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Wiedereinführung Stangengerüst-Pflicht für nachhaltigen Wohnungsbau und Stadtentwicklung

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Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
255 Toetav 245 sees Baden-Württemberg

Petitsiooni ei rahuldatud

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  1. Algatatud 2020
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud 4.10.2021
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

10.01.2021 21:10

Auf der bisher unbebauten Gemeinbedarfsfläche an der Ecke Aufkircher Straße/Uhlandstraße ist ein Gebäude für eine vermutlich primär private Klinik, Arztpraxen, Gewerbe und Wohnungen geplant. Das Gebiet ist an drei Seiten umgeben vom Wohngebiet mit zweigeschossigen Gebäuden (+ Dachgeschoss) und kleinen Gärten. Das neue Gebäude ist ein massiver Großbau, der alle umliegenden Gebäude überragen soll und somit den grünen Charakter der Aufkircher Straße zerstört. Zusätzlich schafft der geplante Neubau in seiner Dimension und Nutzung Verkehrs- und Parkplatzprobleme auf einer der Hauptzugangsstraßen nach Überlingen. Die projektierte Höhe – die auch als Präzedenzfall für zukünftige benachbarte Bauten angesehen werden muss – gefährdet den für die Notfallversorgung der Helios-Klinik essentiell notwendigen Hubschrauberlandeplatz. Die Nutzung auf der Gemeinbedarfsfläche ist mehr als fraglich, die Höhe des Gebäudes wurde vor dem eigentlichen Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und die Anregungen und Bedenken der Bürger in allen wichtigen Punkten ignoriert. Es wäre transparent und somit fair und sinnvoll gewesen, vor dem Bauleitplanverfahren ein Stangengerüst aufzustellen, und die Ausmaße des Gebäudes dann erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens, wenn alle Sachverhalte klar definiert für alle zugänglich sind, zu diskutieren und zu beschließen. Deshalb fordern wir ein Stangengerüst für strittige Projekte.


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