13.01.2016, 07:37
Bauausschuss tagt Mittwoch Quelle:NWZ.12.01.2016
KIRCHHATTEN/FA – Der Bau-und Planungsausschuss der Gemeinde Hatten kommt am
Mittwoch, 13. Januar, um 17 Uhr im Kirchhatter Rathaus zusammen. Auf der Tagesordnung
steht eine Flächennutzungsplanänderung zumThema Windenergie, die nach
einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg
notwendig geworden ist. Weiteres Thema ist das Gewerbegebiet
Munderloher Straße/Am alten Reitplatz in Kirchhatten.
Nachfolgendes Schreiben ging diesbezüglich
:
An Politik und Verwaltung 13.01.2016
der Gemeinde Hatten, und des Landkreises Oldenburg
Betreff: aktuelles Urteil des OVG bezüglich Windenergie in der Gemeinde Hatten
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich kennen Sie alle auch das Gefühl, eine neue Situation exakt in der Art schon mal er- bzw. durchlebt zu haben (Deja Vu)!
So geht es uns, unmittelbar vom Windindustriegebiet Hatter Landstraße betroffene, Hatter Bürger jetzt auch.
Am 15.01.2015 hatten einige Anwohner erstmals von der damaligen Bekanntmachung der Gemeinde bezüglich des geplanten „Windparks“ erfahren, und gerade mal einen Tag Zeit, Ihre Einwendungen zu formulieren.
Gestern, am 12.01.2016 erfährt die BI Hatten erstmals offiziell von der Gemeinde Hatten über einen kleinen NWZ – Artikel von einer geplanten Flächennutzungsplanänderung zum Thema Windenergie im Bau- und Planungsausschuss am heutigen Tage aufgrund eines aktuellen Urteils des OVG (die amtliche Bekanntmachung vom 08.01.16 auf Seite 44 der NWZ hat zuvor nur wenig ausgesagt) .
Die den Behörden obliegende Informationspflicht von betroffenen Bürgern, bzw. BI’s wurde in beiden Fällen nicht ausreichend nachgekommen!
Aus vielen einzelnen Gesprächsmosaiksteinchen verschiedener BI – Mitglieder haben wir uns gestern auf unseren öffentlichen und bekannten regelmäßigen BI – Treff (jeder 2. Dienstag eines Monats, 19.30 Uhr beim Dorfkrug Meiners in Hatterwüsting), ein Bild „zusammenbasteln“ dürfen, welches uns so gar nicht zusagen kann!
Warum haben weder Politik noch Verwaltung eine Notwendigkeit erkannt, eine Bürgerinitiative, die sich ehrenamtlich mit dem Thema Windenergie in Hatten befasst, über aktuelle Geschehnisse aufzuklären?
Eine, uns versprochene Transparenz, oder auch einen Dialog auf Augenhöhe, können wir nicht erkennen!
Das letzte an uns gerichtete Schreiben der Gemeinde Hatten vom 02.10.2015,
in der uns vom Bürgermeister die Beschlussfassung des Gemeinderates vom 23.07.2015 mitgeteilt worden ist; erkennen wir nicht als Antwort auf unsere Petition an. Mit Schreiben vom 20.10.2015 hatte ich Herrn Pundt diesbezüglich informiert.
Auf eine Antwort darauf warten wir bis heute vergebens.
Mit unserer Petition haben wir ein „Stillhalteabkommen“ (Moratorium)
in Sachen der Windkraft gefordert, bis die von uns vorgebrachten Einwände von neutraler, unabhängiger Seite geklärt worden sind.
Diese Forderung besteht weiterhin!
Ein Ratsbeschluss, der auf einen fehlerhaften Flächennutzungsplan basiert, ist in unseren Augen als rechtswidrig erfolgt zu betrachten, und bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit zu widerrufen!
Jetzt wird an dieser Stelle häufig leider auf die fehlende Zuständigkeit verwiesen,…
Der Landkreis hat den Antrag der EWE auf sofortige Vollziehung stattgegeben, ohne bisher die eingegangenen Widersprüche zum Genehmigungsbescheid beantwortet zu haben. Warum? Ein öffentliches Interesse an einem vorzeitigen Baubeginn liegt nicht vor. Windenergie wird niemals Grundlastfähig sein; und nur dann wäre tatsächlich ggf. auch ein öffentliches Interesse ersichtlich.
Auch an dieser Stelle sollte ein sofortiger Baustopp bis zur Klärung der Rechtslage verhängt werden! Wir bedauern ausdrücklich, dass die Genehmigungsbehörde auch die Widerspruchsbehörde zu sein scheint, und diese Angelegenheit daher wohl erst vor einem unabhängigen Gericht zu entscheiden sein wird.
Der Versuch der EWE, durch den Bau der 8 WEA’s, frühzeitig Tatsachen zu schaffen, die dann nicht mehr vollständig rückgängig zu machen sind, muss, im Interesse aller an die Rechtstaatlichkeit glaubenden Bürger, unterbunden werden.
Sollte Ihnen ein Moratorium wider Erwarten nicht möglich sein, so möchten wir Sie bitten, darauf hinzuwirken, dass der derzeitige Baulärm (Hämmern), zumindest in den Abendstunden zu unterbleiben hat! Von der Lärmbelästigung der vorhandenen 100 Meter-Anlage am Kuhlendamm möchte ich nun nicht schon wieder anfangen; überprüfen Sie diese bitte endlich von Amts wegen! Und sorgen Sie bitte dort auch für den gesetzlich vorgeschriebenen Fledermausschutz, durch Abschaltung zu deren Flugzeiten, zumindest in den Sommernächten!!!
Ich möchte jeden Einzelnen von Ihnen herzlich bitten, gemäß Ihrer Zuständigkeit,
uns fortlaufend Neuigkeiten mitzuteilen, die den Ausbau und Bestand der Windenergie in unserer Heimatgemeinde betreffen könnten!
Für’s Erste wären wir Ihnen dankbar für eine Bestätigung des Einganges dieses Schreibens, und selbstredend erwarten wir auch kurzfristig eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Pet