01. 09. 2015 4:42
www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/windkraft-contra-schwarzstorch_a_30,0,4202129360.html
Windkraft contra Schwarzstorch
Gemeinde Beckeln bat Umweltministerium um Intervention
Nach einem Schreiben aus dem Ministerium hat das NLWKN seine Ansicht geändert. Eine eindeutige Entscheidung für einen Windpark in Beckeln ist das aber nicht.
Christian Korte
Kommt er, müssten Windräder in Beckeln still stehen: Ein Schwarzstorch.
Bild: Horst Pfeiffer/DPA
Harpstedt Ein Schreiben des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat vergangene Woche für Aufregung am Rande einer FDP-Veranstaltung zum Thema Windkraft in der Samtgemeinde Harpstedt gesorgt (NWZ berichtete).
Wie dort bekannt wurde, hatte das Niedersächsische Umweltministerium zuletzt auf die seit mehr als zehn Jahren Jahren heftig diskutierte Windkraft-Planung in der Gemeinde Beckeln im Gebiet Jungholz/Friedeholz Einfluss genommen.
Bisher hatte das NLWKN seine Zustimmung zur Planung der Gemeinde stets verweigert, weil die Gegend als potenzielles Brut- und Jagdgebiet für Schwarzstörche galt.
Wie das NLWKN der Gemeinde Beckeln mitgeteilt hat, hatte das Ministerium das Landesamt gebeten, seine ablehnende Haltung zum geplanten Windpark Friedeholz aufzugeben. Das allerdings unter der Voraussetzung, dass bei einer tatsächlichen Ansiedlung von Schwarzstörchen ein erhöhtes Tötungsrisiko ausgeschlossen werden müsse – was nichts anderes bedeutet, als das Windkraftanlagen dauerhaft abgeschaltet werden müssten, sobald Störche in der Nähe brüten.
Die Einflussnahme des Ministeriums sorgte für deutlichen Unmut bei Besuchern der FDP-Versammlung. Und auch die anwesenden liberalen Landespolitiker Christian Dürr (Ganderkesee) und Stefan Birkner zeigten sich irritiert. Sie kündigten an, den Vorgang im Landtag zur Sprache zu bringen.
Auf Nachfrage der NWZ teilte das Umweltministerium inzwischen mit, dass die Initiative nicht vom Ministerium, sondern von der Gemeinde Beckeln ausgegangen sei. „Die Gemeinde Beckeln hat sich Anfang des Jahres mit der Bitte um ,Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht’ an das Umweltministerium gewandt“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Das bestätigte am Montag auch der Beckelner Bürgermeister Heiner Thöle gegenüber der NWZ . In dem seit Jahren laufenden Verfahren habe die Gemeinde eine eindeutige Positionierung des NLWKN vermisst. Aus dem Umweltministerium heißt es weiter, die Prüfung im Ministerium habe ergeben, dass ein im Entwurf vorliegender Artenschutz-Leitfaden des Umweltministerium zum geplanten Windenergieerlass zu berücksichtigen sei.
Der Leitfaden sehe vor, „dass unbesetzte Wechselhorste des Schwarzstorchs bis maximal fünf Jahren zu betrachten sind.“ Dieser Fünf-Jahres-Zeitraum sei auch in anderen Bundesländern üblich.
Da es im vorliegenden Fall um einen Zeitraum von über zehn Jahren seit der Sichtung eines Storches in der Gegend gehe, habe das Ministerium dem NLWKN im Juni mitgeteilt, dass sein Einvernehmen zu erteilen sei. „Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Schwarzstorchansiedlung den Belangen des Vogelartenschutzes Rechnung zu tragen ist“, so das Ministerium.
Die weitere Prüfung, ob Windkraftanlagen im Bereich Jungholz/Friedeholz Schwarzstörche in Gefahr bringen würden, liegt jetzt bei der untereren Naturschutzbehörde, also beim Landkreis, der sich dazu mit dem NLWKN abstimmen kann.
Bei der Gemeinde Beckeln stehen zunächst keine weiteren Beratungen über den Windpark an, so Heiner Thöle. Er gehen davon aus, dass weitere Untersuchungen auch wegen anderer Vogelarten nötig sein werden. Da die Brutzeit jetzt beendet ist, werde das wohl erst im kommenden Jahr möglich sein. Das Umweltministerium betont, „dass aktuell zunächst die Realisierung der Bauleitplanung erörtert wird. Im Fall einer möglichen Planung und Antragstellung für einen Windpark werden die Umweltverträglichkeit und insbesondere die Umsetzung des Artenschutzes dann in dem konkreten Fall zu prüfen sein.“
Der Ausbau der Windenergie in Niedersachsen erfolge unter strenger Wahrung der fachlichen und rechtlichen Vorgaben des Artenschutzes. Die Erhaltung und die Pflege der Vielfalt der heimischen Tierwelt sei dabei oberstes Schutzziel aller Maßnahmen.
Quelle: www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/windkraft-contra-schwarzstorch_a_30,0,4202129360.html vom 01.09.2015