrieben und mit einer Begründung beim Bundestag eingereicht werden – und zwar innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag.

Der Einspruch ist an folgende Anschrift zu senden:
Deutscher Bundestag
Wahlprüfungsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227-36097

Offiziell heißt es dazu (siehe vorheriger Link):
,,Über die Gültigkeit der Wahl und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl wird im Wahlprüfungsverfahren entschieden. Das Grundgesetz gibt vor, dass die Wahlprüfung Sache des Bundestages ist. Seine Aufgabe ist es zu überprüfen, ob das festgestellte Ergebnis der Wahl rechtmäßig zustande gekommen ist. Der Bundestag wird jedoch nur auf Einspruch hin tätig."

Zum Schluss: Ein aktueller umfangreicher Artikel, der verschiedene mögliche Folgen in Betracht zieht, findet sich hier:
correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2025/02/25/machen-probleme-bei-der-auslandsbriefwahl-die-bundestagswahl-anfechtbar-das-sagen-fachleute/
- Dabei wurde jedoch etwas außer Acht gelassen, dass bei Weitem mehr als 213.255 Menschen vom Ausland aus wählen wollten.


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