Region: Schönaich

Faire Kitaplatz-Vergabe in Schönaich! Für das Kindeswohl und verlässliche Strukturen.

Petition richtet sich an:
Bürgermeisterin Anna Walther und Gemeinderat Schönaich

86 Unterschriften

Sammlung beendet

86 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juli 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bürgermeisterin Anna Walther und Gemeinderat Schönaich

Wir fordern eine grundlegende Optimierung der Kitaplatz-Vergabe in Schönaich, die das Kindeswohl und die gesetzlichen Rechte der Familien in den Mittelpunkt stellt. Jedes Kind muss bei entsprechendem Elternwunsch das vorrangige Recht haben, in seiner gewohnten Einrichtung zu verbleiben (Inhouse-Kontinuität von der Krippe in den Kindergarten). Zudem fordern wir die Rückkehr zu einem transparenten Anmeldesystem, in dem Eltern wieder standardmäßig drei priorisierte Wahloptionen angeben können. Behindernde Verfahrenspraktiken, die Eltern bei Ablehnung eines unpassenden Platzes zur pauschalen Verzichtserklärung ihres Rechtsanspruchs drängen, müssen eingestellt werden. Die Vergabekriterien müssen bis zum 31. August 2026 rechtsverbindlich und bedarfsgerecht angepasst werden.

Begründung

Das aktuelle Vergabeverfahren für die Schönaicher Kindertageseinrichtungen stellt die Familien im Ort vor erhebliche Herausforderungen und führt zu einer tiefen Verunsicherung. Um die Verlässlichkeit der kommunalen Betreuung langfristig zu sichern, muss das Verfahren dringend reformiert werden.
Aktuell erleben Schönaicher Familien eine intransparente Vergabepraxis, bei der bewährte Strukturen und pädagogische Kontinuitäten ohne zwingende Notwendigkeit aufgegeben werden. Die daraus resultierenden Missstände bedürfen einer zeitnahen politischen Lösung:

1. Zerschlagung eingewöhnter Bindungen: Beim Übergang von der Krippe in den Kindergarten werden Kinder, die seit Jahren in ihrer Einrichtung fest integriert sind, in andere Häuser quer durch den Ort zugeteilt. Ein Verbleib im gewohnten Haus (Inhouse-Kontinuität) wird seitens der Verwaltung bisher nicht als vorrangiges Kriterium anerkannt. Das widerspricht grundlegenden entwicklungspsychologischen Standards der frühkindlichen Bildung.

2. Missachtung des Wunsch- und Wahlrechts (§ 5 SGB VIII): Durch die Reduzierung der Wahloptionen im Anmeldeverfahren auf nur noch eine einzige Option entzieht sich die Verwaltung einer differenzierten Prüfung des Elternwillens. Dies führt vermehrt zu Zuteilungen, die den religiösen, weltanschaulichen oder pädagogischen Vorstellungen der Familien diametral widersprechen.

3. Trennung von Geschwisterkindern: Obwohl die Gemeinde das Einzugsgebiet und den Verbleib von Geschwistern in derselben Einrichtung als Kernkriterien nennt, zeigt die Praxis erhebliche Mängel. Fest angemeldete Geschwisterkinder werden getrennt, was für die betroffenen Familien zu logistisch und emotional unzumutbaren Belastungen im Alltag führt.

4. Risiko misslingender Eingewöhnungen: Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass starre Zwangszuteilungen gegen den Willen der Eltern häufig in monatelang blockierten oder abgebrochenen Eingewöhnungsversuchen enden. Die Folge sind nachträgliche Wechselanträge, die sehenden Auges einen immensen, vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand für die Verwaltung selbst erzeugen.

5. Mangelndes Vertrauen in zugewiesene Einrichtungen: Familien werden teilweise Einrichtungen zugewiesen, bei denen den Eltern, der Gemeinde und den Trägern konkrete, besorgniserregende Berichte über pädagogische Defizite und einen unangemessenen Umgangston vorliegen. Eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft wird hierdurch im Keim erstickt.
Wie das jüngste Protokoll des Gesamtelternbeirats (GEB) vom Juli 2026 bestätigt, wurden die Wünsche bei der Platzvergabe von einem Drittel aller Familien (30 von 90) vollständig übergangen.
Bürgermeisterin Anna Walther hat ihr Amt mit dem wichtigen Versprechen angetreten, Bildung und Betreuung zu einer echten Zukunftsinvestition für Schönaich zu machen. In ihren Reden betont sie richtigerweise die Notwendigkeit einer verlässlichen Familienpolitik. Genau an diesem Maßstab muss sich die Praxis der Verwaltung jetzt messen lassen. Familienfreundlichkeit darf kein bloßes Lippenbekenntnis sein, sondern muss sich in einer kooperativen, pädagogisch verantwortungsvollen Verwaltungspraxis widerspiegeln.
Besonders kritisch bewerten wir den Druck, der auf Familien ausgeübt wird: Per E-Mail wird gefordert, den zugewiesenen Platz alternativlos zu akzeptieren oder schriftlich zu erklären, dass „kein Betreuungsplatz mehr benötigt wird“. Diese Praxis ist rechtlich hochgradig bedenklich und hebelt den gesetzlichen Betreuungsanspruch faktisch aus.
Diese Einschränkungen der Elternrechte wiegen umso schwerer, da zeitgleich die finanzielle Belastung für Familien im Ort kontinuierlich steigt. Nach den Erhöhungen der Vorjahre stehen Eltern ab September 2026 vor einer erneuten Gebührensteigerung um 4,5 % sowie einer Essenspauschale von 85 €. Wenn Familien mehr bezahlen, müssen sie sich im Gegenzug bedingungslos auf die Einhaltung des Kindeswohls und verlässliche Strukturen verlassen können!
(Hinweis zum Thema Beitragserhöhungen: Eine separate Petition einer anderen Initiatorin läuft parallel unter: : https://www.change.org/p/stoppt-erh%C3%B6hung-der-krippen-und-kindergartengeb%C3%BChr)

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift! Für die Zukunft unserer Kinder, für verlässliche Strukturen und für ein wirklich familiengerechtes Schönaich!

Initiative Fairgabe Schönaich
Für eine transparente und kindeswohlorientierte Kitaplatz-Vergabe

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.07.2026
Sammlung endet: 20.08.2026
Region: Schönaich
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    wir haben bewusst abgewartet in der Hoffnung, noch konkrete Neuigkeiten oder ein positiveres Ergebnis mitteilen zu können. Dennoch möchten wir heute transparent über den aktuellen Stand informieren.
    Der Start in das neue Kindergartenjahr liegt hinter uns. Trotz des großen Zuspruchs aus Schönaich und Umgebung sowie des engagierten Einsatzes der Elternschaft konnte für das laufende Kitajahr 2026/2027 leider keine spürbare Anpassung im Sinne der Petition erreicht werden.
    Nach Prüfung der Gemeindeverwaltung ergaben sich nach dortiger Aussage keine Umsetzungsoptionen für direkte 1:1- oder Ringtauschmodelle. Wir bedauern zutiefst, dass für das aktuelle Betreuungssystem für die betroffenen Kinder und Familien keine pragmatische Einzelfalllösung gefunden wurde. Auch zur im Sommer in Aussicht gestellten Warteliste liegt bislang keine Rückmeldung vor.

    Schritte und Hintergründe im Überblick:

    • Politisch gesuchter Dialog mit den Gemeinderatsfraktionen: Zu Beginn unserer Initiative wandten wir uns direkt per Antrag an die Fraktionsvorsitzenden des Schönaicher Gemeinderats. Ein direkter Dialog mit unserer Bürgerinitiative wurde jedoch abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass für die Politik ausschließlich der Gesamtelternbeirat (GEB) der offizielle Ansprechpartner sei.

    • Öffentlichkeitsarbeit und Reaktion der Gemeindespitze: Um der Notlage der Familien Nachdruck zu verleihen, informierten wir die Presse (SZ/BZ und Kreiszeitung berichteten). In einer darauffolgenden Stellungnahme äußerte Bürgermeisterin Anna Walther jedoch, sie „verstehe die Aufregung im Ort nicht“, und stritt eine Verschärfung der Vergabepraxis ab. Zudem behauptete sie, es habe niemand das Gespräch gesucht, was der Realität vieler Familien widerspricht, die formell Widerspruch eingelegt hatten. Auch die Reduzierung der Wunscheinrichtungen auf nur noch eine Option war für Betroffene eine sehr reale Verschärfung.

    • Aufsichtsrechtliche Überprüfung beim Landratsamt Böblingen: Wir haben uns zur rechtlichen Einordnung an das Landratsamt gewandt. Das von der Gemeinde beauftragte Biregio-Bedarfsgutachten (im September 2025 im Gemeinderat präsentiert und im Oktober 2025 in der StZ thematisiert) wies rechnerisch aus, dass in Schönaich ausreichend Betreuungskapazitäten vorhanden sind, um Elternwünschen zu entsprechen. Dass in der Praxis dennoch Plätze als Puffer blockiert werden, führt dazu, dass Räumlichkeiten und Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden, anstatt Kindern den fließenden Übergang von der Krippe in den Kindergarten im selben Haus zu ermöglichen. Leider sieht sich das Landratsamt hier nicht als zuständige Stelle zur Intervention bezüglich des Vergabeprozesses, sondern als Anlaufstelle für die angesprochenen Missstände in Einrichtungen.

    • Einbindung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS): Der KVJS als Landesjugendamt wurde erneut kontaktiert und detailliert auf die anhaltende Thematik bezüglich konkreter Einrichtungen aufmerksam gemacht. Aus Datenschutzgründen werden hierzu jedoch keine öffentlichen Updates erwartet.

    • Perspektive für die Zukunft (Kitajahr 2027/2028): Die Verwaltung signalisierte, dass eine Überarbeitung der Vergabekriterien grundsätzlich möglich ist. Wichtig: Die Gemeinde wird eine Verankerung der Inhouse-Kontinuität nicht von sich aus anstoßen, obwohl Einrichtungsleitungen und Fachkräfte diesen Schritt aktiv befürworten. Eine Überarbeitung der Kriterien erfolgt nur, wenn der GEB diese aktiv in den Gremiumsdialog einbringt. Wir werden die neu gewählten GEB-Vorstände hierzu zeitnah informieren.

    Wir richten den Blick nach vorne und hoffen sehr, dass der GEB-Vorstand in Zusammenarbeit mit der Gemeinde dieses Thema für künftige Vergaberunden aufgreift. Nur so kann eine transparente, verlässliche und kindgerechte Verteilungspraxis verankert werden, die uns sehr am Herzen liegt.
    Wir bedanken uns aufrichtig bei allen Mitzeichnenden für Ihren Rückhalt und Ihre Unterstützung für Schönaichs Familien!

    Herzliche Grüße
    Initiative Fairgabe Schönaich

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