Успех
Социальных вопросах

Wir sind GEGEN die Wegnahme von Klassenräumen an der Grundschule Asemissen!

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Петиция адресована к
Verwaltung Gemeinde Leopoldshöhe
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  1. Начат 2014
  2. Сбор закончен
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Петиция была успешной!

15.12.2014, 15:10

Offener Brief Teil 3:
...
4. Unzutreffende Aussage „Kein Raummehrbedarf durch Inklusion“
Das per Schulgesetz als Regelfall eingeführte Schulsystem mit inklusivem Unterricht an allgemeinen Schulen erfordert, anders als es von Herrn Schemmel während der Ausschusssitzung mündlich verneint wurde, sehr wohl einen Raummehrbedarf, was auch in dem im Zuge des Konnexitätsstreits zwischen der Landesregierung und den Kommunen erstellten gemeinsamen Gutachtens von Herrn Klaus Klemm („Mögliche finanzielle Auswirkungen einer zunehmenden schulischen Inklusion in den Schuljahren 2014/15 bis 2016/17 - Analysen am Beispiel der Stadt Krefeld und des Kreises Minden-Lübbecke“; z.B. Seite 2 und 7 des Gutachtens) ausdrücklich beschrieben ist.
Auf Grundlage des Gutachtens einigten sich die Landesregierung und die Kommunen und es gilt seit dem 01.08.2014 das „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“, durch das die Kommunen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten können, z.B. wenn wegen des Raummehrbedarfs Anbauten erforderlich werden!
Es lässt sich also festhalten, dass ein inklusiver Unterricht u.a. durch die Notwendigkeit von Differenzierungsräumen, Therapieräumen, Pflegeräumen einen in Fachkreisen unbestrittenen Raummehrbedarf hat, der mit zunehmender Zahl an inklusiv beschulter Kinder auch zunimmt!

5. Aufrechterhaltung der Qualität des Schulunterrichts in Bezug auf Inklusion
In der Sachdarstellung der Gemeindeverwaltung ist die Feststellung enthalten, dass sich durch die Maßnahme die Qualität des Schulunterrichts nicht verschlechtert und dass die Schulleitung dem Vorhaben zugestimmt habe.
Während der Ausschusssitzung gab es hierzu eine Nachfrage an Frau Kropp, da nach unserem Kenntnisstand diese Aussage so nicht zutreffend ist.
Die Antwort von Frau Kropp bejahte, dass ein Schulbetrieb möglich sein würde. Wer genau hinhört, dem fällt auf, dass sie bewusst das Wort „Schulbetrieb“ und eben nicht die Formulierung „Qualität des Schulunterrichts“ gewählt hat. Daher ist es unwahr, wenn behauptet wird, dass die Schulleitung dem Vorhaben zugestimmt habe. Denn die Qualität des inklusiven Unterrichts kann durch den Entfall von Differenzierungs- und Fachräumen gar nicht in gleicher Weise weiter fortgeführt werden.
6. Darstellung des Raumbedarfs durch Herrn Schemmel
Während der Ausschusssitzung wurde durch Herrn Schemmel versucht, mittels einer Präsentation den Raumbedarf darzulegen und aufzuzeigen, dass auch nach dem Entfall der in Frage stehenden Räume ausreichend Räume vorhanden wären. Dies erfolgte vor allem
a) auf Grundlage der Schulbauleitlinien der Stadt Köln,
b) des bis 2006 gültigen BASS-Erlasses der Landesregierung und
c) durch einen Auszug aus einem Gutachten von Herrn Dr. Garbe (Quelle ist uns nicht bekannt).
Die Wahl von a) ist zutreffend, da diese Leitlinie mangels anderer Vorschriften aktuell die einzige ist, die den Raumbedarf durch Inklusion ausreichend berücksichtigt. Uns ist bekannt, dass eine durch die Schulleitung erstellte, ebenfalls auf der Kölner Schulbauleitlinie basierende Raumbedarfsermittlung einen deutlichen Fehlbedarf an Räumen bei Umsetzung des Vorhabens Bürger- und Kulturtreff ausweist. Wie dieser Widerspruch aufzulösen ist, muss insbesondere von der Gemeindeverwaltung als Schulträger dargelegt werden.
Die Wahl von b) geht am Thema vorbei und ist nicht sachgerecht, denn dieser BASS-Erlass hat ein Musterraumprogramm getrennt nach allgemeinen Schulen und Förderschulen; Inklusion war damals noch gar nicht enthalten, so dass der Erlass auch 2006 außer Kraft getreten ist. Der Erlass kann also keinen Beitrag zur aktuellen Situation leisten.
Zu c) muss vorab festgehalten werden: Für die Grundschule Asemissen gibt es kein eigenes Gutachten von Herrn Dr. Garbe (hier war der NW/LZ-Bericht leider etwas unscharf und lief Gefahr, einen anderen Eindruck zu vermitteln). Zum Verwenden von Auszügen aus anderen objektbezogenen Gutachten kann nur gesagt werden, dass es im Gutachterwesen in der Regel unüblich, wenn nicht gar verpönt ist, eine nur auf ein Objekt bezogene Aussage aus dem Gesamtzusammenhang zu reißen und diese dann auf ein anderes Objekt zu beziehen. Wurde dies mit Herrn Dr. Garbe abgestimmt?
Allgemein gültige und unbestrittene Sachverhalte in Gutachten sind jedoch ohne weiteres zitierbar. So kann man in einem frei zugänglichen Gutachten von Herrn Dr. Garbe (z.B. aus 2011 für die Gemeinde Alpen, Seite 6) nachlesen: „Im Einzelfall muss geprüft werden, ob die OGS-Räume wegen der Entfernung zu den Unterrichtsräumen für eine Nutzung im Rahmen des differenzierten Unterrichts geeignet sind.“
Diese allgemeine Aussage ist insbesondere deswegen relevant, da die Gemeindeverwaltung unserem Kenntnisstand nach kleine Räume in dem OGS-Trakt als Ersatz für die entfallenden größeren Differenzierungsräume in ihrem Raumprogramm in Ansatz bringt. Diese wären jedoch nur über den Schulhof hinweg erreichbar. Zumal die Räume im OGS-Trakt nur über Treppen erreichbar


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