Region: Gemeinde Hatten
Energie

Windpark mit Augenmaß!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat und Bürgermeister der Gemeinde Hatten
532 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

07.03.2018, 12:18

Protokoll zur Versammlung vom 27.02.2018 der BI – Hatten
„Windpark nach Augenmaß!“ (anlässlich des 3. Jahrestages)

Beginn: 19.30 Uhr

Peter Franz begrüßt alle Anwesenden. Ganz besonders begrüßt wird der Bürgermeister der Gemeinde Hatten, Dr. Christian Pundt, sowie der 1. Vorsitzende Matthias Elsner und Prof. Dr. Dr. Lothar Meyer, vom Landesverband Vernunftkraft Niedersachsen e. V. – Landesverband Landschaftsschutz .

In einem kurzen Rückblick wird ausgeführt, wann und wie es zur Gründung unserer BI gekommen ist. Insbesondere wird betont, dass seitdem regelmäßige BI – Treffs bei Meiners in Hatterwüsting stattfinden. Aktuell findet dieser immer an dem 4. Dienstag eines Monats statt. Gäste sind jederzeit willkommen!

Erklärte Ziele der BI waren 2015 u.a. eine Reduzierung der Bauhöhe der Windanlagen auf maximal 150 Meter Höhe, eine Reduzierung von Lärm durch größere Abstände zur Wohnbebauung, eine Reduzierung der Nachtbefeuerung, sowie der Erhalt des Erholungswertes der freien Landschaft für alle Hatter Bürger.

Wie wir alle wissen, konnten wir keine Höhenminimierung erreichen, haben aber durch unser Engagement unserem Bürgermeister eine gute Basis geschaffen, um Zugeständnisse auszuhandeln!
Was wurde versprochen, was wurde bis heute umgesetzt?

In einem städtebaulichem Vertrag zwischen Bürgermeister Dr. Christian Pundt und der „Betreiberin der Windfarm“ wurde unserer Kenntnis nach vereinbart:
- dass der Schattenschlag an Wohngebäuden aus Null reduziert werden soll,
- dass die bedarfsorientierte Nachtbefeuerung installiert wird, sobald die Serienreife des Systems erreicht sei,
- verbesserter Schallschutz (Lärmreduzierung) integriert wird.

1. Zitat NWZ:„Allerdings fordert die Gemeinde von der EWE als Investor erhebliche Zugeständnisse: den dreifachen Abstand (bezogen auf die Höhe der Anlagen) zu Wohnhäusern, eine völlige Vermeidung von Schlagschatten, das Nachrüsten abschaltbarer Warnlichter, sobald dies rechtlich möglich ist, Schallschutzmaßnahmen, die fortlaufend an die technische Entwicklung angepasst werden sowie den Ausbau des Imhagenwegs (Zufahrt Windpark).“ www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/klare-mehrheit-fuer-200-meter-windraeder_a_25,0,1524807018.html vom 25.03.2015

2. Zitat NWZ: „Der Mindestabstand der Mastmittelpunkte (grundsätzlich die dreifache Länge) von Wohngebäuden soll auf 594 Meter festgeschrieben werden und auch gelten, falls wider Erwarten kleinere Windkraftanlagen errichtet werden.
Es sollen stets die modernsten Systeme für die sogenannte Befeuerung (Warn-/Positionslichter) der Windkraftanlagen von der Betreibergesellschaft nachgerüstet werden. Anders als die EWE, die das generell von der „wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ abhängig machen will und sich jeweils eine Frist von 24 Monaten ausbedingt, sieht die Forderung der Gemeinde Hatten hier deutlich strikter aus. Ihre Maximalposition: ein Nachrüsten dürfe nicht von einem dehnbaren Begriff der Wirtschaftlichkeit abhängig gemacht werden, außerdem solle die Frist maximal sechs Monate betragen.
Der Schallschutz der Windkraftanlagen soll fortlaufend dem technisch aktuellen Stand angepasst werden.“ www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/vertragsentwurf-ueberzeugt-noch-nicht_a_27,0,1698796045.html vom 07.05.2015

3.Zitat NWZ: „Der Mindestabstand der Mastmittelpunkte (grundsätzlich die dreifache Länge) von Wohngebäuden wird, wie von der Gemeinde gefordert, auf 594 Meter festgeschrieben.
 Sitz der künftigen Betreibergesellschaft des Windparks, die EWE Erneuerbare Energien GmbH, ist, wie gefordert, die Gemeinde Hatten.
 Schlagschatten soll komplett vermieden werden. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz darf der Schattenwurf von Windenergieanlagen nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus wirken. Bei Überschreitung dieser Dauer müssen die Windenergieanlagen abgeschaltet werden. EWE und Gemeinde einigten sich darauf, dass die entsprechenden Anlagen bei auftretendem Schlagschatten sofort abgeschaltet werden.
Dies funktioniere über eine ausgefeilte Computertechnologie, erklärte Pundt. „Das sollte funktionieren und falls es wider Erwarten doch auftreten sollte, dann können sich die Bürger direkt bei uns melden und wir werden das direkt aus der Bevölkerung an den Landkreis weitergeben“, versprach der Bürgermeister.
Im Punkt „Befeuerung“ gingen EWE und Gemeinde einen Kompromiss ein. Die Gemeinde hatte gefordert, dass stets die modernsten Systeme für die Befeuerung (Warn-/Positionslichter) der Windkraftanlagen von der Betreibergesellschaft nachgerüstet werden. Eine Nachrüstung sollte innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Die EWE hatte dies zuvor von der „wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ abhängig machen wollen und sich jeweils eine Frist von 24 Monaten ausbedingt.
Die Einigung: Da die Serienreife für das neueste System noch nicht vorliegt, wird das derzeit aktuelleste genehmigte System eingebaut. Sobald die Serienreife für das neue System vorliegt, wird dieses innerhalb von zwölf Monaten nachgerüstet


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