Regiune: Gemeinde Hatten
Energie

Windpark mit Augenmaß!

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Rat und Bürgermeister der Gemeinde Hatten
532

Termenul limită de procesare a expirat

532

Termenul limită de procesare a expirat

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

26.09.2016, 16:58

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hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 12.09.2016 bis 14.10.2016

Die Gemeinde hat beschlossen, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erneut öffentlich auszulegen.

Die Auslegung erfolgt im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern und rückwirkenden Inkraftsetzung der 50. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch.

Die Planung betrifft das ganze Gemeindegebiet. Die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der mit der 50. Flächennutzungsplanänderung dargestellten Sonderbauflächen für Windenergieanlagen im baurechtlichen Außenbereich ist gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch nach Inkrafttreten der 50. Flächennutzungsplanänderung in der Regel ausgeschlossen.

Der Entwurf des Plans, seine Begründung und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 12.09.2016 bis zum 14.10.2016 im Rathaus der Gemeinde Hatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten, im Bauamt während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr) ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Untersuchungen und Stellungnahmen zu

Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit:

- Schattenwurf von Windenergieanlagen

- Schallimmissionen von Windenergieanlagen einschließlich des von Windkraftanlagen ausgehenden Infraschalls

- Lichtreflexionen und sonstige Lichtemissionen von Windkraftanlagen

- Optisch bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen

- Eiswurf von Windenergieanlagen

Auswirkungen auf Tiere:

- Zum Vorkommen und zur Betroffenheit von Brutvögeln

- Zum Vorkommen und zur Betroffenheit von Rastvögeln

- Zum Vorkommen und zur Betroffenheit von Fledermäusen

- Zum Vorkommen und zur Betroffenheit von Bienen und sonstigen Insekten

Auswirkungen auf Pflanzen:

- Biotoptypen

- Wald

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser:

- Oberflächengewässer

- Grundwasser

- Trinkwasserschutzgebiet

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft:

- Landschaftsbild

- Erholungseignung der Landschaft

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und andere Sachgüter:

- Sicherheitsabstände zu Leitungen

- Kampfmittelbelastung

- Privaten Luftverkehr

- Luftverkehrseinrichtungen

- Richtfunkstrecken

- Militärische Einrichtungen

- Straßenverkehrsanlagen

- Bodendenkmale

- Landwirtschaftliche Nutzung

- Tierhaltungsanlagen und Biomasseanlagen

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hatten vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Stellungnahmen, die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung vom 16.05.2012 bis zum 20.06.2012 und der zweiten öffentlichen Auslegung vom 26.02.2013 bis zum 25.03.2013 abgegeben worden sind, werden bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan berücksichtigt. Sie müssen nicht erneut abgegeben werden.

Die Geltungsbereiche der nach dem Plan vorgesehenen Sonderbauflächen für Windenergieanlagen nordwestlich von Kirchhatten an der Hatter Landstraße und im Bereich Plietenberger Moor an der Autobahn A 28 sind im nachstehenden Kartenauszug mit unterbrochener schwarzer Umrandung dargestellt.

Der Entwurf der 50. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachbeiträgen können im Internet unter www.plankontor-staedtebau.de/hatten eingesehen und heruntergeladen werden.



Dr. Christian Pundt


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