27.06.2016, 10:50
Wofür werden Schutzvorschriften in einem Genehmigungsbescheid festgelegt, wenn sich die Betreiber nicht daran halten? Nachdem der Landkreis Oldenburg den Betreiber daran erinnert hat, wurden die Anlagen gegen 21.30 Uhr an 4 Tagen abgestellt, nur um, sobald es dunkel genug war, wieder angestellt zu werden!!!
Zur allgemeinen Kenntnis: Von April bis Oktober SIND die Anlagen,
bei Temperaturen über 10 Grad Celsius, und bei Windgeschwindigkeiten bis zu 6 m/s, von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang ABZUSCHALTEN.
Und nicht nur solange, wie es evtl. jemand sieht,...
Ich bin gespannt, wie in Zukunft bei "FLEDERMAUSFLUGWETTER" verfahren werden wird.
Ich werde wachsam bleiben; Gruß, Peter Franz