Alueella: Ulm
Rakennus

Soziale Wohnraumförderung als fester Bestandteil der Ulmer Stadtentwicklung!

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Bürgermeister Tim von Winning
626 Tukeva 383 sisään Ulm

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

626 Tukeva 383 sisään Ulm

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

12.10.2018 klo 2.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


26.08.2015 klo 18.25

Redaktionelle Änderung
Neuer Titel: Soziale Wohnraumförderung als fester Bestandteil künftiger der Ulmer Stadtentwicklung! Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Winning,



16.06.2015 klo 23.06

Geringfügige redaktionelle Änderungen im Titel und im initialen /ersten Satz des Peditionstextes nach den Anreden.

Laufzeit der Pedition von 3 Monaten auf 6 Monate geändert.
New title: Wohnen ist Menschenrecht! Soziale Wohnraumförderung als fester Bestandteil künftiger Ulmer Stadtentwicklung! New petition text: Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Winning,
Winning,


20.05.2015 klo 3.23

Fehlerbehebung
Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Winning,
sehr geehrte Damen und Herren StadträtInnen,

Das Menschenrecht auf angemessenes Wohnen - kurz: Recht auf Wohnen - ist in Artikel 11 (1) des UN-Sozialpakts verankert.
Mit großer Sorge beobachten die Bürger der Stadt Ulm, dass es für Menschen mit geringem Einkommen auch in unserer Stadt, immer schwerer ist, eine Wohnung zu finden. Das beklagen neben den Wohnungssuchenden auch die Sozialverbände.
Der Bestand an Wohnungen mit Mieten im unteren Segment verringert sich schleichend von Jahr zu Jahr. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft UWS und die Genossenschaft Ulmer Heimstätte haben lange Wartelisten. Längst müssen viele Ulmer Haushalte schon deutlich mehr als das angestrebte 1/3 ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden. Davon sind Menschen mit geringem Einkommen besonders betroffen. Für Menschen, die Leistungen nach SGB II (Hartz-IV) beziehen, gibt es festgesetzte Mietobergrenzen.
Setzen Sie sich deshalb bitte für einen Masterplan für Soziale Wohnbauförderung ein, der folgende Elemente enthält:
1. 30% sozialer Wohnungsbau bei neuen Bauprojekten ab 10 Wohnungen, wobei die Zweckbindungszeiten für den sozialen Wohnungsbau mindestens 25 Jahre betragen.
2. Bestandssicherung durch Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Milieuschutz in Saninierungsgebieten. (Siehe dazu auch V1).
3. Erlass einer Wohnraumzweckentfremdungssatzung.
(Siehe dazu auch V2 + V3).
4. Ankauf von Belegungsrechten. (Siehe dazu auch V4 + V5).
5. Förderung von genossenschaftlichem Wohnen und Unterstützung alternativer Konzepte zur Schaffung und Erhaltung von sozial verträglichen Mieten, wie z.B. die Mietshäuser-Syndikate in verschiedenen Städten. (Anregungen zur Finanzierung im Anhang zur Begründung).

Um diese Pläne umzusetzen bitten wir Sie um Ihre Unterstützung bei dem Projekt, in Ulm ein „Bündnis-für-Wohnen“ zu schaffen. Ein solches Bündnis existiert bereits in einigen Kommunen. Gemeinsam mit den Bürgern, den Sozialverbänden und der Verwaltung werden einvernehmlich verbindliche Lösungen erarbeitet. Solche Prozesse wirken aller Erfahrung nach zudem auch vielfältig positiv auf die weitere Entwicklung einer solidarischen Stadtgesellschaft.
Die Stadt Ulm hat für die nächsten Jahre ehrgeizige Projekte als Masterpläne angekündigt. Angesichts der auch in Ulm sich verschärfenden Wohnraumprobleme sollte der Sozialen Soziale Wohnungsbau als Ausweis einer eben auch sozial solidarischen Stadt vorrangig mit verankert werden.


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