04/06/2012, 3:56 μ.μ.
Beschreibung: "zur Mitzeichnung" eingefügt; Klarstellung über Status der Petition
Neuer Petitionstext: Öffentliche Petition
Petitions-ID 24478
zur Mitzeichnung eingereicht am 10.05.2012 beim Petitionsausschuss, Deutscher Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
daß die Sozialabgaben von in der Zeitarbeit Beschäftigten auf Basis der zwischen ausleihendem Arbeitgeber und verleihender Zeitarbeitsfirma vereinbarten Leistung abgeführt werden. Dieses schließt neben den vereinbarten Zeitvergütungen auch Sonderzahlungen (z.B. Vermittlungsgebühren) zwischen Entleiher und Entsender ein, die zweckmäßigerweise auf die vereinbarte Entleihzeit monatlich gleichteilig umgelegt werden sollen.
In Ergänzung zur eingereichten Petition:
"Die über dem Beitrag aus dem Gehalt des Zeitarbeitnehmers sich ergebenden Sozialabgaben sind in vollem Umfang vom Entleiher und Entsender zu tragen und vom Entsender abzuführen."