08/25/2023, 15:48
Für einen Bürgerantrag gemäß Art. 18b BayGO ist die Schriftform mit eigenhändigen Unterschriften der Unterstützenden erforderlich. Dadurch ist der Bürgerantrag ein mitunter langwieriges Vorhaben.
Um für das Anliegen der Petition einen schnellen Erfolg zu ermöglichen, wird diese weitergeführt mit Bezug auf Art. 56 Abs. 3 BayGO: „Jeder Gemeindeeinwohner kann sich mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden.“
Quellen:
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3176528
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3611976
www.buergerservice-portal.de/bayern/vgnabburg/buergerantrag-einwohnerantrag/
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-56
Neuer Petitionstext:
BürgerantragDie gemäßunterzeichnenden BayGOEinwohnerinnen Art.und 18b an den StadtratEinwohner der Stadt Neumarkt ini.d.OPf. derfordern Oberpfalzden Stadtrat gemäß Art. 56 Abs. 3 BayGO auf, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. steuert ab sofort den steigenden Preisen für das Wohnen entgegen mit dem folgenden Maßnahmenpaket:
Für Grundstücke für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten gilt:
- Die Stadt vergibt diese Flächen im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften oder
- die Stadt bebaut diese Flächen entsprechend dem Bedarf und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst und vermietet die Wohnungen zu sozial gestaffelten Mieten.
Grundstücke für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten vergibt die Stadt im Erbbaurecht.
Die Stadt verkauft keine wohnungsrelevanten Flächen, die sich einmal in ihrem Besitz befinden.
Neue Begründung:
Der dramatische Anstieg der Baulandpreise (Datenquellen: Bayerisches Landesamt für Statistik und Statistisches Bundesamt), deutlich stärker als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes, ist einer der Gründe für den ebenso deutlichen Anstieg der Mieten und Immobilienpreise. Aktuell liegen diese im Stadtgebiet auf einem Niveau, welches für viele bereits nicht mehr bezahlbar ist. Um in Neumarkt eine extreme Entwicklung wie in den teuersten bayerischen Wohngegenden zu verhindern, muss dringend entgegen gesteuert werden.
Dieser Bürgerantrag entspricht inhaltlich den Forderungen von Hans-Jochen Vogel zur Überführung des wohnungsrelevanten Teils von Grund und Boden in den Allgemeinwohlbereich, die dieser 2019 in seinem Buch mit dem Titel „Mehr Gerechtigkeit!“ und dem Untertitel „Wir brauchen eine neue Bodenordnung – nur dann wird wohnen auch wieder bezahlbar“ veröffentlicht hat. Diese stützen sich auf Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Daraus leitete das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21,73) den folgenden Satz ab: „Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen. Eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögen.“ Diese Rechtsauffassung hat das BVerfG seither mehrfach bestätigt.
Die Landeshauptstadt München wendet die Vorschläge ihres ehemaligen Oberbürgermeisters bereits an. Die Stadt Wien praktiziert eine ähnliche Vorgehensweise seit Jahrzehnten mit großem Erfolg. Und selbst in der Schweiz hat der Kanton Basel-Stadt in einem Volksentscheid mit deutlicher Mehrheit entschieden, sein Bauland grundsätzlich nicht mehr zu verkaufen, aber kontinuierlich Grundstücke hinzu zu kaufen, um so familienfreundliches und umweltschonendes Wohnen im Interesse der Bevölkerung zu ermöglichen. Zusätzlich wird dort Bauland an Dritte nur noch im Erbbaurecht vergeben. Wenn wir in Neumarkt diesen positiven Beispielen folgen, machen auch wir im Stadtgebiet das Grundbedürfnis Wohnen wieder bezahlbar und halten es in der Zukunft bezahlbar.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 29 (21 in Neumarkt in der Oberpfalz)