Region: Sachsen

Zurück auf Los - Strukturreform der Sächsischen Kirchenleitung stoppen - neu anfangen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
8.518 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

8.518 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

13.08.2017, 14:05

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
leider war die Erweiterung der Petition zu lang. Hier ist der Text der Prüfsteine:

Denn wie der Leib einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, obwohl sie viele sind, doch ein Leib sind: so auch Christus. Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft. 1. Kor 12, 12+13a

Die Kirchgemeinde ist Kirche Jesu Christi am Ort.
§ 1, Abs. 1, Satz 1 Kirchgemeindeordnung der EVLKS

Aus den eingegangenen Zuschriften, aus den Kommentaren zur Petition und aus der eigenen Beschäftigung mit dem Thema hat die Initiativgruppe am 12. August 2017 folgende

PRÜFSTEINE zur Strukturreform
entwickelt:

➢ Dient die Struktur dem Auftrag Jesu an die Gemeinde, allen Menschen das Evangelium zu verkündigen?
➢ Stehen bei der Strukturplanung die Bedürfnisse der Gemeinden im Vordergrund?
➢ Wird durch die Strukturreform Zwang auf die Gemeinden ausgeübt?
➢ Fördert die Struktur das Gemeindewachstum?
➢ Ermöglicht die Struktur Vielfalt in unserer Landeskirche?
➢ Ermöglicht die Struktur eine Flexibilität, sich den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und schnell auf veränderte Bedingungen zu reagieren?
➢ Stärkt die Struktur die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Gemeinden vor Ort?
➢ Ermöglicht die Struktur verantwortliche Mitwirkung für Ehrenamtliche ?
➢ Werden die Ressourcen an Mitarbeitern und Geldmitteln bedarfsgerecht für die Gemeinden bereitgestellt?
➢ Hat innerhalb der Struktur die Gemeinde Priorität gegenüber den anderen kirchlichen Ebenen?


Daraus ergeben sich folgegende Forderungen:
1. Eine Strukturreform muss den Gemeinden ermöglichen, selbständig zu bleiben,
- wenn ein Gemeindeleben in Form von Gottesdiensten und Gemeindekreisen stattfindet, und
- wenn ein funkionsfähiger Kirchenvorstand existiert.
Über die Art der Zusammenarbeit und ggfls. des Zusammenschlusses mit anderen Gemeinden muß sie selbst mit landeskirchlicher Beratung aber ohne Druck entscheiden.
2. Die Berufsbilder, Anstellungsverhältnisse und Finanzierungsmöglichkeiten sind flexibler zu gestalten. Alternative Finanzierungsmodelle zur Kirchensteuer sind zu fördern. Die Ordination von Pfarrern muss auch ohne Hochschulabschluss und Kirchenbeamtenstatus möglich sein.
3. Die Gemeinden erhalten bei Personalentscheidungen ein stärkeres Mitwirkungsrecht.
4. Eine Strukturreform auf Gemeindeebene ist mit einer Reform der übergeordneten Strukturen und der zentraler Aufgaben zu verbinden.
5. Überschaubare Gemeinden und Kirchenbezirke sind eine wichtige Vorausetzung für gelingende Gemeinschaft und Identifikation.
6. Innovative Ansätze, andere Gemeindemodelle und Gemeindeneugründungen werden durch die Struktur gefördert.
7. Bei der Bereitstellung der Finanzmittel sollen folgende Aufgabenbereiche Vorrang haben:
- Ausbildung von Mitarbeitern im Verkündigungsdienst
- Kinder- und Jugendarbeit
- Mission
8. Es muss möglich sein, Kirchspiele und vereinigte Gemeinden wieder zu verlassen, wenn die Ortsgemeinde es will.


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