Wohnen in Neumarkt in der Oberpfalz bezahlbar machen und bezahlbar halten

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn

41 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

41 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

25.08.2023, 12:36

Entgegen dem Wortlaut des Art. 56 Abs. 3 GO steht das Petitionsrecht auch auf kommunaler Ebene jedermann zu und nicht nur den Gemeindeeinwohnern (vgl. Art. 17 GG).

Quelle:
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3176528


Neuer Petitionstext:

Die unterzeichnenden EinwohnerinnenUnterzeichnerinnen und EinwohnerUnterzeichner fordern den Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. fordern den Stadtrat gemäß Art. 56 Abs. 3 BayGO in Verbindung mit Art. 17 GG auf, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. steuert ab sofort den steigenden Preisen für das Wohnen entgegen mit dem folgenden Maßnahmenpaket:

Für Grundstücke für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten gilt:

  • Die Stadt vergibt diese Flächen im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften oder
  • die Stadt bebaut diese Flächen entsprechend dem Bedarf und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst und vermietet die Wohnungen zu sozial gestaffelten Mieten.

Grundstücke für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten vergibt die Stadt im Erbbaurecht.

Die Stadt verkauft keine wohnungsrelevanten Flächen, die sich einmal in ihrem Besitz befinden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 29 (21 in Neumarkt in der Oberpfalz)


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