26.10.2026, 04:30
Eine Bestattung ist gesetzlich vorgeschrieben, doch die finanzielle Last tragen häufig die Angehörigen, unabhängig davon, ob sie sich die Kosten leisten können oder überhaupt Kontakt zum Verstorbenen hatten. Bestattungskosten dürfen nicht zu einer finanziellen Sippenhaft werden. Niemand sollte durch den Tod eines Menschen in finanzielle Not geraten. Das Sterbegeld wäre die letzte Leistung der Krankenkasse für ihre Versicherten. Seine Wiedereinführung würde soziale Härten abfedern und sicherstellen, dass Angehörige mit den finanziellen Folgen eines Todesfalls nicht allein gelassen werden.
Begründung um einen Punkt ergänzt.
Neue Begründung:
DeshalbEine fordernBestattung wirist gesetzlich vorgeschrieben, doch die Wiedereinführungfinanzielle desLast gesetzlichentragen Sterbegeldes.die die Angehörigen, unabhängig davon, ob sie sich die Kosten leisten können oder überhaupt Kontakt zum Verstorbenen hatten. WerBestattungskosten gesetzlichdürfen verpflichtetnicht ist,zu einer finanziellen Sippenhaft werden. Niemand sollte durch den Tod eines Menschen in finanzielle Not geraten. Das Sterbegeld wäre die letzte Leistung der Krankenkasse für eineihre BestattungVersicherten. aufzukommen,Seine sollteWiedereinführung beiwürde soziale Härten abfedern und dafür sorgen, dass Angehörige mit den damitfinanziellen verbundenenFolgen Kosteneines auchTodesfalls finanziellenicht Unterstützungallein erhalten.gelassen werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (12 in Deutschland)