Bürgerrechte

Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!

Petition richtet sich an
Finanzminister Christian Lindner & Bundesregierung
390.044 Unterstützende
98% erreicht 400.000 für Sammelziel
390.044 Unterstützende
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  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung noch > 8 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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14.10.2020, 19:04

Liebe Unterstützende,

anders als die Landesfinanzminister*innen, die sich am 24.9.2020 für eine Klarstellung bei der politischen Betätigung zivilgesellschaftlicher Organisationen ausgesprochen hatten, hat sich die Bundesratsmehrheit am vergangenen Freitag dagegen ausgesprochen. In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz schlägt der Bundesrat zwar viele Erleichterungen für Vereine und Stiftungen und die Einführung neuer Zwecke wie Klimaschutz vor, lehnte jedoch einen wichtigen Antrag ab: Die politische Betätigung für den eigenen Zweck. Offenbar sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr politische Handlungsspielraum einzuräumen. Damit verkennt er, wie wichtig das selbstlose Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Demokratie ist.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Zwecke sind richtig, gehen aber nicht weit genug. Denn auch Klimaschutz, „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“ und Dorfverschönerung sind nur halb so viel wert, wenn sie nicht mit politischen Mitteln verfolgt werden können. Ist ein Verein für Dorfverschönerung überzeugt, dass der Neubau des Rathauses das Dorfbild verschandelt, muss er Einfluss auf politische Entscheidungsträger*innen nehmen können. Werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität diskriminiert, benötigen sie mehr als nur warme Worte – es braucht eine Lobby, die politische Forderungen zur Gleichstellung erhebt und staatliches Handeln kritisch beobachtet.

Und wenn sich ein Karnevalsverein zu rassistischen Anschlägen äußert, ist das ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft. Was die Landesfinanzminister*innen in ihrem Beschluss erkannt haben, entfällt beim Votum des Bundesrats: „Elementare Bestandteile einer lebendigen Demokratie sind eine kritische Zivilgesellschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten, sich einmischen und Stellung beziehen. Die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung sind Kennzeichen des zivilgesellschaftlichen Engagements und ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens. Zivilgesellschaftliche Organisationen leisten aufgrund gewandelter gesellschaftlicher Strukturen einen immer größeren Beitrag zur gesellschaftlich-demokratischen Debatte. Das politische Engagement der Zivilgesellschaft nimmt kontinuierlich zu, politische Willensbildung erfolgt nicht mehr nur ausschließlich durch Parteien.“

Es liegt nun an der Bundesregierung und dem Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen und Rechtssicherheit für die vielen Vereine und Stiftungen zu schaffen, die seit Jahren verunsichert sind. So könnte sich die Bundesregierung entscheiden die von den Landesfinanzminister*innen vorgeschlagenen Änderungen dennoch aufzunehmen, die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen oder Bundesfinanzminister Olaf Scholz den von ihm angekündigten Gesetzesentwurf zum Gemeinnützigkeitsrecht einbringen. Es bleibt allerdings offen, ob eine solche Initiative im Gesetzgebungsverfahren eine Mehrheit erhält.

Was die Entscheidung von Freitag vor allem zeigt: Unsere Arbeit geht weiter. Wir setzen uns weiterhin für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein und stehen in engem Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen.

Mit besten Grüßen

Eure Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"

Weitere Informationen:

Unsere Pressemitteilung zur Bundesratsentscheidung von Freitag: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundesrat-vorschlag-gemeinnuetzigkeit-ist-unvollstaendig/

Unsere Einschätzung der Beschlussvorlage: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundesrat-entscheidet-vorschlaege-gemeinnuetzigkeit/


10.03.2020, 13:32

Liebe Unterstützende,

erster Teilerfolg: Die Finanzminister*innen von Bund und Ländern haben sich auf einen Erlass geeinigt, um die in diesem Jahr befürchteten hunderten Aberkennungen der Gemeinnützigkeit in Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zunächst zu vermeiden. Das berichtete die Tageszeitung „taz“ am Freitag, 28. Februar 2020. Der Erlass soll eine Atempause verschaffen, um das Gesetz anzupassen. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Initiative unter anderem einer Anregung unser Allianz nachgekommen.

Doch jetzt gilt es umso mehr, dass wir dranbleiben! Denn: Aus dem Erlass folgt nicht zwangsläufig, dass die Gemeinnützigkeit bestätigt wird. Es ist daher auch von einem Moratorium die Rede. Eventuell werden also Verfahren einfach auf Eis gelegt und die Entscheidung aufgeschoben.

Damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren und wir als eine starke Zivilgesellschaft auftreten, hat openPetition eine Aktionsbild in den Sozialen Medien veröffentlicht. Bitte teilen, teilen, teilen:

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Jedes “Gefällt mir” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden. Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann gerne per WhatsApp oder E-Mail Freund*innen, Kolleg*innen und die Familie auf die Petition hinweisen.

+++ Kurzlink: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig

Vielen Dank für das Engagement!

PS: Alle Infos zu dem Erlass findet ihr hier:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/erlass-mildert-wirkung-des-attac-urteils/



09.01.2020, 11:21

Liebe Unterstützende,

vor neun Monaten haben wir die Petition gestartet und haben erreicht: Ein Gesetzesentwurf zur Gemeinnützigkeit wird im Bundesfinanzministerium geplant, auch zwischen den Landesfinanzminister*innen beraten. Aber es liegt noch nichts vor. Angeblich will das Bundesfinanzministerium noch im Januar 2020 einen Entwurf ins Kabinett geben. Wir sind gespannt, aber haben deshalb die Laufzeit der Petition verlängert, um den Druck aufrecht zu halten und größer zu machen.

In den vergangenen Wochen haben sich die Ereignisse überschlagen. Jede Woche gab es neue Nachrichten zum Thema Gemeinnützigkeit. Nach Attac und Campact haben mit dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg (DemoZ) und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) zwei weitere Vereine bekannt gegeben, dass ihnen die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Dem Change.org-Verein droht nun dasselbe. Die Fälle sind zum Teil verschieden gelagert, aber zeigen zusammen sowohl die erheblichen Lücken im Recht der Gemeinnützigkeit als auch den dringenden Handlungsbedarf.

In Jahr 2019 ist der Verlust der Gemeinnützigkeit von fünf Organisationen bekannt geworden!

Anfang November 2019 wurden Überlegungen aus dem Bundesfinanzministerium bekannt, wie dieses Problem vermeintlich gelöst werden soll: Die Überlegungen wären darauf hinausgelaufen, die Möglichkeiten noch weiter zu beschränken, dass sich gemeinnützige Vereine politisch einmischen können. Nach heftiger Kritik ruderte Finanzminister Olaf Scholz Ende November zurück. Wir atmen erst einmal auf, denn: Damit ist diese Verschlechterung des Status Quo abgewehrt. Das ist auch ein Erfolg unserer Arbeit. Doch mehr als ein kurzes Luftholen wird nicht möglich sein. Denn der Status Quo reicht uns nicht. Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht weiterhin bedroht.

Mehr zu den zurückgezogenen Überlegungen: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/olaf-scholz-muss-zuegig-rechtssicherheit-gemeinnuetzigkeit-schaffen/

In den nächsten Wochen wird sich die Debatte vermutlich zuspitzen. Dann will das Bundesfinanzministerium angeblich einen Gesetzesentwurf ins Bundeskabinett einbringen. Ende Januar hat der Bundestags-Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" eine Anhörung zum Gemeinnützigkeitsrecht angesetzt. Wir werden uns in den nächsten Wochen weiter unter Hochdruck dafür einsetzen, dass sich gemeinnützige Vereine künftig rechtssicher für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke einsetzen können - auch mit politischen Mitteln.

Bitte weisen Sie Ihre Bekannten und Freunde darauf hin und werben Sie für eine Unterschrift unter dieser Petition!
Kurzlink: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!



25.11.2019, 17:24

Pressestatement der Allianz "Rechtssicherheit für politische
Willensbildung" e.V. zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

(Link:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/vvn-bda-verliert-gemeinnuetzigkeit-beweislastumkehr-widerspricht-rechtsstaats-prinzip/)

* Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig
* Formelle Regelung in § 51 der Abgabenordnung muss gestrichen werden
* Beweis der Verfassungstreue ist nicht möglich

Zur Mitteilung, dass das Finanzamt Berlin den Status der
Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes -
Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) aberkannt hat, erklärt Stefan
Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für
politische Willensbildung", einem Zusammenschluss von mehr als 130
Vereinen und Stiftungen:

"Der Fall der VVN-BdA zeigt erneut Probleme im Recht der
Gemeinnützigkeit. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im
Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Feinde der Demokratie und der
Menschenrechte sind nicht gemeinnützig. Doch in Paragraph 51 der
Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach müssen nicht
Finanzamt oder Verfassungsschutz beweisen, dass ein Verein
verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre
Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine
Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips.

Wie soll ein Verein beweisen, dass er verfassungstreu ist außer durch
einen Schwur? Der betroffene Verein weiß gar nicht, welche Beweise er
widerlegen muss, da der Verfassungsschutz nur seinen Schluss
veröffentlicht, aber nicht die Beweisführung. In einem Strafverfahren
muss der Staat die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine
Unschuld. Bei einem Vereinsverbot muss ebenso das Innenministerium
gerichtsfest darlegen, warum ein Verein aufgelöst wird. In der
Gemeinnützigkeit wird dies umgekehrt.

Deshalb fordert die Allianz 'Rechtssicherheit für politische
Willensbildung', die formelle Regelung in Paragraph 51 Absatz 3 Satz 2
zu streichen. Sonst sind gemeinnützige Organisationen von der
unbewiesenen Einschätzung eines beliebigen Amtes für Verfassungsschutz
abhängig."

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare
Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 130 Vereine und Stiftungen
haben sich in der Allianz "Rechtssicherheit für politische
Willensbildung" zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu
modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für
Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.

Weitere Infos: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

+++ Weiterführende Infos zum Fall VVN-BdA +++

Lediglich im bayerischen Verfassungsschutzbericht wird die VVN-BdA erwähnt.

Im Januar 2019 wurden sowohl die Bundesvereinigung mit Sitz in Berlin
als auch zahlreiche andere Orts- und Kreisverbände vor allem in
Nordrhein-Westfalen und auch der dortige Landesverband von den
jeweiligen Finanzämtern angeschrieben. Die Finanzämter erklärten, die
Gemeinnützigkeit aufgrund der Erwähnung im bayerischen
Verfassungsschutzbericht zu prüfen.

Die Vereine antworteten mit gleichlautenden Stellungnahme. Darin wird
u.a. darauf hingewiesen, dass der Verfassungsschutz Bayern die VVN-BdA
ledglich als linksextremistisch beeinflusst erwähnt. Der Bundesfinanzhof
(BFH) dagegen verlange, dass die betreffende Körperschaft in einem
Verfassungsschutzbericht "als extremistische Organisation aufgeführt"
ist, was nur der Fall ist, wenn sie dort ausdrücklich als extremistisch
bezeichnet wird, nicht aber wenn die Körperschaft nur als Verdachtsfall
oder sonst beiläufig Erwähnung findet. Im Schreiben wird auch erwähnt,
dass die Aussage des bayerischen Berichts nicht für andere
Untergliederungen gelten kann.

Daraufhin wurden offenbar alle entsprechenden Verfahren in
Nordrhein-Westfalen beendet - lediglich die Bundesvereinigung erhielt
Anfang November einen Bescheid über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Weitere Infos dort:

vvn-bda.de/antifaschismus-muss-gemeinnuetzig-bleiben-schwerer-angriff-auf-die-vvn-bda/


24.10.2019, 12:14

Liebe Unterstützende,

zur Mitteilung von Campact Anfang dieser Woche, dass das Finanzamt dem Verein den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt hat, hat openPetition unsere Petition auf Facebook mit einem Videobeitrag des ZDF veröffentlicht - bitte teilen, teilen, teilen:

+ + + Auf Facebook teilen: www.facebook.com/openPetition/posts/2507512529346948

Jedes “Gefällt mir” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden. Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann gerne per WhatsApp oder E-Mail Freundinnen, Kolleginnen und die Familie auf die Petition hinweisen.

Kurzlink: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig

Vielen Dank für das Engagement!

+++

Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für
politische Willensbildung", einem Zusammenschluss von mehr als 130
Vereinen und Stiftungen, erklärt dazu:

"Der Fall Campact zeigt, dass die Sorge tausender Vereine und Stiftungen
seit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) berechtigt ist. Der
Bundestag muss zügig Rechtssicherheit schaffen und das gemeinnützige
Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
absichern. Der Gesetzgeber muss eindeutig sagen, welche Zwecke er für
förderwürdig hält. Dazu müssen Demokratie und Grundrechte gehören.

Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von
Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu
engagieren. Dieses Engagement führt zu besseren Entscheidungen, weil
dadurch mehr Stimmen in die politische Willensbildung einfließen. Mit
der Festlegung gemeinnütziger Zwecke werden gesellschaftliche
Debattenräume außerhalb von Parteien und Parlamenten geöffnet. Es fehlen
unter anderem die Förderung von Frieden, Menschenrechten, Klimaschutz
und sozialer Gerechtigkeit als gemeinnützige Zwecke im Gesetz.
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Campact ist eine direkte Folge
des Attac-Urteils. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte den Zweck Bildung
massiv eingeschränkt und freie Zusammenschlüsse wie Attac oder Campact
mit parteinahen, staatlich finanzierten Stiftungsvereinen gleichgesetzt.
Campact hat entschieden, sein Engagement für Demokratie und
Menschenrechte nicht einzuschränken. Doch durch die
Finanzamt-Entscheidung verlieren die Spenderinnen und Spendern die
Möglichkeit des Steuervorteils. Campact wird in seinen
Finanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Wer wie Campact eine breite Basis an Spenderinnen und Spendern hat,
kommt vielleicht ohne Gemeinnützigkeit zurecht. Doch viele, vor allem
kleine Organisationen sind auf Fördermittel angewiesen, die sie nur mit
dem Status der Gemeinnützigkeit bekommen. Manche Initiativen geben wegen
des unklaren Gemeinnützigkeitsrechts bereits bei der Gründung auf. Es
darf nicht sein, dass einmischendes Engagement nur denen möglich ist,
die eine Fachanwältin für Gemeinnützigkeitsrecht bezahlen können.
Vor 30 Jahren ist das autoritäre Regime der DDR gestürzt - durch
zivilgesellschaftlichen Protest für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,
Menschenrechte und auch Umweltschutz. Aus Respekt vor dieser
historischen Leistung und zum Schutz unserer Demokratie ist es
überfällig, dass Bundestag und Bundesregierung dieses
zivilgesellschaftliches Handeln als gemeinnützig anerkennen."

+++

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare
Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 130 Vereine und Stiftungen
haben sich in der Allianz "Rechtssicherheit für politische
Willensbildung" zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu
modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für
Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern
gehören neben Amnesty International, Brot für die Welt und dem Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auch Campact und Attac.


26.06.2019, 14:15

Liebe Unterstützende,

Wir freuen uns über den bisherigen Erfolg der Aktion mit über 222.000 Unterschriften.

Der Regierungsapparat weiß um die Wichtigkeit unseres Anliegens - und zögert einer Lösung des Problems hinaus. Die zunächst zuständige Landesfinanzminister *innenkonferenz wird sich aller Voraussicht nach erst zum Jahresende mit dem Gemeinnützigkeitsrecht befassen, entsprechend passiv verhält sich das Bundesfinanzministerium.

Kurzum: Die heiße Phase steht noch bevor und wir haben genug Zeit, eine noch gewaltigere Unterschriftenliste möglichst wirkungsvoll in den Diskurs einzubringen! Und es bleibt dabei: Je mehr Unterschriften, desto deutlicher ist die Dringlichkeit!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


08.05.2019, 15:43

Liebe Unterstützende,

die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zu verschiedenen Aspekten des Gemeinnützigkeitsrechts angekündigt, der noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden soll.

Werden unsere Forderungen enthalten sein? Das wissen wir erst, wenn der Entwurf vorliegt. Und wenn nicht - dann passt unsere Petition erst recht, damit die Vorsitzenden der Regierungs-Fraktionen im Bundestag dazu aufgefordert werden, entsprechende Änderungen vor der Verabschiedung einzubringen. Je mehr Unterschriften, desto deutlicher ist die Dringlichkeit!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


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