Kultur

Zugang von ehrenamtlich geführten Bibliotheken zu Fördermitteln in NRW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuß des Landtags
4.452 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.452 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

04.05.2012, 14:16

Während die Unterstützerzahl stramm auf die Tausend zugeht (Danke auch an die Fachstelle Paderborn!) hat Eva-Maria Voigt-Küppers, bislang SPD-MdL, auf abgeordnetenwatch.de Stellung bezogen zu unserem Anliegen. Hier ihre Antwort:

Sehr geehrter Herr Ziemons,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich in der vergangenen Legislaturperiode intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und zum Thema eine Anhörung mit Spitzenverbänden und Sachverständiger durchgeführt. Wir haben uns vor der Auflösung des Landtags immer noch in den Beratungen befunden, so dass ich Ihnen heute leider keine abschließenden Ergebnisse mitteilen kann. Allerdings wird Ihre Idee, dass alle kirchlichen Bibliotheken antragsberechtigt werden, sehr wahrscheinlich nicht durchsetzbar sein. Wir haben jedoch in der Vergangenheit durch das neue Kulturgesetz ebenfalls Büchereinen und Bibliotheken berücksichtigt, die nun an diesem Gesetz partizipieren und davon profitieren können. Mein Kollege Karl Schultheis, der Mitglied im Kulturausschuss ist, sagte Ihnen zu, hier im Gespräch zu bleiben, Dem möchte ich mich gerne anschließen. Gemeinsam können wir überlegen, wie eine Förderung in ihrem Fall aussehen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Voigt-Küppers


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