Kultur

Zugang von ehrenamtlich geführten Bibliotheken zu Fördermitteln in NRW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuß des Landtags
4.452 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.452 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

26.04.2012, 13:43

Karl Schultheis (SPD) und Sylvia Löhrmann (Grüne) haben wir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zu ihrer Position zu unserer Petition befragt. Hier Ihre Antworten:

Sehr geehrter Herr Ziemons,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich Ihnen hiermit gerne beantworte. Die Antwort hat etwas Zeit gebraucht, weil ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen nochmals rückgekoppelt habe.
Es gibt zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage noch keine endgültige Entscheidung. Allerdings wird es sicherlich keine Förderrichtlinien geben können, die festlegen, dass alle kirchlichen Bibliotheken antragsberechtigt werden. Das wären immerhin 1700 Bibliotheken und somit im Rahmen des Landeshaushalts nicht zu leisten.
Ich werde mich allerdings dafür einsetzen, dass auch kirchliche Bibliotheken nach noch zu vereinbarenden Kriterien gefördert werden können. Wir sollten hierüber im Gespräch bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Schultheis

Karl Schultheis war bis zum 14.3. MdL für Aachen, und kandidiert erneut für den Landtag.

Die Spitzenkandidatin der Grünen, S. Löhrmann, äußerte sich wie folgt:

Sehr geehrter Herr Ziemons,

vielen Dank für Ihre Hinweise und Anregungen. Wir bzw. die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Grünen im Landtag NRW sind zu dem von Ihnen angesprochenen Thema auch bereits im Gespräch mit Repräsentanten der Kirchen.

Die grundlegende Frage, ob auch diese Bücherei-Angebote ("ohne Hauptamtliche") künftig mit Landesmitteln gefördert werden können, soll noch im Rahmen der Diskussion über ein NRW-Kulturfördergesetz bearbeitet werden. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner den Antrag für ein solches Gesetz im letzten Sommer bereits einstimmig beschlossen und die rot-grüne Landesregierung hat mit der Erarbeitung der Eckpunkte bereits begonnen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Falle unserer Wiederwahl die Arbeit an diesem Projekt wieder aufnehmen und weiterführen werden.

Wie ein solches NRW-Kulturfördergesetz im Ergebnis aussehen wird, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Und sicher ist auch, dass auch im Kulturbereich die Fördermittel, so wünschenswert dies erscheinen mag, nicht beliebig erhöht werden können, wenn wir als verantwortungsbewusste PolitikerInnen die Gesamtverschuldung des Landes NRW und damit eine nachhaltige Haushaltspolitik auch weiterhin fest im Blick haben.

Dass die Kulturförderung in unserem Land prinzipiell und umfassend - und damit auch mit Blick auf die Zukunft der kirchlichen Bücherei-Fachstellen - diskutiert werden wird, dafür haben wir aber bereits mit dem begonnen Arbeitsprozess für ein Kulturfördergesetz in Nordrhein-Westfalen gesorgt.

Was die Petition betrifft, so ist es unüblich, dass Abgeordnete Petitionen an ein Organ - in diesem Fall den Landtag - richten, dem sie selbst angehören.

Mit freundlichen Grüßen und Dank für Ihr Engagement

Sylvia Löhrmann (MdL bis 14. März 2012)


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