Zeitarbeit, Erhöhung der Sozialbeiträge durch Berechnung auf Basis Entleihentgelt; Pet-ID 24478

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages

7 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Contra

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sinkende Rentenansprüche

5.5 MIO Menschen erhalten tariflich kodifiziert weniger als 5 €/ h. Die Zeitarbeit hat sich mit Ihren Tarifabschlüssen klar vom Niedriglohnsektor abgegrenzt. Ein Branchen wie z.B. der Dienstleistung wird deutich über ver.di Tarif gezahlt: eine Berechnung der Sozialabgaben auf Basis des Entleihtarifs hat Vorsorgeprobleme zur Folge. Die Rentenansprüche sinken.

2.5

3 Antworten

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Sozial!?

Die Verrechnungsätze sind unter anderem dazu da um Urlaub, Krankheit und Einsatzfreie Zeiten zu vergüten, die ja auch irgendwie bezahlt werden müssen. Und nich jeder Arbeitgeber der für 2 Monate mehr zu tun hat wird nneu Mitartbeiter unbefristet einstellen.

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2 Antworten

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fehlendes Leistungsdreieck

Datenschutz beim Ver- und Entleiher kann nicht gewährleistet werden. Es stellt sich außerdem die Frage der Haftbarkeit bei falschen Aussagen. Der Arbeitgeber ist das Zeitarbeitsunternehmen, der nur im Arbeitsschutz "..unbeschadet der Pflichten des Verleihers (..)" haftbar ist. Es gibt im Vertragsverhältnis kein Leistungsdreieck.

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2 Antworten

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schwankende Entgelte

Unterschiedliche Einkommen bei unterschiedlichen Entleihern haben schwankende Sozialabgaben zur Folge und zerstören die Planbarkeit der Altersvorsorge.

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1 Antwort

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Gesetzgebung

Die Höhe der Sozialabgaben ist im SGB kodifiziert und hängt vom tatsächlich gezahlten Entgelt des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ab. Sie darf gar nicht abweichen, denn ansonsten macht sich der Arbeitgeber strafbar.

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1 Antwort

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