01.09.2017, 01:32
Tippfehler und formatierungsfehler korrigiert
Neuer Petitionstext: Zerstörung eines Auwalds und naturnaher Ufervegetation am Schönfelder Bach in Kassel - wir fordern die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Maßnahmen der Unterhaltung, dem Umbau und der Renaturierung von Fließgewässern
unter Unter Berufung auf Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen
bitten wir den Hessischen Landtag, folgendes zu beschließen:
Der Petitionsausschuss klärt umfassend alle Fragen auf, Fragen, die anlässlich der
Zerstörung eines Auwalds und naturnaher Ufervegetation am Schönfelder Bach
Anfang 2017 aufgeworfen worden sind
Der Petitionausschuss führt eine öffentliche Begehung des zerstörten
Gebiets durch
Die Zerstörung eines Auwalds und naturnaher Ufervegetation am Schönfelder Bach
verstieß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie bzw. der Wassergesetze
Der Brief der BVNH und der BI Pro Habichtswald vom 7. März 2017 in dieser Sache wird vom zuständigen
Stadtbaurat
vollständig beantwortet
Alle Petentinnen und Petenten haben in den Sitzungen des Petitionausschusses Rederecht und dürfen auf Fragen und Argumente
der Abgeordneten antworten
Alle Petentinnen und Petenten erhalten -- soweit gewünscht -- alle Unterlagen des
Verfahrens jeweils getrennt in schriftlicher Form
Als Ausgleich für die Zerstörung wird an anderen Abschnitten Kasseler Bäche auf Kosten der VerursacherInnen (Personen, Instititionen,
nicht der Steuer-/GebührenzahlerInnen) ein insgesamt
zwei Hektar großer Auwald geschaffen und erhalten,
z.B. am Geilebach
unterhalb nterhalb des Steinstückerwegs und im Unterlauf des Schönfelder Bachs
Der Naturschutzbeirat beim Magistrat der Stadt Kassel und alle Umweltvereinigungen werden bei
allen Maßnahmen der Gehölzpflege, des Umbaus
und von Renaturierungen an stehenden und fließenden Gewässern in Kassel
beteiligt, indem
ihnen -- soweit gewünscht -- alle Planunterlagen
(auch schriftlich) zur Verfügung gestellt
werden werden, damit sie Stellung nehmen
können können und sie an Begehungen und Erörterungsterminen teilnehmen können
Die Öffentlichkeit wird bei allen Maßnahmen der Gehölzpflege, des Umbaus und von Renaturierungen an stehenden und fließenden Gewässern in Kassel beteiligt, indem die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen und an Begehungen und Erörterungsterminen teilnehmen können
Neue Begründung: In der betroffenen Fläche des im Park Schönfeld gab/gibt es natürliche bzw. naturnahe Abschnitte des Schönfelder Bachs (Mehrbettgerinne, Eigendynamik, flache Ufer, Überflutung) sowie Auwald und naturnahe Ufergehölzstreifen ( mit Weiden, Erlen, Bergulme, Traubenkirsche).
- Im Januar 2017 sind auf einer Fläche von über 1 Hektar im Bereich dieser Abschnitte Auwald und naturnahe Ufergehölzstreifen zerstört worden, indem über 30 Bäume gefällt sowie weitere durch Fällung beschädigt wurden.
- Es liegt ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie bzw. der Wassergesetze vor.
- Es bestand in den meisten fällen eine Fällen keine Verkehrsgefährdung.
- Es wurden viel mehr Gehölze zerstört als genehmigt.
- Untere Naturschutzbehörde hat gegen Amtspflichten verstoßen.
- Bis 2016 wurden an elf Bächen in Kassel Renaturierungs-/Umbau-Projekte durchgeführt, aber der Beirat nur bei einem Teilprojekt am Geilebach beteiligt.
- Bis heute wurde der Beirat nur an fünf Vorhaben der Gehölzpflege beteiligt (Ahne, Geilebach, Nordshäuser Mühlbach, Losse, Teiche Langes Feld), aber nicht an weiteren, z.B. Losse, Neuer Wasserfallsgraben, Buga-Seen, Schönfelder Bach.
- Bisher gab es keine Beteiligung der Öffentlichkeit und von Umweltvereinigungen an Maßnahmen der Gehölzpflege, des Umbaus und der Renaturierung.
Eine rechtzeitige Beteiligung des Beirats, von Umweltvereinigungen und der
Öffentlichkeit Öffentlichkeit.
Rechtzeitige Beteiligung des Beirats vermeidet Schäden an der Natur, spart Personal- und Sachkosten, fördert die Akzeptanz von Maßnahmen und erhöht das Bewusstsein der Bevölkerung für Gewässer.
Verantwortliche für diese Petition:
Jochen Wulfhorst, Zentrum für Biologische Vielfalt im Kasseler Becken und Umgebung (ZeBiViKS e.V.), Hermann-Mattern-Straße 33, 34134 Kassel,
Ingrid Pee, Bürgerinitative Pro Habichtswald, Zeche-Marie-Weg 7, 34132 Kassel,
Petra Pauly, Kreisvertrauensfrau der Botanischen Vereinigung für Naturschutz in Hessen (BVNH e.V.), Kreisarbeitsgruppe Kassel-Stadt, Hermann-Mattern-Straße 33, 34134 Kassel