Petition richtet sich an:
Bayerischer Landtag
Forderungen
Wir - der Ersteller und die Unterzeichner dieser Petition - fordern den Bayerischen Landtag auf, sich an ihre eigene Forderung “Keine Macht den Drogen” zu halten. Das Maximilianeum, wo der Bayerische Landtag seinen Sitz hat, ist ein Haus der Bildung und der Demokratie, ein Haus, wo gelernt und gearbeitet werden soll. Unter dem Einfluss von Drogen lässt sich jedoch weder lernen noch produktiv arbeiten. Die Arbeit des Bayerischen Landtags betrifft jedoch die komplette bayerische Bevölkerung. Wir fordern deshalb:
- Abschaffung des “Bierautomaten” im Bayerischen Landtag, bzw. Auffüllung mit nicht-drogenhaltigen Getränken
- Abschaffung von drogenhaltigen Getränken in der Landtagsgaststätte
- Verdampfen, Erhitzen und Verbrennen von nikotinhaltigen Produkten auf dem Gelände des Bayerischen Landtags per Hausordnung untersagen (§ 12 Abs. 1 der Hausordnung auch auf Tabakprodukte im Außenbereich erweitern)
- Konsum von drogenhaltigen Getränken auf dem Gelände des Bayerischen Landtags per Hausordnung untersagen
- Aufhebung des Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz, stattdessen Cannabiskonsum per Hausordnung auf dem Gelände des Bayerischen Landtags untersagt lassen.
- Sollten sich Zigarettenautomaten oder anderweitige Nikotin-Bezugsmöglichkeiten auf dem Gelände befinden, sind diese ebenfalls per Hausordnung zu untersagen
Drogenhaltig ist ein Produkt dann, wenn Drogen enthalten sind. Zu den Drogen gehören gemäß den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages auch Nikotin und Alkohol.
Begründungen
Nikotin und Alkohol sind zwei hochtoxische, hochkrebserregende und hochtödliche Drogen, die jährlich in Deutschland mehr Todesopfer fordern, als eine Kleinstadt Einwohner hat. Mehr als 200 Krankheitsbilder werden allein durch Alkohol verursacht, welches massiv das Gesundheitssystem belastet. Gängige Krankheitsbilder wie die Leberzirrhose, die COPD, die KHK, Herzinfarkte/Schlaganfälle oder auch demenzielle Krankheitsbilder wie das Korsakow-Syndrom sind nicht selten auf Tabak und Alkoholkonsum zurück zu führen und enden auch nicht selten mit dem qualvollen Tod. Um das zu verdeutlichen ist zu erklären, dass Leute mit einer fortgeschrittenen Leberzirrhose aufgrund des Blutrückstaus in der Pfortader, an Blut und Erbrochenem ersticken und daran sterben können, Mediziner nennen dies Ösophagusvarizen-Blutung - ein intensivmedizinischer Notfall. Komplikationen, die es bei Cannabis nicht gibt. Wenn jedoch Landtagsbesucher vor Cannabiskonsum geschützt werden müssen, dann auch vor harte Drogen wie Alkohol und Tabak.
Noch immer sterben auch in Deutschland Leute an die Folgen von Tabak-Passivkonsum. Der Bayerische Landtag gefährdet täglich Minderjährige und auch erwachsene Besucher und Besucherinnen. Wer als trockener Alkoholiker den Landtag besucht, bekommt nicht nur in der Landtagsgaststätte Konsumanreize gesetzt, die ein Rückfall begünstigen können. Diese Art des verantwortungslosen Umgangs mit Drogen ist beschämend für ein hohes Haus, wie es der Bayerischer Landtag ist und macht das Maximilianeum zu einer Drogenhochburg.
Natürlich ist der Landtag kein Ort um Drogen zu konsumieren, weshalb ein Konsumverbot von Cannabis über die Hausordnung nicht verkehrt ist, jedoch mit dem Gleichheitsgrundsatz korreliert, wenn stattdessen der Tabak und Alkoholkonsum erlaubt ist. Insbesondere beim Tabakkonsum werden andere Unbeteiligte durch Passivrauch gefährdet, es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, Tabak oder Alkohol zu verharmlosen.
Das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz ist aufzuheben, Änderungen zum Beispiel im Landesstraf und Verordnungsgesetz rückabzuwickeln. Biergärten können sich zur Not ebenfalls an das Hausrecht bedienen und den Drogenkonsum per Hausordnung verbieten (man stelle sich das Hofbräuhaus ohne Alkohol vor). Abgesehen davon existiert auch ohne das Gesetz die Klausel unter § 5 Abs. 1 KCanG, der Konsum vor Minderjährigen bleibt auch ohne verfassungswidrige Landesgesetze verboten - im Übrigen auch auf Volksfesten. Der Freistaat riskiert ohne Rückabwicklung seines verfassungswidrigen Gesetz, das er höchstrichterlich verliert und sich international blamiert - denn die Cannabislegalisierung ist ein internationales Thema und Bayern ist auch im Ausland durch das größte Drogenfest der Welt bekannt.
Zigarettenautomaten oder anderweitige Bezugsquellen von Nikotin sind im Landtag zu untersagen, da “Keine Macht den Drogen”. Insbesondere die CSU und FW stellen sich gegen Drogenkonsumräume und legale Drogenabgabe. Der Landtag - der insbesondere durch CSU und FW geführt wird - sollte vorbildlich vorangehen und bei sich selber anfangen, Drogenkonsum und Drogenabgabe zu verbieten.
Es ist anzumerken, dass ohnehin "chemische und toxische Stoffe, die Leib, Leben oder die Gesundheit gefährden können" gemäß § 9 Abs. 2 Ziffer 4 der Hausordnung des bay. Landtags verboten ist - der Umgang mit Alkohol und Tabak korreliert mit diese Regelung.