26.03.2026, 13:07
Liebe Unterstützende,
nachdem die Petition beim Familienausschuss des Bayerischen Landtags einstimmig von allen teilnehmenden Parteien befürwortet wurde, hat mich vor wenigen Wochen die Stellungnahme des Staatsministeriums erreicht. Aus Gründen der Transparenz teile ich das Dokument für Euch, falls sich jmd. im eigenen Fall darauf beziehen möchte. Es wird keine grundsätzliche Änderungen bzw. flexible Betreuungszeiten geben. Familien, die das für sich einfordern möchten, sind weiterhin genötigt sich in einem langatmigen Prozess um eine Einzelfallentscheidung zu bemühen. Es kann sich aber auf die Petition (Aktenzeichen StMAS-114/0012.01-2/1283) bezogen werden, um den Prozess zu beschleunigen. Ich wünschte, ich hätte bessere Nachrichten und hätte gerne eine grundsätzliche Lockerung und Flexibilität für unsere Kinder erreicht. Aber "steter Tropfen höhlt den Stein" und ich hoffe, viele von den betroffenen Familien fühlen sich ermutigt eine Einzelfallentscheidung zum Wohle ihres Kindes anzustreben.
Wer nicht alles lesen kann oder möchte, dem fasse ich hiermit die Stellungnahme kurz zusammen (unten folgt eine Zusammenfassung in Leichter Sprache):
Betreff: Petition zur Verbesserung der Unterbringung und Anwesenheit in Fördereinrichtungen und HPT
Sehr geehrte Frau Mehler,
der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie hat Ihre Petition am 29.01.2026 beraten und beschlossen, diese „als Material“ an die Staatsregierung zu überweisen (§ 80 Nr. 3 GeschO LT). Ihre Petition kann somit bei Änderungen einschlägiger Vorschriften als Arbeitsgrundlage herangezogen werden. Die Unterlagen wurden an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) weitergeleitet. Zur Information fügen wir die Stellungnahme und den Protokollauszug bei.
Kernaussagen der Stellungnahme:
- HPTs (Heilpädagogische Tagesstätten) richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung, die einen stabilen Rahmen benötigen. Die Anwesenheitszeiten werden vom Träger festgelegt, da die Arbeit in stabilen Gruppen erfolgt und eine kontinuierliche Förderung gewährleistet sein muss.
- Flexible oder individuelle Buchungen nach Elternwunsch sind grundsätzlich nicht vorgesehen, Ausnahmen nur in begründeten Fällen möglich. Teilzeit- oder Platzsharingmodelle sind derzeit nur eingeschränkt praktikabel, u. a. wegen Personalplanung und Transportlogistik.
- Die Tochter der Petentin erhält auf Antrag einen Einzeltransport. Aufgrund organisatorischer Gegebenheiten konnte der Abholzeitpunkt nicht flexibel gestaltet werden; verkürzte Besuchszeiten wurden als Übergangslösung genehmigt.
- Die Bezirksregierung und das StMAS bestätigen, dass die HPT den fachlichen Mindeststandards gemäß Heimrichtlinien entspricht und die kontinuierliche Förderung im Mittelpunkt steht. Staatliche Einflussnahme auf Trägerentscheidungen erfolgt nur bei rechtswidrigem Handeln, was hier nicht vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Landtag, Landtagsamt
24.02.2026
Anlagen:
- Protokollauszug
- Stellungnahme
LEICHTE SPRACHE:
Betreff: Petition zu HPT – Unterbringung und Besuchszeiten
Sehr geehrte Frau Mehler,
Ihr Anliegen wurde im Ausschuss besprochen. Die Petition wird der Staatsregierung als Grundlage für mögliche Änderungen weitergeleitet.
Wichtigste Punkte:
- HPTs (Heilpädagogische Tagesstätten) betreuen Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dabei ist feste Anwesenheit wichtig, damit die Förderung gut funktioniert.
- Flexible oder kürzere Betreuungszeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich. Teilzeit oder wechselnde Tage sind schwer umzusetzen, z. B. wegen Personal und Transport.
- Die Tochter der Petentin bekommt einen Einzeltransport. Kürzere Besuchszeiten wurden als Übergangslösung genehmigt.
- Die Behörden bestätigen, dass die HPTs den Regeln entsprechen und die Förderung der Kinder im Mittelpunkt steht.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Landtag, Landtagsamt