Neuigkeiten
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Änderungen an der Petition
vor 4 Tagen -
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
vielen Dank, dass Sie unsere Petition zum Schutz des Retzbacher Altorts bereits unterschrieben haben.
Die Unterschriftensammlung endet in nur drei Tagen. Deshalb kommt es jetzt auf jede einzelne Unterstützung an. Bitte helfen Sie mit, die Petition in Ihrem Familien-, Freundes-, Vereins- und Bekanntenkreis weiterzugeben und anderen zu erklären, worum es tatsächlich geht.
Wir sind nicht gegen Neubauten und nicht gegen neuen Wohnraum. Unsere Forderung lautet:
Der Gemeinderat des Marktes Zellingen soll das Bauprojekt Bergstraße 38 erneut öffentlich beraten – auf der Grundlage vollständiger und korrekt dargestellter Planunterlagen und unter vollständiger Anwendung der Gestaltungssatzung Retzbach.
In den vergangenen Tagen wurde die Petition überarbeitet und rechtlich präzisiert. Außerdem haben wir neue Beiträge veröffentlicht, die zeigen, warum unser Anliegen für den gesamten Markt Zellingen von Bedeutung ist.
Ein aktueller Main-Post-Artikel über eine Seniorenwohnanlage in Zellingen zeigt, wie ausführlich der Gemeinderat bei einem anderen Bauvorhaben über Gebäudehöhe, Abweichungen von der Gestaltungssatzung und Stellplätze beraten hat. Das macht deutlich, welche zentrale Verantwortung der Gemeinderat bei solchen Entscheidungen trägt.
In einem weiteren Main-Post-Artikel erklärt die Leiterin des Sachgebiets Baurecht beim Landratsamt Main-Spessart, Sabina Wittmann, dass beschleunigtes Bauen kein Freifahrtschein sei: Die Gemeinde müsse zustimmen, Nachbarn dürften nicht unzumutbar belastet werden und das Abstandsflächenrecht gelte weiterhin.
Diese öffentlichen Aussagen stehen aus unserer Sicht in einem erklärungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum Genehmigungsverfahren Bergstraße 38, für das das von Frau Wittmann geleitete Sachgebiet zuständig war.
Der Ortsplaner hatte bereits am 19.12.2018 schriftlich darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen mit dem Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen. Die Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor. Trotzdem wurde die Baugenehmigung erteilt, ohne dass bis heute nachvollziehbar geklärt ist, wie der Prüfauftrag ausgeführt und ob das Ergebnis dem Ausschuss mitgeteilt wurde.
Bitte helfen Sie jetzt konkret:- Senden Sie den Petitionslink an Freunde, Nachbarn und Bekannte.
- Teilen Sie die Petition über WhatsApp, Facebook, E-Mail oder andere Kanäle.
- Erzählen Sie von den neuen Informationen und erklären Sie, dass es nicht um die Verhinderung von Wohnraum, sondern um vollständige Unterlagen, transparente Entscheidungen und gleiche Regeln für alle geht.
- Bitten Sie besonders Menschen aus Retzbach und dem Markt Zellingen, die Petition zu unterschreiben. Ihre Stimmen sind für die regionale Bedeutung besonders wichtig.
Petition und alle Neuigkeiten:
https://openpetition.de/!retzbach
Nur noch drei Tage – bitte helfen Sie mit, damit möglichst viele Menschen verstehen, worum es geht, und sich für eine transparente und faire Entscheidung einsetzen.
Der Altort gehört uns allen. Seine Zukunft darf nicht auf der Grundlage unvollständiger oder irreführender Informationen entschieden werden.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und für jedes Weiterleiten!
Edward Bostan
Initiator der Petition -
Die Main-Post erläutert in einem Beitrag vom 02.06.2026, aktualisiert am 16.06.2026, die Möglichkeiten und Grenzen des sogenannten Bauturbos. Dazu äußert sich Sabina Wittmann, Leiterin des Sachgebiets Baurecht beim Landratsamt Main-Spessart.
Der Artikel stellt ausdrücklich klar: Der Bauturbo ist kein Freifahrtschein. Er setzt unter anderem voraus, dass die Gemeinde zustimmt und Nachbarn nicht unzumutbar belastet werden. Außerdem werden andere gesetzliche Anforderungen nicht außer Kraft gesetzt. Insbesondere das Abstandsflächenrecht und weitere Fachgesetze gelten weiterhin.
Das Bauprojekt Bergstraße 38 in Retzbach wurde nicht mithilfe des Bauturbos genehmigt; das Verfahren liegt zeitlich davor. Die im Artikel erläuterten Grundsätze sind für unsere Petition dennoch von besonderer Bedeutung.
Sabina Wittmann leitet das für Baugenehmigungen zuständige Sachgebiet Baurecht des Landratsamts Main-Spessart. Dieses Sachgebiet war auch für das Genehmigungsverfahren Bergstraße 38 zuständig. Ihre öffentlichen Aussagen zu Gemeindezustimmung, Abstandsflächen und dem Schutz vor unzumutbaren Nachbarbelastungen stehen deshalb aus Sicht der Petition in einem erklärungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum konkreten Umgang mit diesem Bauvorhaben.
Im Fall Bergstraße 38 hatte der Ortsplaner bereits am 19.12.2018 schriftlich darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen mit dem Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen. Die Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor.
Trotzdem wurde die Baugenehmigung durch das Landratsamt Main-Spessart erteilt. Nach den vorliegenden Unterlagen ist bis heute nicht nachvollziehbar geklärt,- wie der Prüfauftrag zu den Nachbarunterschriften ausgeführt wurde,
- ob das Ergebnis dem Bau- und Umweltausschuss mitgeteilt wurde,
- ob der Ausschuss auch ohne die erwartete Nachbarzustimmung an seinem Einvernehmen festhalten wollte,
- und wie die erheblichen Auswirkungen auf das seit 1957 genehmigte Wohnraumfenster bei der Entscheidung berücksichtigt wurden.
Es geht deshalb nicht darum, Frau Wittmann eine persönliche Absicht zu unterstellen. Es geht um einen nachvollziehbaren Widerspruch zwischen den öffentlich erläuterten Schutzgrundsätzen und dem Ergebnis des konkreten Genehmigungsverfahrens, für das das von ihr geleitete Sachgebiet zuständig war. Dieser Widerspruch sollte fachlich und transparent aufgeklärt werden.
Genau deshalb fordert unsere Petition eine erneute öffentliche Beratung: Der Gemeinderat soll auf der Grundlage vollständiger und korrekt dargestellter Unterlagen klären, welche Abweichungen vorliegen und wozu das gemeindliche Einvernehmen tatsächlich erteilt wurde.
Zum Main-Post-Artikel:
https://www.mainpost.de/main-spessart/main-spessart/main-spessart-der-bauturbo-greift-wie-das-neue-instrument-beim-thema-bauen-die-spielregeln-veraendert-1606-113933875
Ich will alte Anwesen im Ortskern schützen