Region: Bayern

Keine Macht den Drogen im Bayerischen Landtag! (Alkohol und Tabakfolgenbegrenzungspetition)

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

160 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

Forderungen

Wir - der Ersteller und die Unterzeichner dieser Petition - fordern den Bayerischen Landtag auf, sich an ihre eigene Forderung “Keine Macht den Drogen” zu halten. Das Maximilianeum, wo der Bayerische Landtag seinen Sitz hat, ist ein Haus der Bildung und der Demokratie, ein Haus, wo gelernt und gearbeitet werden soll. Unter dem Einfluss von Drogen lässt sich jedoch weder lernen noch produktiv arbeiten. Die Arbeit des Bayerischen Landtags betrifft jedoch die komplette bayerische Bevölkerung. Wir fordern deshalb:

  • Abschaffung des “Bierautomaten” im Bayerischen Landtag, bzw. Auffüllung mit nicht-drogenhaltigen Getränken
  • Abschaffung von drogenhaltigen Getränken in der Landtagsgaststätte
  • Verdampfen, Erhitzen und Verbrennen von nikotinhaltigen Produkten auf dem Gelände des Bayerischen Landtags per Hausordnung untersagen (§ 12 Abs. 1 der Hausordnung auch auf Tabakprodukte im Außenbereich erweitern)
  • Konsum von drogenhaltigen Getränken auf dem Gelände des Bayerischen Landtags per Hausordnung untersagen
  • Aufhebung des Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz, stattdessen Cannabiskonsum per Hausordnung auf dem Gelände des Bayerischen Landtags untersagt lassen.
  • Sollten sich Zigarettenautomaten oder anderweitige Nikotin-Bezugsmöglichkeiten auf dem Gelände befinden, sind diese ebenfalls per Hausordnung zu untersagen

Drogenhaltig ist ein Produkt dann, wenn Drogen enthalten sind. Zu den Drogen gehören gemäß den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages auch Nikotin und Alkohol.

Begründungen

Nikotin und Alkohol sind zwei hochtoxische, hochkrebserregende und hochtödliche Drogen, die jährlich in Deutschland mehr Todesopfer fordern, als eine Kleinstadt Einwohner hat. Mehr als 200 Krankheitsbilder werden allein durch Alkohol verursacht, welches massiv das Gesundheitssystem belastet. Gängige Krankheitsbilder wie die Leberzirrhose, die COPD, die KHK, Herzinfarkte/Schlaganfälle oder auch demenzielle Krankheitsbilder wie das Korsakow-Syndrom sind nicht selten auf Tabak und Alkoholkonsum zurück zu führen und enden auch nicht selten mit dem qualvollen Tod. Um das zu verdeutlichen ist zu erklären, dass Leute mit einer fortgeschrittenen Leberzirrhose aufgrund des Blutrückstaus in der Pfortader, an Blut und Erbrochenem ersticken und daran sterben können, Mediziner nennen dies Ösophagusvarizen-Blutung - ein intensivmedizinischer Notfall. Komplikationen, die es bei Cannabis nicht gibt. Wenn jedoch Landtagsbesucher vor Cannabiskonsum geschützt werden müssen, dann auch vor harte Drogen wie Alkohol und Tabak.

Noch immer sterben auch in Deutschland Leute an die Folgen von Tabak-Passivkonsum. Der Bayerische Landtag gefährdet täglich Minderjährige und auch erwachsene Besucher und Besucherinnen. Wer als trockener Alkoholiker den Landtag besucht, bekommt nicht nur in der Landtagsgaststätte Konsumanreize gesetzt, die ein Rückfall begünstigen können. Diese Art des verantwortungslosen Umgangs mit Drogen ist beschämend für ein hohes Haus, wie es der Bayerischer Landtag ist und macht das Maximilianeum zu einer Drogenhochburg.

Natürlich ist der Landtag kein Ort um Drogen zu konsumieren, weshalb ein Konsumverbot von Cannabis über die Hausordnung nicht verkehrt ist, jedoch mit dem Gleichheitsgrundsatz korreliert, wenn stattdessen der Tabak und Alkoholkonsum erlaubt ist. Insbesondere beim Tabakkonsum werden andere Unbeteiligte durch Passivrauch gefährdet, es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, Tabak oder Alkohol zu verharmlosen.

Das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz ist aufzuheben, Änderungen zum Beispiel im Landesstraf und Verordnungsgesetz rückabzuwickeln. Biergärten können sich zur Not ebenfalls an das Hausrecht bedienen und den Drogenkonsum per Hausordnung verbieten (man stelle sich das Hofbräuhaus ohne Alkohol vor). Abgesehen davon existiert auch ohne das Gesetz die Klausel unter § 5 Abs. 1 KCanG, der Konsum vor Minderjährigen bleibt auch ohne verfassungswidrige Landesgesetze verboten - im Übrigen auch auf Volksfesten. Der Freistaat riskiert ohne Rückabwicklung seines verfassungswidrigen Gesetz, das er höchstrichterlich verliert und sich international blamiert - denn die Cannabislegalisierung ist ein internationales Thema und Bayern ist auch im Ausland durch das größte Drogenfest der Welt bekannt.

Zigarettenautomaten oder anderweitige Bezugsquellen von Nikotin sind im Landtag zu untersagen, da “Keine Macht den Drogen”. Insbesondere die CSU und FW stellen sich gegen Drogenkonsumräume und legale Drogenabgabe. Der Landtag - der insbesondere durch CSU und FW geführt wird - sollte vorbildlich vorangehen und bei sich selber anfangen, Drogenkonsum und Drogenabgabe zu verbieten.

Es ist anzumerken, dass ohnehin "chemische und toxische Stoffe, die Leib, Leben oder die Gesundheit gefährden können" gemäß § 9 Abs. 2 Ziffer 4 der Hausordnung des bay. Landtags verboten ist - der Umgang mit Alkohol und Tabak korreliert mit diese Regelung.

Begründung

Keine Doppelmoral - Keine Macht den Drogen ernst nehmen, oder von ablassen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ortwin Salzmann, München
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.01.2025
Sammlung endet: 10.07.2025
Region: Bayern
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Entscheidender als der Beschluss selbst waren die Argumente im Ausschuss:

    Laura Weber (Bündnis 90/Die Grünen) sprach offen über die Doppelmoral in der bayerischen Drogenpolitik. Sie bezeichnete Alkohol zu Recht als Einstiegsdroge und wies auf das hohe Gewaltpotenzial hin. Ihre Worte waren klar, sachlich und überfällig.

    Ralf Seidenath (CSU) verteidigte hingegen den status quo: Tabak sei legal, Cannabis nur teilweise – also sei die Ungleichbehandlung gerechtfertigt. Er verwies auf angebliche Präventionsmaßnahmen und erklärte ernsthaft, Alkohol sei schließlich ein „Kulturgut“ – besonders in Bayern. Dabei war Cannabis schon da, lange bevor es die CSU überhaupt gab.

    Diese Argumentation zeigt: Es geht nicht um Gesundheit, sondern um Ideologie.

    Sobald mir das Protokoll und die Stellungnahme der Staatsregierung vorliegen, werde ich sie veröffentlichen und die nächsten Schritte einleiten. Das Thema ist damit keinesfalls erledigt – im Gegenteil, jetzt fängt der Hauptteil erst an!

    Übrigens: In Bayern wurden vier Cannabis Social Clubs genehmigt – doch nun geraten sie unter massiven baurechtlichen Druck - Auf Anweisung des Staatsministeriums! Auch da wird es noch unangenehm werden.
  • Die Petition wird am 03.06.2025 im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt.

    Die Sitzung findet öffentlich statt, ein jeder kann vorbei kommen. Ab 13:30 Uhr tagt der Ausschuss in Saal 2. Wer vorbeikommen will, sollte am besten um 13:00 Uhr schon anwesend sein, da die Einlasskontrolle im Landtag etwas Zeit brauchen. Gepäck kann vor Ort in Schließfächer verstaut werden, bitte an Personalausweis denken. Der Pforte sagt ihr, ihr wollt aufgrund dieser Petition zum Gesundheitsausschuss (als Zuhörer/in).

    Wer nicht vorbeikommen kann oder will, wird ohnehin von mir über den Stand der Beratung informiert.

    Ich bedanke mich erneut an alle 160 Unterstützer und Unterstützerinnen der Petition und würde mich freuen, den ein oder die andere im Maximilianeum zu sehen. Wer mit den Öffentlichen anreist: U Bahn Haltestelle Max-Weber-Platz / München.

    Für weitere Fragen stehe ich auch per WhatsApp zur Verfügung: 01523/6859616

    Beste Grüße
    Ortwin Salzmann
  • Die Petition wurde im Landesparlament angenommen und trägt ab heute das Aktenzeichen GP.0204.19. Die Petition wird öffentlich im Gesundheitsausschuss beraten. Der Tag, an dem die Petition beraten wird, ist noch unklar.

Die Petition lenkt den Blick auf die Doppelmoral der Bayerischen Staatsregierung. Der unterschiedliche Umgang mit Cannabis und Tabak oder auch Alkohol ist wissenschaftlich nicht haltbar und ist rein auf die Ideologie der CSU/FW gestützt.

Die Petition ist in gewisser Form ein Ruf nach Prohibition, was Legalisierungsbefürworter abschrecken könnte. Der Petent gleicht den Umstand aus, dass er sich ausschließlich auf den Bayerischen Landtag beschränkt - also auf die größten Prohibitionisten der Bundesrepublik.

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