Region: Bayern

Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform

Petition richtet sich an
Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek

4.484 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission vorgeschlagene Krankenhausreform 2023 wird einen massiven Krankenhauskahlschlag in Deutschland und Bayern nach sich ziehen. Insbesondere gefährdet sind kleine wohnortnahe Krankenhäuser der Allgemeinversorgung. Betroffen sind überwiegen ländliche Regionen.Bayern drohen folgende Szenarien: 

  • 41% der bayerischen Krankenhäuser würden in ambulante Gesundheitseinrichtung umgewandelt (Level 1i), die keine Notfallbehandlung und nur ambulante beziehungsweise sporadische ärztliche Rufbereitschaft bieten. Damit drohen große Entfernungen zum nächstgelegenen Allgemeinkrankenhaus, insbesondere in klinischen Notfällen. 
  • 43% der bayerischen Krankenhäuser müssten ihr Leistungsangebot radikal kürzen. Sie könnten auch bei Notfällen wie Herzinfarkt oder Geburt nicht helfen. 
  • 131 bayerische Geburtshilfestationen würden in Bayern auf gerade noch 46 reduziert. Es drohen Geburten auf der Straße. (1)

Eine Krankenhauszerschlagung diesen Ausmaßes wollen wir nicht zulassen!
Ländliche Gebiete würden Gesundheitsregionen 2. Klasse.
Forderung
Angesichts der weitreichenden Folgen fordern wir den Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetscheck auf:
1. Sagen Sie „Nein“ zur geplanten Krankenhausreform!

  • Setzen Sie sich dafür ein, dass die geplante bundesweit einheitliche Zuteilung der Leistungsgruppen nicht zustande kommt – das wäre verheerend für die Landeskrankenhausplanung in Bayern. Alle Bundesländer haben unterschiedliche Vorsorgungsbedarfe.
  • Kämpfen Sie ggf. für landesspezifische Öffnungsklauseln.Kämpfen Sie für den Erhalt der Krankenhäuser des angedachten Level 1i – sie dürfen nicht geschlossen und zu ambulanten Gesundheitszentren umgewandelt werden. Level 1i sind keine Krankenhäuser!
  • Kämpfen Sie für eine deutliche Ausweitung der Krankenhausleistungen in den geplanten Level 1n Kliniken. Die vorhandenen hochwertigen klinischen Leistungsangebote in Bayern dürfen nicht unnötig zerschlagen werden. 
  • Setzen Sie sich dafür ein, dass die klinische Notfallversorgung, auch die Geburtsstationen, in maximal 30 Minuten erhalten bleiben.
  • Sagen Sie NEIN zur geplanten Modifizierung der DRG-Fallpauschalen, diese fördern Privatkliniken und medizinische Angebote, die sich nicht nach dem Versorgungsbedarf der Einwohner sondern nach ökonomischen Gewinnzielen orientieren. Fordern Sie die Selbstkostendeckung der Krankenhäuser. (2)

2. Stärken Sie Ihre bayerischen Krankenhäuser!

  • Erhöhen Sie die jährliche Investitionsförderung für bayerische Krankenhäuser von aktuell 643 Mio. Euro auf 1. Mrd. Euro. Damit setzen Sie ein Zeichen für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser in Bayern. 
  • Stellen Sie ein eigenes bayerisches Sicherstellungsprogramm für gefährdete bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf, um ihnen den Status Level 1n zu sichern. (3)

Sinnvolle Vorschläge des Bündnis Klinikrettung und der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern für bedarfsorientierte Krankenhausstrukturen und für eine alternative Krankenhausfinanzierung liegen Ihnen bereits vor. (4)
(1) Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Folgen von Lauterbachs Krankenhausreform in Bayern, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern
(2) Bündnis Klinikrettung, Selbstkostendeckung der Krankenhäuser, https://kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13128646199/Selbstkostendeckung_Studie_end.pdf?t=16654049243
(3) Sicherstellungskrankenhäuser Wegscheid, Oberviechtag und Kemnath4 Bündnis Klinikrettung, Bündnis Klinikrettung stellt Vorschlag für eine bedarfsgerechte Krankenhausstruktur vor, https://www.gemeingut.org/buendnis-klinikrettung-stellt-vorschlag-fuer-eine-bedarfsgerechte-krankenhausstruktur-vor/,
(4) Bündnis Klinikrettung, Selbstkostendeckung der Krankenhäuser, https://kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13128646199/Selbstkostendeckung_Studie_end.pdf?t=1665404924

Begründung

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission vorgeschlagenen Versorgungsstufen Level 1i, 1n, 2 und 3 richten sich nach den aktuellen Stufen der Notfallversorgung entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. (1) Die aktuell vorgeschlagenen Versorgungsstufen für deutsche Krankenhäuser reißen irreparable Lücken in die 351 bayerischen Krankenhäuser.
Bis zu 150 bayerische Krankenhäuser ohne Basisnotfallversorgung sollen geschlossen und in Gesundheitseinrichtungen Level 1i umgewandelt werden. 2 Sie gleichen einer organisierten Kurzzeitpflege mit gelegentlicher ärztlicher Visite bzw. Behandlung und sind für Notfallbehandlungen nicht vorgesehen.
Level 1i sind keine Krankenhäuser! (3)
Gravierend sind auch:

  • die künftige Begrenzung der Leistungen weiterer 143 bayerischer Krankenhäuser des Level 1n mit Basisnotfallversorgung. Spezialisierte Fachabteilungen wie z.B. Gastroenterologie, Kardiologie, Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie einschließlich klinischer Zentren sollen nur noch Großkliniken vorbehalten sein, in Folge wird auch die entsprechende ambulante vielfach nur noch in Ballungszentren angeboten.
  • die Streichung der Geburtshilfe für Krankenhäuser des Level 1n mit Basisnotfallversorgungfolgerichtig die Reduktion der bayerischen Krankenhäuser mit Geburtshilfe von bisher 137 auf zukünftig 46

In Bayern gibt es drei sogenannte Sicherstellungskrankenhäuser ohne zertifizierte Basisnotfallversorgung nach den Grundsätzen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Würden diese – wie durch die geplante Krankenhausreform vorgesehen - geschlossen und in Gesundheitseinrichtungen Level 1i umgewandelt, erreichen folgende EinwohnerInnen kein wohnortnahes Allgemeinkrankenhaus einschließlich Notfallbehandlung binnen 30 Fahrzeitminuten: Wegscheid: 20.107, Oberviechtach: 32.702, Kemnath: 33.123. 4
Dies kann bei eskalierenden Krankheitsverläufen lebensentscheidend sein!
Bayerische Krankenhäuser sind mehr als stationäre klinischer Einrichtungen. Sie sind unverzichtbare Bausteine der ländlichen Infrastruktur. Sie leisten:  

  • Hilfe in der Corona-Pandemie, wo klinische Kapazitäten teilweise schon nicht mehr ausreichten 
  • klinische Notfallbehandlung für lebensbedrohende Erkrankungen und Unfälle 
  • hochqualifizierte stationäre und ambulante klinische Behandlungen  
  • Ausbildung von Ärzten, Pflegekräften und weiterem klinischen Fachpersonal 
  • Bereitschaftsdienste am Wochenende und in der Nacht
  •  regionale wirtschaftliche Nachfrage
  • und vieles mehr.

Den Kahlschlag der geplanten Krankenhausreform darf der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek nicht zulassen.
1 Bundesgesundheitsministerium, Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf
2 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Folgen von Lauterbachs Krankenhausreform in Bayern, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern , Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Projektstudie Bewertung der Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung der Regierungskommission - Prognose über die Zukunft deutscher Krankenhäuser, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/app/download/14706391832/Gro%C3%9Fe%20Krankenhausreform%20-%20Bewertung%20der%20dritten%20Empfehlung%20der%20Regierungskommissison.pdf?t=1672067522
3 Bundesgesundheitsministerium, Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf
4 GKV-Kliniksimulator, Eingabe des jeweiligen Klinikstandortes, https://gkv-kliniksimulator.de/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Himmelkron
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.03.2023
Sammlung endet: 10.08.2023
Region: Bayern
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Aktive,

    DeStatis hat das Krankenhausverzeichnis 2024 herausgegeben. Nun haben wir diese aktualisierten Daten 2024 in den Klinikatlas "Kliniken in Gefahr" übernommen und durch unsere individuellen Bedrohungsinformationen, Teilschließungen und Komplettschließungen ergänzt.

    https://www.initiative-klinik-erhalt.de/liste.php

    Und hier die kurze Erklärung.

    Komplettschließung (schwarz): Bereits vollzogene Schließung
    Teilschließung (halbscharz): Bereits vollzogene Teilschließung, hierzu zählt auch die Umwandlung eines Allgemeinkrankenhauses in ein Fachklinik
    Bedrohung (rot): Schließungen oder Teilschließungen in der Zukunft bzw. mit unbekanntem Datum, Insolvenzen, die per Definition zu Schließungen oder Teilschließungen führen können.

    Allgemeinkrankenhaus ab stationärer Basisnotfallversorgung (grün)
    Fachklinik oder Allgemeinkrankienhaus ohne stationäre Notfallversorgung

    Mein Dank geht nochmals als Manuel Jokiel für das tolle, im Rahmen der Recherchen stets aktuellen Klinikatlas.

    So wird bereits jetzt (!) die geplante Schließung des Mannheimer Schwerpunktkrankenhauses zum 01.07.2026 aktuell als Bedrohung und ab 1.7. automatisch als Komplettschließung dargestellt. 

  • Lieber Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    Am 12. Juni wird im Bundestag in der ersten Lesung das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beraten. 1 Während das Krankenhausreformanpassungsgesetz aufgrund hoher Qualitätsauflagen ein strukturelles Kliniksterben auslösen wird, ist aufgrund des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes mit einem ökonomisch verursachten Kliniksterben zu rechnen. Trotz massiver Einwände unserer Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern und vieler Verbände müssen wir feststellen:

    Die Würfel für ein geschätztes Kliniksterben von 300 bis 600 Krankenhäusern in Deutschland scheinen gefallen. 2
    Bayern ist als Flächenland mit kleinen Krankenhäusern besonders betroffen.

    Die Verantwortung für das angestrebte Kliniksterben trägt eindeutig bei der Bundesregierung. Die Lasten liegen bei den Patientinnen und Patienten, die mit signifikant längeren Anfahrzeiten für eine stationäre Krankenhausbehandlung, manchmal auch bei lebensbedrohenden Erkrankungen, rechnen müssen. Die Lasten liegen auch bei den Klinikträgern, die defizitäre Krankenhäuser stützen müssen, oder im Falle einer Schließung mit massivem Widerstand der Bevölkerung zu rechnen haben.

    Mit dem neuen Video „Hilfen für bedrohte Krankenhäuser“ 3 wendet sich die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern auf emotionaler Weise an die Bevölkerung bedrohter Krankenhäuser in Bayern.

    Wehren Sie sich gegen die Schließung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser.
    Informieren Sie sich über geeignete Instrumente demokratischen Widerstands!

    Die Bedrohung in bayerischen Regionen ist in Folge der Krankenhausreform real wie noch nie. Deshalb hat die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern ihre Homepage als „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Fall bedrohter Klinikstandorte umgestaltet. Dort lassen sich umfassende Informationen über klinische Versorgungslücken in Bayern, aktuell bedrohte oder geschlossene Krankenhäuser und Hintergründe zum Kliniksterben in Bayern recherchieren.

    Und wir verweisen auf 2 weitere Videos beide zu sehen unter:

    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/video/

    Video „Finanzierbare Krankenhäuser und finanzierbare Gesundheit - Die Alternative zu Bundesgesundheitsministerin Nina Warkens Streichpolitik“

    Video: „Die leeren Versprechen der Bundesregierung und Bayerischen Staatsregierung zu Krankenhäusern“.

    Es kommt jetzt auf die Schlagfertigekeit regionaler Aktionsgruppen an, ob angekündigte Schließungen von Krankenhäusern oder Fachabteilungen Wirklichkeit werden, oder ob sie im Einzelfall durch beherzten Widerstand verhindert werden.

    Die Petitionsleitung
    Klaus Emmerich

    1 Bundestag, Sitzungsverlauf, https://www.bundestag.de/parlament/plenum/tagesordnungen?week=24&year=2026
    2 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Auswirkungsanalyse Klinikschließungspotenzial aufgrund des Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), https://kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13526747899/Auswirkungsanalye+Klinikschlie%C3%9Fungspotenzial+aufrund+des+Krankenhausreformanpassungsgesetz+%28KHAG%29.pdf?t=1779691413
    3 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Videos, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/video/

  • Lieber Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    in den letzten Wochen ist politisch sehr viel geschehen, und stets zu Ungunsten deutscher Krankenhäuser:

    1. Krankenhausreformanpassungsgesetz
    Am 23. März 2026 stimmte der Bundesrat als letzte Instanz dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zu. Die Anforderungen an Leistungsgruppen bleiben restriktiv. 3-jährige Ausnahmegenehmigungen der Länder können nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen erteilt werden. Damit werden den Ländern wichtige Steuerungsmöglichkeiten entzogen, um insbesondere in ländlichen Regionen eine flächendeckende klinische Versorgung einschließlich Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten sicher zu stellen. Das Ziel der Krankenhausreform war eindeutig definiert. Die aktuell limitierten Vergütungsmittel für Krankenhäuser sind für alle Krankenhäuser nicht ausreichend. Durch Schließungen von 300 bis 600 der aktuell 1.841 bundesdeutschen Krankenhäuser sollen die unverändert limitierten Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt und deren Finanzsituation verbessert werden:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/

    2. Notfallgesetz
    Mit dem Referentenentwurf zum Notfallgesetz vom 22.04.2026 sollen bevorzugte Krankenhäuser aber nicht alle Allgemeinkrankenhäuser einschließlich gestufter Notfallversorgung mit einem Integrierten Notfallzentrum ausgestattet werden, das ambulante und stationäre Notfälle intelligent steuern kann. Wir beklagen, dass ein „Erweiterter Landesausschuss“ über die Zuteilung dieser Integrierten Notfallzentrum entscheidet, statt alle Krankenhäuser ab einer Basisnotfallversorgung flächendeckend damit auszustatten. Es ist offensichtliches Ziel, gute Krankenhäuser von der intelligenten Notfallbehandlung auszuschließen, zu benachteiligen und ggf. sogar deren Schließung zu provozieren:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/notfallgesetz/

    3. GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
    In der Kabinettssitzung vom 29. April 2029 hat die Bundesregierung das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Krankenhäuser werden jährlich um mehrere Milliarden Euro betrogen, die sie zur Stabilisierung der Krankenkassen bzw. zur Stabilisierung der Beitragssätze bereitstellen sollen. Mit dieser Entscheidung werden die Krankenhäuser doppelt betrogen. Nun sollen nicht nur limitierte Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt sondern diese limitierten Vergütungsmittel weiter beschnitten werden. Ein massenhaftes Kliniksterben ist absehbar:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausfinanzierung/

    4. Transformationsfonds der Krankenhausreform
    Der Transformationsfonds der Krankenhausreform steht ab sofort zur Verfügung. Mit diesem Transformationsfonds werden die Entscheidungen der Länder verringert, Fördermittel für sanierungsbedürftige Krankenhäuser bereitzustellen. Die Fördermittel dazu trägt zu 100% das jeweilige Bundesland. Anders der Transformationsfonds für Klinikkonzentrationen, Klinikschließungen und Umwandlungen von Krankenhäusern in überwiegend ambulante Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Hier trägt der Bund 70% der Fördermittel, die Länder tragen lediglich 30%. Auf diese Weise wird absehbar, dass sich Klinikförderungen auf massive Restrukturierungen und Konzentrationsprozesse zentrieren werden.

    Alle politischen Entscheidungen laufen auf Klinikschließungen hinaus.

    Dürfen wir das einfach hinnehmen? Wir meinen N E I N !

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