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Änderungen an der Petition
am 08.07.2026 -
Änderungen an der Petition
am 07.07.2026
Petition richtet sich an: Bürgermeisterin Anna Walther und Gemeinderat Schönaich
Wir fordern eine grundlegende Optimierung der Kitaplatz-Vergabe in Schönaich, die das Kindeswohl und die gesetzlichen Rechte der Familien in den Mittelpunkt stellt. Jedes Kind muss bei entsprechendem Elternwunsch das vorrangige Recht haben, in seiner gewohnten Einrichtung zu verbleiben (Inhouse-Kontinuität von der Krippe in den Kindergarten). Zudem fordern wir die Rückkehr zu einem transparenten Anmeldesystem, in dem Eltern wieder standardmäßig drei priorisierte Wahloptionen angeben können. Behindernde Verfahrenspraktiken, die Eltern bei Ablehnung eines unpassenden Platzes zur pauschalen Verzichtserklärung ihres Rechtsanspruchs drängen, müssen eingestellt werden. Die Vergabekriterien müssen bis zum 31. August 2026 rechtsverbindlich und bedarfsgerecht angepasst werden.
Das aktuelle Vergabeverfahren für die Schönaicher Kindertageseinrichtungen stellt die Familien im Ort vor erhebliche Herausforderungen und führt zu einer tiefen Verunsicherung. Um die Verlässlichkeit der kommunalen Betreuung langfristig zu sichern, muss das Verfahren dringend reformiert werden.
Aktuell erleben Schönaicher Familien eine intransparente Vergabepraxis, bei der bewährte Strukturen und pädagogische Kontinuitäten ohne zwingende Notwendigkeit aufgegeben werden. Die daraus resultierenden Missstände bedürfen einer zeitnahen politischen Lösung:
1. Zerschlagung eingewöhnter Bindungen: Beim Übergang von der Krippe in den Kindergarten werden Kinder, die seit Jahren in ihrer Einrichtung fest integriert sind, in andere Häuser quer durch den Ort zugeteilt. Ein Verbleib im gewohnten Haus (Inhouse-Kontinuität) wird seitens der Verwaltung bisher nicht als vorrangiges Kriterium anerkannt. Das widerspricht grundlegenden entwicklungspsychologischen Standards der frühkindlichen Bildung.
2. Missachtung des Wunsch- und Wahlrechts (§ 5 SGB VIII): Durch die Reduzierung der Wahloptionen im Anmeldeverfahren auf nur noch eine einzige Option entzieht sich die Verwaltung einer differenzierten Prüfung des Elternwillens. Dies führt vermehrt zu Zuteilungen, die den religiösen, weltanschaulichen oder pädagogischen Vorstellungen der Familien diametral widersprechen.
3. Trennung von Geschwisterkindern: Obwohl die Gemeinde das Einzugsgebiet und den Verbleib von Geschwistern in derselben Einrichtung als Kernkriterien nennt, zeigt die Praxis erhebliche Mängel. Fest angemeldete Geschwisterkinder werden getrennt, was für die betroffenen Familien zu logistisch und emotional unzumutbaren Belastungen im Alltag führt.
4. Risiko misslingender Eingewöhnungen: Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass starre Zwangszuteilungen gegen den Willen der Eltern häufig in monatelang blockierten oder abgebrochenen Eingewöhnungsversuchen enden. Die Folge sind nachträgliche Wechselanträge, die sehenden Auges einen immensen, vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand für die Verwaltung selbst erzeugen.
5. Mangelndes Vertrauen in zugewiesene Einrichtungen: Familien werden teilweise Einrichtungen zugewiesen, bei denen den Eltern, der Gemeinde und den Trägern konkrete, besorgniserregende Berichte über pädagogische Defizite und einen unangemessenen Umgangston vorliegen. Eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft wird hierdurch im Keim erstickt.
Wie das jüngste Protokoll des Gesamtelternbeirats (GEB) vom Juli 2026 bestätigt, wurden die Wünsche bei der Platzvergabe von einem Drittel aller Familien (30 von 90) vollständig übergangen.
Bürgermeisterin Anna Walther hat ihr Amt mit dem wichtigen Versprechen angetreten, Bildung und Betreuung zu einer echten Zukunftsinvestition für Schönaich zu machen. In ihren Reden betont sie richtigerweise die Notwendigkeit einer verlässlichen Familienpolitik. Genau an diesem Maßstab muss sich die Praxis der Verwaltung jetzt messen lassen. Familienfreundlichkeit darf kein bloßes Lippenbekenntnis sein, sondern muss sich in einer kooperativen, pädagogisch verantwortungsvollen Verwaltungspraxis widerspiegeln.
Besonders kritisch bewerten wir den Druck, der auf Familien ausgeübt wird: Per E-Mail wird gefordert, den zugewiesenen Platz alternativlos zu akzeptieren oder schriftlich zu erklären, dass „kein Betreuungsplatz mehr benötigt wird“. Diese Praxis ist rechtlich hochgradig bedenklich und hebelt den gesetzlichen Betreuungsanspruch faktisch aus.
Diese Einschränkungen der Elternrechte wiegen umso schwerer, da zeitgleich die finanzielle Belastung für Familien im Ort kontinuierlich steigt. Nach den Erhöhungen der Vorjahre stehen Eltern ab September 2026 vor einer erneuten Gebührensteigerung um 4,5 % sowie einer Essenspauschale von 85 €. Wenn Familien mehr bezahlen, müssen sie sich im Gegenzug bedingungslos auf die Einhaltung des Kindeswohls und verlässliche Strukturen verlassen können!
(Hinweis zum Thema Beitragserhöhungen: Eine separate Petition einer anderen Initiatorin läuft parallel unter: : https://www.change.org/p/stoppt-erh%C3%B6hung-der-krippen-und-kindergartengeb%C3%BChr)
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift! Für die Zukunft unserer Kinder, für verlässliche Strukturen und für ein wirklich familiengerechtes Schönaich!
Initiative Fairgabe Schönaich
Für eine transparente und kindeswohlorientierte Kitaplatz-Vergabe
Petition gestartet:
06.07.2026
Sammlung endet:
20.08.2026
Region:
Schönaich
Kategorie:
Familie
Die Kitaplätze werden nicht nach wohortnähe vergeben sondern nach internen Regelungen, die so nicht die Satzung wiederspiegeln.
Wir haben zwei Kitas direkt in Laufnähe und sind in eine Kita eingeteilt die für uns Fussläufig 15 Minuten in Anspruch nimmt und wir eine direkt gegenüber haben die für uns sinnvoller wäre und die wir uns auch gewünscht haben.
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ja und das sofort.