Soziales

Zeitarbeit, Erhöhung der Sozialbeiträge durch Berechnung auf Basis Entleihentgelt; Pet-ID 24478

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages

7 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

7 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

04.06.2012, 15:56

Beschreibung: "zur Mitzeichnung" eingefügt; Klarstellung über Status der Petition
Neuer Petitionstext: Öffentliche Petition
Petitions-ID 24478
zur Mitzeichnung eingereicht am 10.05.2012 beim Petitionsausschuss, Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
daß die Sozialabgaben von in der Zeitarbeit Beschäftigten auf Basis der zwischen ausleihendem Arbeitgeber und verleihender Zeitarbeitsfirma vereinbarten Leistung abgeführt werden. Dieses schließt neben den vereinbarten Zeitvergütungen auch Sonderzahlungen (z.B. Vermittlungsgebühren) zwischen Entleiher und Entsender ein, die zweckmäßigerweise auf die vereinbarte Entleihzeit monatlich gleichteilig umgelegt werden sollen.

In Ergänzung zur eingereichten Petition:

"Die über dem Beitrag aus dem Gehalt des Zeitarbeitnehmers sich ergebenden Sozialabgaben sind in vollem Umfang vom Entleiher und Entsender zu tragen und vom Entsender abzuführen."


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