Zusammenlegung ärztlicher Bereitschaftsdienstzentralen im Donnersbergkreis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
262 Unterstützende 262 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

262 Unterstützende 262 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Weiterleitung

12.11.2018, 11:11

Der Petent wandte sich mit seiner Eingabe gegen die Zusammenlegung der ärztlichen
Bereitschaftsdienstzentralen Rockenhausen mit Meisenheim sowie Kirchheimbolanden
mit Alzey.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass nach Auskunft des Ministeriums für Soziales,
Arbeit, Gesundheit und Demografie die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
zum 1. Juli 2016 eine ganzwöchige Öffnung ihrer Bereitschaftsdienstzentralen plant.
Zum Ausgleich der hierdurch entstehenden Mehrkosten sollen kleinere, weniger
frequentierte Bereitschaftsdienstzentralen zu Zweigstellen mit eingeschränkten
Öffnungszeiten herabgestuft werden. Von der Reform betroffen seien auch die
Bereitschaftsdienstzentralen Kirchheimbolanden und Rockenhausen, die zu
Nebenstellen der Bereitschaftsdienstzentralen Alzey und Meisenheim werden sollen. Ab
1. Juli 2016 werde die am Westpfalz-Klinikum Rockenhausen ansässige
Bereitschaftsdienstzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz montags
und dienstags von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr, mittwochs und donnerstags von 14.00 Uhr
bis 24.00 Uhr, freitags von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr und samstags, sonntags und an
Feiertagen und Brückentagen von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr öffnen. Diese Neuregelung
bedeute für Rockenhausen eine Ausweitung des Angebots der Kassenärztlichen
Vereinigung in den Abendstunden bei gleichzeitiger Reduzierung des Angebots in der
tiefen Nacht. Die am Westpfalz-Klinikum Kirchheimbolanden ansässige
Bereitschaftsdienstzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz werde ab
1. Juli 2016 mittwochs von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr, freitags von 16.00 Uhr bis 24.00
Uhr, samstags von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr, sonntags von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr und an
Feiertagen und Brückentagen von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr öffnen.

Nach Auskunft des Ministeriums begründet die Kassenärztliche Vereinigung die
Veränderungen mit der geringen Auslastung der beiden Bereitschaftsdienstzentralen
nach 24.00 Uhr. Im Schnitt (Durchschnitt über alle Wochentage, Jahr 2015) sei im
Zeitraum von 0.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowohl in der Bereitschaftsdienstzentrale
Rockenhausen als auch in der Bereitschaftsdienstzentrale Kirchheimbolanden weniger
als eine Person behandelt worden. Nach § 75 Abs. 1 b Satz 2 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen den Bereitschaftsdienst
auch durch Kooperationen und eine organisatorische Verknüpfung mit zugelassenen
Krankenhäusern sicherstellen; hierzu sollen sie entweder Bereitschaftsdienstpraxen in
oder an Krankenhäusern einrichten oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser
unmittelbar in den Notdienst einbinden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben
dabei einen Gestaltungsspielraum, der insbesondere dazu dienen soll, den regionalen
Versorgungsbedürfnissen gerecht werden zu können. Dabei sei die Kassenärztliche
Vereinigung Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben offen für den Abschluss von
Kooperationsverträgen mit Krankenhäusern für die Versorgung in der tiefen Nacht. Das
Krankenhaus würde dann im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz
ab 24.00 Uhr auch die Patientinnen und Patienten des Bereitschaftsdienstes mit
versorgen.

Das Ministerium wies darauf hin, dass die Landesregierung derartige Kooperationen
begrüßt. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern und der
Kassenärztlichen Vereinigung ermögliche es, auch bei geringem Patientenaufkommen
ein ortsnahes Angebot vorzuhalten. Patienten, die aus medizinischen Gründen einen
Hausbesuch benötigen, könnten diesen auch künftig über die bundesweit gültige
Nummer des Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen 116 117
anfordern. Der Arzt komme in diesen Fällen nach wie vor ins Haus. Zu der Befürchtung,
aufgrund der längeren Anfahrt des Arztes von den Standorten Alzey beziehungsweise
Meisenheim könnte es bei den Hausbesuchen zu einer verschlechterten bzw.
verzögerten Versorgung kommen, weise die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-
Pfalz darauf hin, dass der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung die
Vertretung der niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte außerhalb der
Praxisöffnungszeiten sicherstellt. Hausbesuche des Bereitschaftsdienstes müssten
daher nicht unmittelbar nach Anforderung erfolgen. Wartezeiten seien hier ebenso wie
beim Hausbesuch durch den eigenen Hausarzt als zumutbar anzusehen. Die sofortige
Hilfeleistung bei lebensbedrohlichen Notfällen sei dagegen Aufgabe des
Rettungsdienstes, der rund um die Uhr unter der Nummer 112 erreichbar ist.

Abschließend wies das Ministerium darauf hin, dass § 78 Abs. 3 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch die Aufsicht des Landes über die Kassenärztliche Vereinigung
Rheinland-Pfalz auf eine reine Rechtsaufsicht beschränkt. Das Land sei nur berechtigt,
die Entscheidungen der Kassenärztlichen Vereinigung auf Rechtsverstöße zu
überprüfen, die hier nicht vorliegen würden. Die Landesregierung habe keine
Fachaufsicht und könne daher keine Zweckmäßigkeitsprüfung vornehmen. Bei der
Ausgestaltung des Bereitschaftsdienstes habe der Bundesgesetzgeber der
Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz einen großen Gestaltungsspielraum
eingeräumt. Die Landesregierung sei nicht berechtigt, Einfluss auf die
Standortentscheidungen oder die konzeptionelle Gestaltung des Bereitschaftsdienstes
zu nehmen. Allerdings habe die Landesregierung den Vorstand der Kassenärztlichen
Vereinigung wiederholt gebeten, bei Änderungen im Bereich des Bereitschaftsdienstes
die Kommunikation mit den betroffenen Kommunen zu verbessern und diese frühzeitig
einzubinden.

Die um Stellungnahme gebetene Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hatte
mitgeteilt, dass in den letzten Jahren eine sehr geringe Inanspruchnahme der
Bereitschaftsdienstzentralen Kirchheimbolanden und Rockenhausen in der tiefen Nacht
festzustellen war. Daher habe der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung
Rheinland-Pfalz entschieden, dass ab 1. Juli 2016 die Versorgung der Patienten nach
24.00 Uhr durch die Bereitschaftsdienstzentralen Alzey bzw. Meisenheim übernommen
wird. Ab dem 1. Juli 2016 stehe dem Donnersbergkreis eine täglich geöffnete
Bereitschaftsdienstzentrale zur Verfügung und die Versorgung der Patienten erfolge
lediglich ab 24.00 Uhr durch die Bereitschaftsdienstzentrale Meisenheim. Hinsichtlich
der potentiell weiteren Wege, die von Patienten bei der Inanspruchnahme des
Bereitschaftsdienstes zurückgelegt werden müssen, stellte die Kassenärztliche
Vereinigung fest, dass sich die Wohnortnähe der ärztlichen Versorgung in Deutschland
auf einem weltweit einzigartig hohen Niveau befindet und man den Versicherten keinen
Gefallen damit tut, wenn man ihnen den Anspruch auf eine Komfortlösung suggeriert,
die bei der demographischen Entwicklung in Deutschland und der veränderten
Einstellung der nachwachsenden Ärztegeneration nicht aufrecht zu erhalten sein wird.
Die Kassenärztliche Vereinigung wies darauf hin, dass die Einteilung des
Bereitschaftsdienstes gewährleisten muss, dass der diensthabende Arzt unter
Berücksichtigung der regionalen Infrastruktur in angemessener Zeit und in zumutbarer
Entfernung für den Patienten erreichbar ist. Die medizinische Versorgung der
Bevölkerung der Versorgungsgebiete Rockenhausen und Kirchheimbolanden sei durch
die Ausweitung der Öffnungszeiten in Rockenhausen und die Reduzierung der
Öffnungszeiten in Kirchheimbolanden und die Angliederungen an die
Bereitschaftsdienstzentralen Alzey und Meisenheim gewährleistet. Aus Sicht der
Kassenärztlichen Vereinigung ist es für den Patienten zumutbar, in der tiefen Nacht, im
Bedarfsfall die Bereitschaftsdienstzentrale Alzey oder Meisenheim aufzusuchen. Für
Patienten die krankheitsbedingt nicht mobil sind, würden Hausbesuche angeboten. Ein
Hausbesuch werde durch die zuständigen Bereitschaftsdienstzentralen ausgeführt. In
diesem Zusammenhang stellt die Kassenärztliche Vereinigung den Unterschied
zwischen dem vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst und dem Not- bzw. Rettungsdienst
klar. Beim vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst gehe es nicht um Iebensbedrohliche
Zustände, sondern um die reguläre ärztliche Versorgung der Patienten außerhalb der
Praxisöffnungszeiten. Es müsse demnach kein Arzt einer Bereitschaftsdienstzentrale
innerhalb einer bestimmten Zeit bei dem Patienten vor Ort sein. Bei akut
lebensbedrohlichen Notfällen müsse direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112
angefordert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.

Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat in seiner nicht-
öffentlichen Sitzung am 13.09.2016 festgestellt, dass dem in der Eingabe
vorgebrachten Anliegen nicht abgeholfen werden kann.

Begründung (PDF)


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