16.04.2026, 17:00
Der Text wurde den Umständen, die sich geändert haben, angepasst. Die zentralen religiösen Stätten, die geschlossen wurden, wurden wieder für den Gottesdienst freigegeben. Allerdings sind die Bedingungen weiterhin für muslimische und christliche Gläubige sehr schwierig und basieren auf einer prinzipiellen Ungleichbehandlung.
Neuer Petitionstext:
SeitVom dem28.02. 28.bis Februarzum 202609.04.2026 wurde nachdurch übereinstimmenden Berichten internationaler MedienIsrael der Zugang zuzur zentralenAl-Aqsa-Moschee religiösenund Stättendie Grabeskirche in Jerusalem und Hebron durch israelische Behörden vollständig geschlossen. Betroffen sind die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem,sowie die Ibrahimi-Moschee in Hebron (Al-Khalil)vollständig sowiegeschlossen. die Grabeskirche in Jerusalem.Diese Maßnahmen erfolgten währenderfolgten während des muslimischenRamadan. FastenmonatsDie Ramadan, einer der wichtigsten religiösen Zeiten für Muslime weltweit, in der der Zugang zu Gebet und gemeinschaftlicher Religionsausübung von besonderer Bedeutung ist.Die Einschränkungen dauern bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt an und wurden ohne klar definierten zeitlichen Rahmen verlängert. Berichten zufolgeSchließung wurde die Schließung auchauch über die Eid-FeiertageFeiertage hinaus aufrechterhalten, wodurch Gläubige selbst an einem der wichtigsten religiösen Feiertage am Zugang gehindert wurden.Diewurden.Die Jerusalemer Waqf-BehördeWaqf-Behörde, (Jerusalemder Endowmentsseit and Al-Aqsa Mosque Affairs Department), die gemäß bestehenden Vereinbarungen1967 die Verwaltung des Geländes ausübt,zusteht, bewertetebewertet diese Maßnahmen als Verstoß gegen den historischen Status quo.Als Begründungquo.Begründung für die Maßnahmen wurden unter anderemwaren sicherheitsbezogene Entwicklungen in der Region,Region. einschließlichDennoch militärischer Spannungen mit dem Iran, angeführt. Gleichzeitig wurde öffentlich berichtet, dass in Jerusalemfanden größere Menschenansammlungen im Zusammenhang mit dem jüdischenPurim-Fest Feststatt, Purimwas unterdie Aufsicht der zuständigen Behörden stattfinden konnten.Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck einer ungleichenungleiche Anwendung von Zugangsbeschränkungen,Zugangsbeschränkungen dazeigt.Am muslimischen8. undApril christlichen2026 Gläubigenbetrat derBen-Gvir Zugangmit zu ihren heiligen Stätten in einer besonders sensiblen religiösen Zeit verwehrt wurde. Zudem wurde berichtet, dass Personen,Siedlern die versuchten,Al-Aqsa, indas derals Nähegezielte derProvokation Altstadtmauerngilt. zuPolitiker beten,entweihen an der Ausübung ihres Gebets gehindert und teilweise unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen entfernt wurden.Die Einschränkungen betreffen zudem die Grabeskirche in Jerusalem in einer besonders sensiblen Zeit, da sie unmittelbar vor den Osterfeiertagen erfolgen – dem zentralen religiösen Ereignis im Christentum. Kirchliche Vertreter und internationale christliche Organisationen betonten in diesem Zusammenhang, dass der freie Zugang zuregelmäßig den heiligen StättenOrt geradeder inMuslime religiösenund Hochzeitenäußern gewährleistetprovozierende seinAussagen muss.Diewie: gleichzeitige„Der vollständigeTempelberg (Al-Aqsa) ist unser.“Die Schließung zentraler heiliger Stätten des Islamislamischer und deschristlicher ChristentumsStätten, stelltist einenein besonders schwerwiegendenschwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit darund verschärft die Spannungen nicht nur zwischen Christen, Muslimen und istJuden geeignet,in interreligiösebesetzten SpannungenGebieten, erheblichsondern birgt auch die Gefahr für globale Konflikte.Am 11. April wurde die Al-Aqsa unter einseitigen Bedingungen zugunsten israelischer Siedler wieder eröffnet. Diese erhalten täglich bis zu verschärfen.7 Stunden unter Begleitschutz Zugang, marschieren durchs Gelände, rufen Parolen, während Muslime die Moschee verlassen müssen.Dies kann als Versuch gewertet werden, den Charakter der Moschee zu verändern. Israelische Politiker äußern sich teilweise offen darüber, die bestehende Struktur durch eine Synagoge zu ersetzen.Solche Entwicklungen haben bereits in der Ibrahimi-Moschee stattgefunden (von der UNESCO als palästinensisches Weltkulturerbe anerkannt), die heute zu großen Teilen als Synagoge genutzt wird und Muslime zeitlich sowie räumlich einschränkt.In der heiligen Woche orthodoxer Christen kam es zu erheblichen Einschränkungen. Beim zentralen Ereignis des „Heiligen Feuers“ in der Grabeskirche – einer der wichtigsten Zeremonien im orthodoxen Christentum – wurde die Teilnehmerzahl stark begrenzt. Viele Christen wurden am Zugang gehindert. Gleichzeitig kam es im Vorfeld der Karwoche zu Vorfällen, bei denen christliche Geistliche durch Polizeikräfte am Betreten der Grabeskirche gehindert wurden, was international Kritik auslöste.Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den Status quo dar, der 1967 im Kontext der Annexion Ostjerusalems etabliert wurde. Dieser sieht vor, dass nicht-muslimische Gebete innerhalb der Al-Aqsa-Moschee untersagt sind.Angriffe auf die Heiligtümer in Jerusalem bergen das Risiko einer lokalen wie globalen Eskalation. Ein historisches Beispiel hierfür war, als Ariel Sharon mit über 1.000 Soldaten das Gelände betrat und eine Eskalation provozierte (siehe zweite Intifada).Diese Petition appeliert an die Bundesregierung, Druck auf die israelische Regierung auszuüben, damit der Status quo, die Beschlüsse internationaler Gremien und die Regelungen zur Buraq-Mauer aus dem Jahr 1929/30 eingehalten werden.
Völkerrechtliche EinordnungDieEinordnung: Die beschriebenen Maßnahmen berühren zentrale Normen des internationalen Rechts:
- Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) - → Schutz der Religionsfreiheit einschließlich der Ausübung von Gottesdiensten
- Artikel 27 der IV. Genfer Konvention (1949)
- → Schutz der Zivilbevölkerung und ihrer religiösen Überzeugungen
- Haager Landkriegsordnung (1907), Art. 46
- → Schutz religiöser Einrichtungen in besetzten Gebieten
- UN-Sicherheitsratsresolution 242
(1967)UN-Sicherheitsratsresolution(1967), 252(1968)UN-Sicherheitsratsresolution(1968), 478(1980)UN-Sicherheitsratsresolution(1980), 2334 (2016)UN-Generalversammlungsresolution ES-10/19 (2017) - UNESCO-Resolutionen zu Jerusalem (2016, 2017)
Diese Resolutionen bekräftigen den völkerrechtlichen Status Ostjerusalems und die Verpflichtung, bestehende religiöse und administrative Strukturen zu respektieren.
Ziel der PetitionZiel dieser Petition ist es,ist, die Bundesregierung zu einem klaren, völkerrechtsbasierten Handeln zu veranlassen, um:
die ReligionsfreiheitReligionsfreiheit effektiv zuschützen,den freienschützen und freien Zugang zu heiligen Stätten– insbesondere während zentraler religiöser Zeiten wie Ramadan, Eid und Ostern –sicherzustellen,unddiedie EinhaltungEinhaltung internationalen Rechtsaktiveinzufordern.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung aufzufordern,auffordern,
sichdassgegenüber der israelischen Regierung für die unverzügliche Wiederöffnung der Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem, der Ibrahimi-Moschee in Hebron sowie der Grabeskirche in Jerusalem einzusetzen,darauf hinzuwirken, dass uneingeschränkteruneingeschränkter Zugang zu religiösen Stätten für Gläubige aller Religionen gewährleistet wird,die Einhaltungdie Einhaltung des historischen Statusquo derquo der heiligen Stättenin Jerusalem aktiveinzufordern,- auf
die Einhaltungdie Einhaltung völkerrechtlicherVerpflichtungen, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsabkommen,Verpflichtungen zudringen,drängen, - das Thema auf
EbeneEU-der EuropäischenundUnionUN-Ebenesowie der Vereinten Nationen einzubringeneinzubringen und geeignetediplomatischeMaßnahmen zu unterstützen.
Diese Petition betrifft jeden, da die Einschränkung der Religionsfreiheit an heiligen Stätten nicht nur Ordnung und Stabilität vor Ort gefährdet, sondern angesichts von mehreren Milliarden Christen und Muslimen weltweit das Potenzial hat, globale Spannungen zu verstärken und die friedliche Koexistenz von Mrd. Menschen zu beeinträchtigen.
Danke für Ihre Unterstützung!Dr. A. Ö. Özdil, Hamburg
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.214 (2.108 in Deutschland)