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Wir für Gudensberg - Erhalt des ländlichen Raumes

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Parlament Stadt Gudensberg
447 Destekleyici 395 İçinde Schwalm-Eder-Kreis

Dilekçe alıcısı cevap vermedi.

447 Destekleyici 395 İçinde Schwalm-Eder-Kreis

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  1. Başladı 2018
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. 22.05.2019 Tarihinde gönderildi
  4. Diyalog
  5. Başarısız

28.09.2018 23:35

In der Sitzung des Zentralausschusses der Regionalversammlung Nordhessen am 28.9.2018 wurde dem Abweichungverfahren nach Hessischen Landes Planungsgesetz in der Neuausweisung der Wohnbaufläche Gudensberg Süd in der Gemarkung Maden Drucksache 12/2018 mit 9 Zustimmungen (5x SPD) und vier Gegenstimmen (CDU/Grüne) zugestimmt.
Die Ausweitung der Baugebiete, einhergehend mit weiteren Flächenversiegelungen wurde thematisiert. Aus dem Gremium wurde angeregt, alternative Flächen weitergehend zu prüfen.

Möchte man die geplante Ausweisung eines Baugebietes beanstanden, hier die Vorgehensweise:

Die alleinige Zuständigkeit liegt bei der Stadt Gudensberg als Träger der kommunalen Planungshoheit gem. Artikel 28 Abs. II GG.
Im Rahmen des entsprechenden Bauleitplanverfahrens ist die Durchführung einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben.
 
Die Einwohner werden sowohl in der 1. Beteiligung (nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch) als auch in der 2. Beteiligungsrunde (nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) zur Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan die Möglichkeit haben, Ihre Stellungnahmen bei der Stadt einzureichen.
Diese Stellungnahmen müssen dann von der Stadt sach- und fachgerecht abgewogen werden. Das Ergebnis ist Ihnen dann mitzuteilen (i.d.R. erfolgt das nach Abschluss des Verfahrens).


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