Debatte
Bei dem, was im Gesetz steht, hat sich jemand mal was bei gedacht und in der Regel ist es fair und ausgewogen und berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten. Nach dem BGB muss der Vermieter die Nebenkosten tragen und das sollte auch nicht anders vereinbart werden. Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Grundsteuer und Versicherungen sind Sache des Vermieters. Er soll auch die Kosten tragen. Dafür bekommt er Miete. Was der Mieter verbraucht, soll er zahlen. Aber doch bitte sonst nichts.
Die Änderung beseitigt keine Kosten, sondern verlagert sie lediglich von den Nebenkosten in die Kaltmiete. Eine materielle Entlastung entsteht dadurch nicht. Bei bestehenden Mietverträgen würde nachträglich in die vereinbarte Kostenverteilung eingegriffen, was rechtlich problematisch ist. Für Neuverträge besteht Vertragsfreiheit; dort können die Kosten marktgerecht berücksichtigt werden. Als Instrument sozialer Gerechtigkeit überzeugt der Vorschlag daher nicht.
ja und das sofort.